Wir helfen bei Ihrem Kinderwunsch. Mit künstlicher Befruchtung

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Viele Ehepaare sind ungewollt kinderlos. Das ist traurig, aber nicht notwendig. Denn die moderne Reproduktionsmedizin hilft Ihnen, schwanger zu werden - trotz aller Risiken. Bei Maßnahmen zur künstlichen Befruchtung unterstützen wir Sie, indem wir uns an Ihrem versichertenbezogenen Eigenanteil beteiligen. Mit bis zu 250 Euro je Versicherten zusätzlich pro Versuch.

Der Zuschuss soll Ihnen helfen - mehr als bei einer normalen Kassenleistung. Welche Verfahren wir wie häufig unterstützen, lesen Sie weiter unten. Für den erhöhten Kostenzuschuss gibt es einige Voraussetzungen: Beide Ehepartner haben jeweils das 25. Lebensjahr vollendet. Als Frau dürfen Sie das 40. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, als Mann dürfen Sie das 50. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Künstliche Befruchtung.

Großaufnahme einer Eizelle, die gerade künstlich befruchtet wird.

Mit Zuschuss der KNAPPSCHAFT.

Ein Paar freut sich auf die bevorstehende Geburt. Beide legen die Hände auf den Bauch der Frau.
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Für Ihr Familienglück.

Ein Paar freut sich sehr über die gelungene Befruchtung.

Die gängigen Methoden für eine künstliche Befruchtung.

  • Insemination im Spontanzyklus - die Übertragung des männlichen Samens in den Genitaltrakt der Frau
  • Insemination im Spontanzyklus nach hormoneller Stimulation - die Übertragung des männlichen Samens in den Genitaltrakt der Frau nach einer Hormontherapie
  • In-Vitro-Fertilisation mit Embryotransfer - Ei- und Samenzellen werden im Reagenzglas zusammengebracht und befruchtete Eizellen in die Gebärmutter eingespült
  • Intracytoplasmatische Spermieninjektion - ein Spermium wird mittels Mikroinjektion in die Eizelle eingebracht und auf diese Weise befruchtete Eizellen nach Einsetzen der Zellteilung in die Gebärmutter eingespült

Die Insemination im Spontanzyklus zahlen wir Ihnen bis zu achtmal. Bei allen anderen Verfahren sind jeweils bis zu drei Versuche möglich. Wenn nach der Befruchtung eine klinische Schwangerschaft eintritt, die nicht zu einer Geburt führt, können Sie den Versuch wiederholen.

Ein Mann küsst seiner schwangeren, lachenden Partnerin auf den Bauch.
"Wir wollten schon aufhören. Aber dann haben wir erst richtig angefangen."

Diese Verfahren unterstützen wir nicht.

Ihnen stehen noch viel mehr Möglichkeiten für eine künstliche Befruchtung offen. Allerdings sind das Möglichkeiten, die wir nicht finanziell unterstützen dürfen.

  • HALO-Spermientest
  • Assisted Hatching (Laserschlüpfhilfe)
  • Polkörperdiagnostik
  • Behandlung mit Spendersamen
  • UTM/Embryoglue
  • Blastozystenkultur/Blastozystentransfer
  • Seminalplasmaspülung

Das sind alles Zusatzmaßnahmen, die Ihnen eine baldige Schwangerschaft ermöglichen wollen. Sie können diese Maßnahmen aber nur durch eine privatärztliche Behandlung mit schriftlichem Behandlungsvertrag nutzen.

Diese Verfahren unterstützen wir unter bestimmten Voraussetzungen.

  • Kryokonservierung von Spermien und befruchteten Eizellen
  • Miete für die Lagerzeit (Kryodepot)

Gute Neuigkeiten für Sie: Seit dem 1. Juli 2021 können die Kosten der Kryokonservierung von Ei- und Samenzellen sowie die dazugehörigen medizinischen Maßnahmen unter bestimmten Voraussetzungen von der KNAPPSCHAFT übernommen werden. Als Kryokonservierung wird das Aufbewahren von Zellen oder Gewebe durch Einfrieren in flüssigem Stickstoff bezeichnet.

Wann sind diese Voraussetzungen erfüllt?

Bei Behandlungen einer Erkrankung mit einer Therapie, bei der die Gefahr besteht, dass diese die Fruchtbarkeit (Fertilität) beeinflusst oder zu deren Verlust führt. Die nachfolgenden Therapien zählen dabei insbesondere als keimzellenschädigend:

  • operative Entfernung der Keimdrüsen
  • Strahlentherapie mit zu erwartender Schädigung der Keimdrüsen
  • potentiell fruchtbarkeitsschädigende Medikation

Sie sind sich unsicher, ob eine bei Ihnen notwendige Therapie keimzellschädigend sein kann? Kein Problem! Lassen Sie sich von dem Facharzt, der die Grunderkrankung diagnostiziert oder behandelt, beraten. Dieser entscheidet darüber, ob die entsprechende Therapie keimzellschädigend sein kann.
Ein Hinweis für Sie: Einen Antrag bei der KNAPPSCHAFT, wie bei den Maßnahmen zur künstlichen Befruchtung, müssen Sie bei der Kryokonservierung nicht stellen.