Meine Kranken- und Pflegeversicherung. Wenns drauf ankommt

Sie sind hier: {0}

Versicherungspflichtig, freiwillig versichert, familienversichert - diese Begriffe hat jeder schon einmal gehört. Was dahinter steckt, ist für viele Versicherte aber unklar. Gut zu wissen, dass Ihnen die Experten der KNAPPSCHAFT zur Seite stehen.

Denn es gibt eine Vielzahl von Möglichkeiten, wie Sie Ihren Versicherungsschutz erhalten können. Grundsätzlich gilt: Sind Sie Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung, werden Sie auch von der Versicherungspflicht in der sozialen Pflegeversicherung erfasst. Ihre Familienangehörigen können dann beitragsfrei über Sie mitversichert werden. Aber sind Sie überhaupt versicherungspflichtig oder müssen Sie sich freiwillig versichern?

Versicherungspflicht. Für wen sie besteht.

  • Arbeitnehmer inklusive Auszubildende
  • Studenten und Praktikanten
  • Jugendliche in Einrichtungen der Jugendhilfe während sie zur Erwerbstätigkeit befähigt werden
  • Bezieher von Arbeitslosengeld und Bürgergeld
  • Teilnehmer an Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben sowie zur Berufsfindung und Arbeitserprobung
  • Menschen mit Behinderung und Tätigkeit in bestimmten Einrichtungen (zum Beispiel Einrichtungen der Jugendhilfe)
  • Vorruhestandsgeldbezieher nach dem Ausscheiden aus dem Beruf bis zur Altersrente
  • Rentner und Rentenantragsteller

Sie möchten detaillierte Informationen haben? Dann klicken Sie sich über Ihre Zielgruppe rein. Dort finden Sie alles, was Sie zur Kranken- und Pflegeversicherung der KNAPPSCHAFT wissen müssen.

Sie zählen nicht zum versicherungspflichtigen Personenkreis?

Dann gibt's die richtigen Infos für Sie unter freiwillige Mitgliedschaft.