Befreiung von der Versicherungspflicht. Ganz einfach beantragen

Sie sind hier: {0}

Sie werden versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung und möchten sich von dieser Versicherungspflicht befreien lassen?

Dann benötigen wir hierfür von Ihnen

  • innerhalb der ersten drei Monate nach Beginn der Versicherungspflicht einen Antrag sowie
  • einen Nachweis über Ihre anderweitige Absicherung im Krankheitsfall.

Ihre wichtigsten Fragen. Unsere Antworten

Wer kann sich von der Versicherungspflicht befreien lassen?

Befreien lassen kann sich, wer versicherungspflichtig wird als

  • bisher versicherungsfreier Arbeitnehmer oder versicherungsfreie Arbeitnehmerin, der oder die aufgrund der Anhebung der Jahresarbeitsentgeltgrenze versicherungspflichtig wird
  • Bezieher oder Bezieherin von Arbeitslosengeld
  • Eltern während der Elternzeit, wenn maximal 30 Stunden pro Woche gearbeitet wird
  • Teilzeitkraft, wenn die Wochenarbeitszeit aufgrund einer Pflege- oder Familienpflegezeit reduziert wurde
  • Teilzeitkraft, wenn die Wochenarbeitszeit um mindestens 50 Prozent eines Vollbeschäftigten reduziert wurde
  • Rentenantragsteller oder Rentenangtragstellerin
  • Rentenbezieher oder Rentenbezieherin
  • Student und Studentin
  • Praktikant und Praktikantin ohne Arbeitsentgelt
  • zur Berufsausbildung Beschäftigter oder Beschäftigte ohne Arbeitsentgelt
  • Auszubildender oder Auszubildende des Zweiten Bildungsweges
  • Arzt oder Ärztin im Praktikum
  • Person mit einer Behinderung, die in einer Einrichtung (zum Beispiel einer anerkannten Werkstatt für Menschen mit Behinderung) beschäftigt ist.
Ab wann werden Sie von der Krankenversicherungspflicht befreit?

Die Befreiung gilt ab Beginn der Versicherungspflicht, wenn Sie seitdem noch keine Leistungen in Anspruch genommen haben. Andernfalls wirkt die Befreiung ab dem Ersten des Folgemonats nach Ihrer Antragstellung.

Bitte beachten Sie

Eine einmal ausgesprochene Befreiung kann nicht widerrufen werden. Sie bleiben also so lange von der Versicherungspflicht befreit, wie das Ereignis, das die Versicherungspflicht auslöst, fortbesteht.

Hier können Sie die Befreiung von der Versicherungspflicht beantragen

Ihre Angaben
Hiermit beantrage ich die Befreiung von der Versicherungspflicht: *
Den Bescheid über den Arbeitslosenbeldbezug bzw. den vorläufigen Bescheid der Agentur für Arbeit, der den Beginn und die Art der bewilligten Leistung beinhaltet:
Hinweis
Erlaubte Dateiformate sind PDF, JPG, JPEG und TIFF bis zu einer Datengröße von 5 MB. Bitte keine Dateien hochgeladen, die passwortgeschützt sind!

Adressdaten der Hochschule

Mein Studium hat bereits begonnen und ich habe seitdem bereits Leistungen in Anspruch genommen:
Einen Nachweis über das Bestehen eines anderweitigen Anspruchs auf Absicherung im Krankheitsfall (zum Beispiel einer privaten Krankenversicherung): *
Hinweis
Erlaubte Dateiformate sind PDF, JPG, JPEG und TIFF bis zu einer Datengröße von 5 MB. Bitte keine Dateien hochgeladen, die passwortgeschützt sind!
Merkblatt: *
Felder mit einem * sind Pflichtfelder und müssen ausgefüllt werden.