Vorsorge hautnah. Das Hautkrebsscreening
Hautkrebs ist gefährlich, das ist keine Überraschung. Aber dass Hautkrebspatienten immer häufiger werden, ist schockierend. Dabei ist die Chance, Hautkrebs zu heilen, sehr hoch. Wenn er denn rechtzeitig erkannt wird.
Deswegen ist die regelmäßige Vorsorgeuntersuchung so wichtig. Ab dem 35. Lebensjahr haben Sie alle zwei Jahre Anspruch auf eine Untersuchung. Und das Beste: Die KNAPPSCHAFT übernimmt die Kosten für Ihr Hautkrebsscreening ganz oder teilweise. Auch, wenn Sie jünger als 35 Jahre sind.
Die Kostenübernahme ist abhängig vom Bundesland. In den meisten Bundesländern wird das Hautkrebsscreening über Ihre eGK abgerechnet und die KNAPPSCHAFT übernimmt die Kosten. Zu beachten ist aber, dass in einigen Bundesländern keine Verträge zur Abrechnung des Hautkrebsscreenings über die eGK bestehen. In diesem Fall übernehmen wir die tatsächlichen Kosten für die Untersuchung, erstatten jedoch nicht mehr als 35 Euro.
Screening erst ab 35? Nicht mit uns
Was Sie zahlen - so funktioniert die Abrechnung
In den meisten Bundesländern lassen sich die Kosten einfach über Ihre Krankenversichertenkarte abrechnen. Auch vor Ihrem 35. Geburtstag. Sie zahlen also nichts. In einigen Bundesländern ist eine Abrechnung über ihre Krankenversichertenkarte aufgrund fehlender Verträge nicht möglich. In diesem Fall übernehmen wir die tatsächlichen Kosten für die Untersuchung in Höhe von bis zu 35 Euro.
Ihr Extra
Eine Sonderleistung, bei der Ihr Arzt den ganzen Körper untersucht. Einschließlich dem behaarten Kopf und allen Hautfalten.
Gehört auch zum Service
Ihr Arzt teilt Ihnen den Befund mit, berät Sie und dokumentiert die Untersuchung.
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