Bitte beachten Sie
Eine einmal ausgesprochene Befreiung kann nicht widerrufen werden. Sie bleiben also so lange von der Versicherungspflicht befreit, wie das Ereignis, das die Versicherungspflicht auslöst, fortbesteht.
Sie werden versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung und möchten sich von dieser Versicherungspflicht befreien lassen?
Dann benötigen wir hierfür von Ihnen
Befreien lassen kann sich, wer versicherungspflichtig wird als
Die Befreiung gilt ab Beginn der Versicherungspflicht, wenn Sie seitdem noch keine Leistungen in Anspruch genommen haben. Andernfalls wirkt die Befreiung ab dem Ersten des Folgemonats nach Ihrer Antragstellung.
Eine einmal ausgesprochene Befreiung kann nicht widerrufen werden. Sie bleiben also so lange von der Versicherungspflicht befreit, wie das Ereignis, das die Versicherungspflicht auslöst, fortbesteht.
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