Schwangerschaftsabbruch. Ganz allein Ihre Entscheidung

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Eine ungeplante Schwangerschaft kann Sie völlig aus der Bahn werfen. Ihnen gehen jetzt tausend Gedanken durch den Kopf - aber keine Sorge! Stellt die Schwangerschaft für Sie ein schwerwiegendes Problem dar, lassen wir Sie nicht allein.

Gemeinsam finden wir einen passenden Ansprechpartner, der Sie ausführlich berät. Damit Sie die richtige Entscheidung für sich und ihr ungeborenes Kind treffen. Entscheiden Sie sich für den Abbruch, erhalten Sie von uns Krankengeld, wenn Sie nicht zur Arbeit können. Die Kosten für den Eingriff übernehmen wir aber nur, wenn er nicht rechtswidrig ist. Wird die Schwangerschaft auf eigenen Wunsch beendet, handelt es sich meist um einen rechtswidrigen, aber straffreien Abbruch. In diesem Fall tragen Sie die Kosten selbst.

Wir sind für Sie da. Verlassen Sie sich drauf.

Beratungsgespräch mit einem jungen Mädchen.

Rechtswidrig oder nicht? Wir erklären Ihnen den Unterschied.

Ein Schwangerschaftsabbruch ist nicht rechtswidrig, wenn er aufgrund einer medizinischen oder kriminologischen Indikation vorgenommen wird. 

  • Medizinische Indikation: Es besteht Lebensgefahr für die Schwangere. Oder es droht die Gefahr einer schwerwiegenden Beeinträchtigung ihres körperlichen oder seelischen Gesundheitszustandes.
  • Kriminologische Indikation: Die Schwangerschaft beruht auf einer Sexualstraftat, zum Beispiel auf einer Vergewaltigung oder sexuellem Missbrauch von Kindern.

Liegt ein entsprechendes ärztliches Gutachten vor, übernehmen wir sämtliche Kosten für den Eingriff. Beim Arzt legen Sie einfach nur Ihre Gesundheitskarte vor.


Schwangerschaftsabbruch auf eigenen Wunsch.

Erfolgt der Schwangerschaftsabbruch auf Ihren eigenen Wunsch, spricht man von einem rechtswidrigen Abbruch. Er bleibt aber straffrei, wenn er innerhalb von zwölf Wochen nach der Empfängnis vorgenommen wird. Außerdem muss mindestens drei Tage vor dem Eingriff eine Beratung in einer anerkannten Einrichtung erfolgt sein. Als Nachweis erhalten Sie von der Beratungsstelle eine Bescheinigung. Diese legen Sie anschließend bei dem Arzt vor, der den Abbruch durchführt.

Wenn Sie sich für einen Schwangerschaftsabbruch entschieden haben, tragen Sie die Kosten grundsätzlich selbst. Das gilt auch für eventuelle Nachbehandlungskosten. Wenn Sie kein oder nur ein geringes Einkommen haben, trägt das Bundesland, in dem Sie leben, die Kosten. Dafür sorgt das Schwangerschaftskonfliktgesetz. Die KNAPPSCHAFT stellt Ihnen die Bescheinigung für die Kostenübernahme durch Ihr Bundesland aus. Stellen Sie einen Antrag mit diesem Formular:

Auf der angefügten Homepage finden Sie die Liste der Bundesärztekammer zu Ärzten, Krankenhäusern und Einrichtungen in Ihrer Nähe, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen: www.bundesaerztekammer.de

Lassen Sie sich vor jedem medizinischen Eingriff ausführlich beraten. Direkt bei Ihrem Arzt oder bei einer der folgenden überregionalen Beratungsstellen.

Beratungsstelle

Adresse und Kontakt

AWO Arbeiterwohlfahrt

Bundesverband
Marie-Juchacz-Haus
Oppelner Str.130
53119 Bonn
Tel.: 02 28 / 6 68 50

www.awo.org

Deutscher Caritasverband

Karlstr.40
79104 Freiburg
Tel.: 07 61 / 20 00

www.caritas.de

Deutsches Rotes Kreuz

Generalsekretariat
Carstennstr. 58
12205 Berlin
Tel.: 030 / 8 54 04-0

www.drk.de

Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband e.V.

Gesamtverband
Oranienburger Str. 13-14
10178 Berlin
Tel.: 030 / 2 46 36-0

www.paritaet.org

Deutsche AIDS-Hilfe e.V. (DAH)

Dieffenbachstr.33
10967 Berlin
Tel.: 030 / 69 00 87-0

www.aidshilfe.de

Deutscher Kinderschutzbund (DKSB) e.V.

Hinüberstr. 8
30175 Hannover
Tel.: 05 11 / 3 04 85-0

www.dksb.de

Diakonisches Werk der Evangelischen Kirche in Deutschland

Stafflenbergstr.76
70010 Stuttgart
Tel.: 07 11 / 2 15 9-0

www.diakonie.de

donum vitae

zur Förderung des Schutzes des menschlichen Lebens e.V.
Bundesverband
Thomas-Mann-Str. 4
53111 Bonn
Tel.: 02 28 / 369 488 0

www.donumvitae.org
www.schwangerschaftsberatung.donumvitae.org

Lambda
Schwul-lesbisches Jugendnetzwerk e.V.

Bundesgeschäftsstelle
Windthorststr. 43a
99096 Erfurt
Tel.: 0361 / 6448754

www.lambda-online.de

Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD)

Bundesgeschäftsstelle
Pipinstr. 7
50667 Köln
Tel. 0221 / 9259610
www.lsvd.de

Lesbenring e.V.

Postfach 11 02 14
69071 Heidelberg
Tel. 04 41 / 2 09 71 37

www.lesbenring.de


pro familia

Deutsche Gesellschaft für Familienplanung, Sexualpädagogik und Sexualberatung e.V.
Bundesverband
Stresemannallee 3
60596 Frankfurt am Main
Tel.: 069 / 26 95 779-0

www.profamilia.de

Sozialdienst katholischer Frauen

Zentrale e.V.
Agnes-Neuhaus-Straße 5
44135 Dortmund
Tel.: 02 31 / 55 70 26-0
www.skf-zentrale.de

War nichts für Sie dabei?

Sie finden weitere Unterstützungsangebote, die Ihnen die Entscheidung erleichtern können, bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung.