So funktioniert die Familienversicherung.
Voraussetzungen für eine Familienversicherung des Ehepartners beziehungsweise der Ehepartnerin oder des Lebenspartners beziehungsweise der Lebenspartnerin und der Kinder sind, dass sie
- nicht selbst Mitglied einer Krankenkasse sind
- ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben
- nicht versicherungsfrei oder von der Versicherungspflicht befreit sind
- nicht hauptberuflich selbständig erwerbstätig sind
- kein Gesamteinkommen haben, das regelmäßig im Monat ein Siebtel der monatlichen Bezugsgröße überschreitet (2023 liegt die Grenze bei 485 Euro). Bei Ausübung einer geringfügigen Beschäftigung (Minijob) ist ein monatliches Gesamteinkommen bis zur Höhe der monatlichen Geringfügigkeitsgrenze zulässig (ab dem 1. Oktober 2022 liegt die Grenze bei 520 Euro)
Hier finden Sie ausführliche Informationen zur Höhe unseres Beitrags.
Ausschluss der Familienversicherung.
Die Familienversicherung ist ausgeschlossen, wenn der mit dem Kind verwandte Ehepartner nicht Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse ist, sein regelmäßiges monatliches Gesamteinkommen 5.550,00 Euro (2023) übersteigt und regelmäßig höher ist als das Gesamteinkommen des gesetzlich versicherten Elternteils.
Überprüfung der Voraussetzungen für die Familienversicherung.
Wie jede andere Krankenkasse ist auch die KNAPPSCHAFT gesetzlich dazu verpflichtet regelmäßig zu überprüfen, ob die Voraussetzungen für die Familienversicherung weiterhin fortbestehen. Das geschieht mit Hilfe eines Fragebogens.