Sicher versichert.
Wer was übernimmt
Welche Beschäftigungsverhältnisse gibt es?
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Auszubildende
Ihr regelmäßiger Bruttoverdienst ist unerheblich. Bis zu 325 Euro übernimmt allerdings Ihr Arbeitgeber die Beiträge.
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Voll-Sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer
Ihr regelmäßiger Bruttoverdienst liegt über 2.000 Euro. Sie leisten den regulären Beitrag.
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Minijobber
Ihr regelmäßiger Bruttoverdienst liegt bei maximal 520 Euro. Sie zahlen für diese Beschäftigung keine eigenen Beiträge.
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Midijobber
Sie verdienen brutto regelmäßig mehr als in einem Minijob und maximal 2.000 Euro. Sie leisten einen geringeren Beitrag als "normale" Arbeitnehmer.
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Arbeitnehmer über der Versicherungspflichtgrenze
Ihr regelmäßiger Bruttoverdienst liegt über 5.550 Euro. Sie sind nicht selbstständig und leisten den regulären Beitrag.
Aktuelle Beitragssätze.
*Von Mitgliedern, die über 23 Jahre alt sind und keine Kinder haben oder hatten, wird ein Beitragszuschlag in Höhe von 0,35 Prozent erhoben. Mitglieder, die vor dem 1. Januar 1940 geboren wurden, zahlen keinen Beitragszuschlag.
Alle Informationen.
Für Arbeitnehmer
Auszubildende
Azubis zahlen den allgemeinen Beitragssatz zur Kranken- und Pflegeversicherung - das sind inklusive Zusatzbeitrag 16,2 Prozent. Ist die Vergütung geringer als 325 Euro monatlich, übernimmt der Arbeitgeber den Beitrag komplett. Ansonsten teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Beiträge.
Ausführliche Informationen gibt's unter Azubis.
Minijobber
In der Rentenversicherung unterliegen Minijobber grundsätzlich der Versicherungspflicht. Versicherungsfreiheit besteht dagegen in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Durch einen Minijob haben Sie also keinen Versicherungsschutz, sind in der Regel aber trotzdem versichert. Zum Beispiel als Student in der Familienversicherung der Eltern, dann zahlen Sie selbst keine Beiträge.
Ausführliche Informationen gibt's unter Minijobber.
Midijobber
Wenn Sie monatlich mehr als in einem Minijob verdienen, aber nicht mehr als 2.000 Euro, sind Sie ganz normal als Arbeitnehmer versichert. Ihr Beitrag ist niedriger als der Arbeitgeberbeitrag. Sie werden finanziell entlastet, weil Ihr Verdienst geringer ist als der normaler Arbeitnehmer.
Ausführliche Informationen gibt's unter Midijobber.
Voll-Sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer
Sie verdienen im Monat mehr als 2.000 Euro und sind als Arbeitnehmer ganz normal versichert. Ihr Chef und Sie bringen die Beiträge gemeinsam auf. Der allgemeine Beitragssatz der KNAPPSCHAFT beträgt 16,2 Prozent (14,6 Prozent plus 1,6 Prozent Zusatzbeitrag). Der Arbeitgeber übernimmt davon die Hälfte. Sie zahlen also nur 8,1 Prozent.
Arbeitnehmer über der Versicherungspflichtgrenze
Ihr regelmäßiger Bruttoverdienst ist höher als 5.550 Euro monatlich. Weil Sie damit über der sogenannten Versicherungspflichtgrenze liegen, endet Ihre Versicherungspflicht in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Allerdings nur dann, wenn Sie die Grenze für mindestens ein Jahr überschreiten. Der Gesetzgeber spricht hier auch vom Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze. Das heißt, innerhalb eines Jahres dürfen Sie 2023 maximal 66.600 Euro (brutto) verdienen. Sonst endet Ihre Versicherungspflicht.
Sie können aber trotzdem bei der KNAPPSCHAFT bleiben. Dann sind Sie weiterhin gesetzlich krankenversichert, allerdings als freiwilliges Mitglied. Alternativ ist eine private Krankenversicherung möglich. Das kann aber ziemlich teuer werden. Und Sie müssen für jeden mitversicherten Angehörigen extra zahlen. Eine kostenlose Familienversicherung - so wie bei der KNAPPSCHAFT - gibt es da nicht.
Hier gibt's ausführliche Informationen zur freiwilligen Mitgliedschaft.
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