Hormonelle und nicht-hormonelle Verhütungsmittel.
Eines der gebräuchlichsten hormonellen Mittel zur Verhütung ist die Antibabypille. Versicherte können aber auch andere Verhütungsmittel nutzen. Der Arzt entscheidet, welches Mittel er seiner Patientin verschreibt. Alternativen sind zum Beispiel Hormonstäbchen oder die Hormonspirale. Viele Frauen suchen auch nach hormonfreien Verhütungsmethoden, um mögliche Nebenwirkungen zu vermeiden. Sie nutzen lieber mechanisch wirkende Mittel, beispielsweise die Kupferspirale.
Wir übernehmen die Kosten für verschreibungspflichtige Verhütungsmittel unter diesen Voraussetzungen:
- Der Arzt verordnet das Mittel spätestens einen Tag vor Ihrem 22. Geburtstag.
- Die Verordnung erfolgt auf Kassenrezept.
- Die Kosten werden über die elektronische Gesundheitskarte abgerechnet.
Ab Ihrem 22. Geburtstag dürfen wir die Kosten nicht mehr übernehmen – das regelt das Sozialgesetzbuch. Ab 18 Jahren müssen Versicherte etwas dazugeben: die gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlung.