Versicherungspflicht. Für wen sie besteht.
- Arbeitnehmer inklusive Auszubildende
- Studenten und Praktikanten
- Jugendliche in Einrichtungen der Jugendhilfe während sie zur Erwerbstätigkeit befähigt werden
- Bezieher von Arbeitslosengeld und Bürgergeld
- Teilnehmer an Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben sowie zur Berufsfindung und Arbeitserprobung
- Menschen mit Behinderung und Tätigkeit in bestimmten Einrichtungen (zum Beispiel Einrichtungen der Jugendhilfe)
- Vorruhestandsgeldbezieher nach dem Ausscheiden aus dem Beruf bis zur Altersrente
- Rentner und Rentenantragsteller
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