Sie besitzen im Moment mehrere Gesundheitskarten?
Ganz wichtig: Nur die zuletzt ausgestellte eGK ist auch gültig. Im Praxisalltag kommt es aber immer wieder vor, dass Kunden nur die veraltete Version dabei haben. Das führt zu Verzögerungen, weil sie ihre aktuelle eGK nachreichen müssen. Achten Sie deshalb immer darauf, Ihre aktuelle Karte zum Arzt mitzunehmen. Beim Einlesen in der Praxis werden ungültige oder gesperrte Karten nicht mehr akzeptiert – unabhängig davon, ob Sie eine Karte der ersten oder der zweiten Generation haben. Wenn beim Einlesen Ihrer aktuellen eGK Probleme auftreten, teilen Sie uns das mit. Wir kümmern uns dann um die Abrechnung.
Leistungserbringer prüfen Ihre Daten bei jedem Erstbesuch im Quartal.
Der Grundstein für die erste Anwendung der eGK wurde gelegt: das Versichertenstammdatenmanagement. Aktuell sind schon viele Ärzte und Leistungserbringer an die Technik angebunden. Ab Januar 2019 ist sie für alle Pflicht. Mit der ersten Anwendung der eGK können Psychotherapeuten, Ärzte, Zahnärzte und Krankenhäuser Ihre Stammdaten schnell und einfach aktualisieren. Ziehen Sie zum Beispiel um, teilen Sie uns das mit. Ihre Daten werden online übermittelt und beim nächsten Praxisbesuch direkt aktualisiert.
In Zukunft haben Sie noch mehr Möglichkeiten
Nach dem Versichertenstammdatenmanagement folgt unter anderem das Notfalldatenmanagement. Wenn Sie möchten, kann jeder Arzt im Notfall auf Ihre Daten zugreifen. Und erhält zum Beispiel Informationen zu Unverträglichkeiten, Allergien oder Vorerkrankungen. Was noch kommt? Der elektronische Medikationsplan. Er ist wichtig für Patienten mit mehr als drei Medikamenten. Wenn Sie möchten, können Sie Ihre Medikamente und deren Dosierungen auf der Gesundheitskarte speichern. Und damit Fehlmedikationen und unerwünschte Wechselwirkungen vermeiden. Sie geben künftig das Okay mit Ihrer PIN, wenn Sie wollen, dass Ärzte Ihre medizinischen Daten einsehen. Die KNAPPSCHAFT informiert Sie rechtzeitig über Neuerungen.