Sicher versichert. Wer was übernimmt

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Als Arbeitnehmer zahlen Sie nur die Hälfte des Beitrags zur Kranken- und Pflegeversicherung. Die andere Hälfte zahlt Ihr Arbeitgeber.

Gut zu wissen: Ihre familienversicherten Angehörigen sind bei der KNAPPSCHAFT kostenfrei mitversichert. Was Sie noch zahlen? Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung. Die teilen Sie sich ebenfalls mit Ihrem Arbeitgeber.

Welche Beschäftigungsverhältnisse gibt es?

  • Aus­zu­bil­den­de

    Ihr regelmäßiger Bruttoverdienst ist unerheblich. Bei einem Verdienst bis zu 325 Euro übernimmt allerdings Ihr Arbeitgeber die Beiträge.
  • Voll-So­zi­al­ver­si­che­rungs­pflich­ti­ge Ar­beit­neh­mer

    Ihr regelmäßiger Bruttoverdienst liegt über 2.000 Euro. Sie leisten den regulären Beitrag.
  • Mi­ni­job­ber

    Ihr regelmäßiger Bruttoverdienst liegt bei maximal 538 Euro. Sie zahlen für diese Beschäftigung keine eigenen Beiträge.
  • Mi­di­job­ber

    Sie verdienen brutto regelmäßig mehr als in einem Minijob und maximal 2.000 Euro. Sie leisten einen geringeren Beitrag als "normale" Arbeitnehmer.
  • Ar­beit­neh­mer über der Ver­si­che­rungs­pflicht­gren­ze

    Ihr regelmäßiger Bruttoverdienst liegt über 5.775 Euro. Sie sind nicht selbstständig und leisten den regulären Beitrag.

Aktuelle Beitragssätze.

Krankenversicherung

Prozent

Allgemeiner Beitragssatz (inklusive Zusatzbeitrag)16,8 %
Ermäßigter Beitragssatz (inklusive Zusatzbeitrag)16,2 %
Zusatzbeitrag der KNAPPSCHAFT2,2 %

Pflegeversicherung

Eltern mit einem Kind oder Eltern, deren Kinder alle
älter als 25 Jahre sind (Beitragssatz ohne Beitragszuschlag oder Abschläge)
3,40 %
Mitglieder ohne Kinder (Beitragssatz inklusive Beitragszuschlag)4,00 %*
Eltern mit zwei Kindern (Beitragssatz inklusive 0,25 % Abschlag)3,15 % **
Eltern mit drei Kindern (Beitragssatz inklusive 0,50 % Abschlag)2,90 % **
Eltern mit vier Kindern (Beitragssatz inklusive 0,75 % Abschlag)2,65 % **
Eltern mit fünf und mehr Kindern (Beitragssatz inklusive 1,00 % Abschlag)2,40 % **

*Von Mitgliedern, die über 23 Jahre alt sind und keine Kinder haben oder hatten, wird ein Beitragszuschlag in Höhe von 0,60 Prozent erhoben. Mitglieder, die vor dem 1. Januar 1940 geboren wurden, Wehr- und Zivildienstleistende sowie Bezieher von Bürgergeld zahlen keinen Beitragszuschlag.
** Mitglieder mit mehreren Kindern werden ab dem zweiten Kind finanziell entlastet. Der Abschlag gilt für jedes zu berücksichtigende Kind längstens bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres. Eltern, die das 23. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, erhalten ebenfalls Abschläge.


Renten- und Arbeitslosenversicherung

Prozent

Rentenversicherung18,6 %
Arbeitslosenversicherung2,6 %

Alle Informationen. Für Arbeitnehmer

Auszubildende

Azubis zahlen den allgemeinen Beitragssatz zur Krankenversicherung - das sind inklusive Zusatzbeitrag 16,8 Prozent. Ist die Vergütung geringer als 325 Euro monatlich, übernimmt der Arbeitgeber den Beitrag komplett. Ansonsten teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Beiträge.

Ausführliche Informationen gibt's unter Azubis.

Minijobber

In der Rentenversicherung unterliegen Minijobber grundsätzlich der Versicherungspflicht. Versicherungsfreiheit besteht dagegen in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Durch einen Minijob haben Sie also keinen Versicherungsschutz, sind in der Regel aber trotzdem versichert. Zum Beispiel als Student in der Familienversicherung der Eltern, dann zahlen Sie selbst keine Beiträge.

Ausführliche Informationen gibt's unter Minijobber.

Midijobber

Wenn Sie monatlich mehr als in einem Minijob verdienen, aber nicht mehr als 2.000 Euro, sind Sie ganz normal als Arbeitnehmer versichert. Ihr Beitrag ist niedriger als der Arbeitgeberbeitrag. Sie werden finanziell entlastet, weil Ihr Verdienst geringer ist als der normaler Arbeitnehmer.

Ausführliche Informationen gibt's unter Midijobber.

Voll-Sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer

Sie verdienen im Monat mehr als 2.000 Euro und sind als Arbeitnehmer ganz normal versichert. Ihr Chef und Sie bringen die Beiträge gemeinsam auf. Der allgemeine Beitragssatz der KNAPPSCHAFT beträgt 16,8 Prozent (14,6 Prozent plus 2,2 Prozent Zusatzbeitrag). Der Arbeitgeber übernimmt davon die Hälfte. Sie zahlen also nur 8,4 Prozent.

Arbeitnehmer über der Versicherungspflichtgrenze

Ihr regelmäßiger Bruttoverdienst ist höher als 5.775 Euro monatlich. Weil Sie damit über der sogenannten Versicherungspflichtgrenze liegen, endet Ihre Versicherungspflicht in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Allerdings nur dann, wenn Sie die Grenze für mindestens ein Jahr überschreiten. Der Gesetzgeber spricht hier auch vom Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze. Das heißt, innerhalb eines Jahres dürfen Sie 2024 maximal 69.300 Euro (brutto) verdienen. Sonst endet Ihre Versicherungspflicht.

Sie können aber trotzdem bei der KNAPPSCHAFT bleiben. Dann sind Sie weiterhin gesetzlich krankenversichert, allerdings als freiwilliges Mitglied. Alternativ ist eine private Krankenversicherung möglich. Das kann aber ziemlich teuer werden. Und Sie müssen für jeden mitversicherten Angehörigen extra zahlen. Eine kostenlose Familienversicherung - so wie bei der KNAPPSCHAFT - gibt es da nicht.

Hier gibt's ausführliche Informationen zur freiwilligen Mitgliedschaft.

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