Sie besitzen im Moment mehrere Gesundheitskarten?
Ganz wichtig: Nur die zuletzt ausgestellte eGK ist auch gültig. Im Praxisalltag kommt es aber immer wieder vor, dass Kunden nur die veraltete Version dabei haben. Das führt zu Verzögerungen, weil sie ihre aktuelle eGK nachreichen müssen. Achten Sie deshalb immer darauf, Ihre aktuelle Karte zum Arzt mitzunehmen. Beim Einlesen in der Praxis werden ungültige oder gesperrte Karten nicht mehr akzeptiert – unabhängig davon, ob Sie eine Karte der ersten oder der zweiten Generation haben. Wenn beim Einlesen Ihrer aktuellen eGK Probleme auftreten, teilen Sie uns das mit. Wir kümmern uns dann um die Abrechnung.
Leistungserbringer prüfen Ihre Daten bei jedem Erstbesuch im Quartal.
Der Grundstein für die erste Anwendung der eGK wurde gelegt: das Versichertenstammdatenmanagement. Aktuell sind schon viele Ärzte und Leistungserbringer an die Technik angebunden. Ab Januar 2019 ist sie für alle Pflicht. Mit der ersten Anwendung der eGK können Psychotherapeuten, Ärzte, Zahnärzte und Krankenhäuser Ihre Stammdaten schnell und einfach aktualisieren. Ziehen Sie zum Beispiel um, teilen Sie uns das mit. Ihre Daten werden online übermittelt und beim nächsten Praxisbesuch direkt aktualisiert.
Die technischen Möglichkeiten der elektronischen Gesundheitskarte
Aktuell sind bereits die ersten medizinischen Anwendungen wie das Notfalldatenmanagement und der elektronische Medikationsplan in Betrieb. Wenn Sie möchten, kann jeder Arzt im Notfall auf Ihre Daten zugreifen. Und erhält zum Beispiel Informationen zu Unverträglichkeiten, Allergien oder Vorerkrankungen. Der elektronische Medikationsplan ist wichtig für Patienten mit mehr als drei Medikamenten. Wenn Sie möchten, können Sie Ihre Medikamente und deren Dosierungen auf der Gesundheitskarte speichern. Und damit Fehlmedikationen und unerwünschte Wechselwirkungen vermeiden. Sie geben künftig das Okay mit Ihrer PIN, wenn Sie wollen, dass Ärzte Ihre medizinischen Daten einsehen. Eine weitere Anwendung, die mittels PIN nutzbar ist, ist das elektronische Rezept. Kurz E-Rezept. Zum Empfang des Rezeptcodes in der E-Rezept-App benötigen Sie ein NFC-fähiges Smartphone. Darüber hinaus ist dort eine Autorisierung per NFC-fähiger elektronischen Gesundheitskarte mit zugehöriger PIN notwendig. Nähere Informationen zum Thema finden Sie unter „E-Rezept". Wir informieren Sie rechtzeitig über Neuerungen.
Ihr PIN-Brief für die elektronische Gesundheitskarte
Wenn Sie medizinische Anwendungen wie das E-Rezept, das Notfalldatenmanagement (NFDM) oder den elektronischen Medikationsplan (eMP) auf der Gesundheitskarte speichern oder sich mit Ihrer eGK in Ihrer elektronischen Patientenakte (ePA) anmelden möchten, benötigen Sie eine PIN. Da wir Ihnen diese nach der aktuellen Gesetzeslage nicht mehr ohne vorherige Identifizierung übersenden dürfen, ist eine persönliche Identifizierung notwendig.
Digitale Identifizierung über die App Nect
Die App der Firma Nect ermöglicht eine vollautomatisierte Online-Identifizierung. Sie dient der sicheren und gleichzeitig bequemen Identitätsprüfung einer Person. Die Identifizierung erfolgt über die Online-Ausweisfunktion des deutschen Personalausweises (eID) und die Eingabe der persönlichen sechsstelligen PIN.
- Halten Sie dafür einfach Ihr Smartphone oder Tablet, Ihre elektronische Gesundheitskarte und Ihren (nach dem 31. Oktober 2010) ausgestellten deutschen Personalausweis samt zugehöriger PIN bereit.
- Starten Sie die Identitätsprüfung beim Anbieter Nect
- Durchlaufen Sie den Prozess: Keine Sorge! Dieser wird Ihnen von Nect ausführlich erklärt.
- Nachdem Nect Ihre Identität erfolgreich geprüft hat, verifizieren wir Ihre Gesundheitskarte.
- Anschließend schicken wir Ihnen Ihren PIN-Brief zu.
Über das Personalausweisportal erhalten Sie weitere Informationen zur Online-Funktion des deutschen Personalausweises sowie zur Beantragung und Änderung der zugehörigen Geheimnummer (PIN).
Verifizierung in einer Geschäftsstelle der KNAPPSCHAFT
Um unnötige Wartezeiten für Sie zu vermeiden und uns bestmöglich auf Ihren Besuch vorbereiten zu können, empfehlen wir Ihnen eine vorherige Terminvereinbarung. Schicken Sie uns einfach über unser Formular Ihren Wunschtermin zu und wir werden uns schnellstmöglich bei Ihnen melden. Oder Sie rufen uns in der Geschäftsstelle an und wir machen einen Beratungstermin direkt am Telefon aus.
- Kommen Sie mit Ihrer Gesundheitskarte sowie einem gültigen Ausweisdokument in eine Geschäftsstelle der KNAPPSCHAFT.
- Dort prüfen wir Ihre Identität und verifizieren Ihre elektronische Gesundheitskarte.
- Anschließend schicken wir Ihnen Ihren PIN-Brief.