Rechtswidrig oder nicht? Wir erklären Ihnen den Unterschied.
Ein Schwangerschaftsabbruch ist nicht rechtswidrig, wenn er aufgrund einer medizinischen oder kriminologischen Indikation vorgenommen wird.
- Medizinische Indikation: Es besteht Lebensgefahr für die Schwangere. Oder es droht die Gefahr einer schwerwiegenden Beeinträchtigung ihres körperlichen oder seelischen Gesundheitszustandes.
- Kriminologische Indikation: Die Schwangerschaft beruht auf einer Sexualstraftat, zum Beispiel auf einer Vergewaltigung oder sexuellem Missbrauch von Kindern.
Liegt ein entsprechendes ärztliches Gutachten vor, übernehmen wir sämtliche Kosten für den Eingriff. Beim Arzt legen Sie einfach nur Ihre Gesundheitskarte vor.
Schwangerschaftsabbruch auf eigenen Wunsch.
Erfolgt der Schwangerschaftsabbruch auf Ihren eigenen Wunsch, spricht man von einem rechtswidrigen Abbruch. Er bleibt aber straffrei, wenn er innerhalb von zwölf Wochen nach der Empfängnis vorgenommen wird. Außerdem muss mindestens drei Tage vor dem Eingriff eine Beratung in einer anerkannten Einrichtung erfolgt sein. Als Nachweis erhalten Sie von der Beratungsstelle eine Bescheinigung. Diese legen Sie anschließend bei dem Arzt vor, der den Abbruch durchführt.
Wenn Sie sich für einen Schwangerschaftsabbruch entschieden haben, tragen Sie die Kosten grundsätzlich selbst. Das gilt auch für eventuelle Nachbehandlungskosten. Wenn Sie kein oder nur ein geringes Einkommen haben, trägt das Bundesland, in dem Sie leben, die Kosten. Dafür sorgt das Schwangerschaftskonfliktgesetz. Die KNAPPSCHAFT stellt Ihnen die Bescheinigung für die Kostenübernahme durch Ihr Bundesland aus. Stellen Sie einen Antrag mit diesem Formular:
Antrag auf Übernahme der Kosten für einen Schwangerschaftsabbruch (PDF, 251KB)
Auf der angefügten Homepage finden Sie die Liste der Bundesärztekammer zu Ärzten, Krankenhäusern und Einrichtungen in Ihrer Nähe, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen: www.bundesaerztekammer.de
Lassen Sie sich vor jedem medizinischen Eingriff ausführlich beraten. Direkt bei Ihrem Arzt oder bei einer der folgenden überregionalen Beratungsstellen.
Beratungsstelle | Adresse und Kontakt |
AWO Arbeiterwohlfahrt | Bundesverband |
Deutscher Caritasverband | Karlstr.40 |
Deutsches Rotes Kreuz
| Generalsekretariat |
Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband e.V. | Gesamtverband |
Deutsche AIDS-Hilfe e.V. (DAH) | Dieffenbachstr.33 |
Deutscher Kinderschutzbund (DKSB) e.V.
| Hinüberstr. 8 |
Diakonisches Werk der Evangelischen Kirche in Deutschland
| Stafflenbergstr.76 |
donum vitae
| zur Förderung des Schutzes des menschlichen Lebens e.V. www.donumvitae.org |
Lambda
| Bundesgeschäftsstelle |
Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD)
| Bundesgeschäftsstelle Pipinstr. 7 50667 Köln Tel. 0221 / 9259610 www.lsvd.de |
Lesbenring e.V.
| Postfach 11 02 14 |
Deutsche Gesellschaft für Familienplanung, Sexualpädagogik und Sexualberatung e.V. | |
Sozialdienst katholischer Frauen
| Zentrale e.V. Agnes-Neuhaus-Straße 5 44135 Dortmund Tel.: 02 31 / 55 70 26-0 www.skf-zentrale.de |