Ja, wir melden auch Prämien aus Wahltarifen und Bonuszahlungen. Hierzu zählen:
- Prämienzahlungen aus den Wahltarifen "Selbstbehalt" und "Prämienzahlung bei Leistungsfreiheit"
- Prämien für die Treue in unseren Gesundheitsnetzen prosper/proGesund
- Geldbeträge aus unseren Bonusprogrammen (wie AktivBonus, SportBonus oder AktivBonus junge Familie)
Diese Prämien- und Bonuszahlungen werden neben den Erstattungen der zu viel oder zu Unrecht gezahlten Beiträgen als Beitragserstattung an die Finanzverwaltung gemeldet.
Nimmt ein familienversicherter Angehöriger am Bonusprogramm teil, werden seine Bonuszahlungen für das versicherte Mitglied gemeldet. Außerdem übermitteln wir auch Name, Geburtsdatum, Anschrift des Mitglieds und die steuerliche Identifikationsnummer.
Bei den Geldbeträgen aus den Bonusprogrammen werden (aufgrund des Urteils des Bundesfinanzhofes vom 6. Mai 2020) nicht mehr alle ausgezahlten Boni an die Finanzverwaltung gemeldet. Zu den Bonuszahlungen, die nicht mehr gemeldet werden, gehören Bonuszahlungen für Maßnahmen mit einem finanziellen Eigenaufwand (wie beispielsweise Beiträge oder Gebühren). Bei uns wird daher zum Beispiel der Bonus für das qualitätsgesicherte Bewegungsangebot im Sportverein oder im Fitnessstudio nicht mehr gemeldet.
Grundsätzlich sind demnach noch Bonuszahlungen für bonusrelevante Maßnahmen ohne finanziellen Eigenaufwand an die Finanzverwaltung zu übermitteln. Hierbei handelt es sich um Leistungen, die über die KV-Karte bezogen werden. Beispielweise die Krebsfrüherkennung, der Check-up oder Schutzimpfungen. Wichtig für Sie: Liegt der Gesamtbonus für alle Leistungen mit beziehungsweise ohne finanziellen Eigenaufwand unter einem Betrag von 150 Euro, dann erfolgt auch hier keine Meldung. Überschreitet der Gesamtbetrag 150 Euro, dann wird nur der darüber liegende Betrag gemeldet.
Im Jahre 2022 wurden folgende Boni für bonusrelevante Maßnahmen ausgezahlt:
Fitnessstudio 70 Euro (Auszahlung erfolgte für das Kalenderjahr 2021 am 15. Februar 2022)
+ Sportverein 70 Euro
= 140 Euro
Krebsvorsorge 15 Euro
+ Schutzimpfungen 20 Euro
= 35 Euro
Der Bonus für Maßnahmen mit einem finanziellen Eigenaufwand (Vereins- und Fitnessstudiobeiträge) liegt bei 140 Euro. Für Maßnahmen ohne finanziellen Eigenaufwand, die über die KV-Karte abgerechnet werden, sind 35 Euro Bonus zusammengekommen. Es wurde also ein Gesamtbonus in Höhe von 175 Euro ausgezahlt. Aufgrund der Anwendung des Urteils des Bundesfinanzhofes vom 6. Mai 2020 sowie weiterer Festlegungen der Finanzverwaltung werden für das Jahr 2022 letztendlich 25 Euro an die Finanzverwaltung gemeldet, da ein Freibetrag von 150 Euro zu berücksichtigen ist.