Zu Hause ist es am schönsten. Sicher und ohne Hindernisse wohnen

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Wir helfen Ihnen dabei, Ihr Wohnumfeld nach Ihren Bedürfnissen umzubauen und Ihr zuhause sicher zu gestalten. Zum Beispiel mit einer Umbaumaßnahme oder einem Hausnotrufsystem, mit dem Sie im Notfall sofort Hilfe rufen können. Stellen Sie einfach einen Antrag.

Grundvoraussetzung ist, dass Sie einen anerkannten Pflegegrad haben. Der Zuschuss wird Ihnen gezahlt, wenn durch die Veränderung die häusliche Pflege überhaupt erst ermöglicht oder zumindest vereinfacht wird. Oder wenn sie der Wiederherstellung einer möglichst selbstständigen Lebensführung dient.

Ein Umfeld nach Ihren Bedürfnissen. Damit Sie zurechtkommen

Treppenlift

Verbesserung Ihrer Situation

Individuell hergestelltes oder umgestaltetes Mobiliar kann Ihre Wohnsituation verbessern. Deshalb ermöglichen wir Maßnahmen wie die motorisierte Absenkung von Küchenhängeschränken. Und alles, was Ihnen eine selbstständigere Haushaltsführung ermöglicht. Zum Beispiel Türverbreitungen oder festinstallierte Rampen und Treppenlifte. Auch ein Tapetenwechsel ist möglich - ziehen sie beispielsweise aus dem Obergeschoss in eine Erdgeschosswohnung.

Notfallknopf hängt gut erreichbar um den Hals einer Seniorin

Schnelle Hilfe in Notfallsituationen

Damit Sie so lange wie möglich zu Hause wohnen können, fördern wir Ihre Sicherheit. Für Ihr Hausnotrufsystem übernehmen wir deshalb die Kosten der Inbetriebnahme und die monatlichen Mietkosten. Was mit dazu gehört? Eine individuelle Einweisung. In der lernen Sie, sicher mit Ihrem Hausnotruf umzugehen. Den Notrufknopf tragen Sie immer am Körper, damit Sie jederzeit Unterstützung anfordern können.

So lassen Sie Ihr Wohnumfeld verbessern.

Bevor Sie etwas an Ihrer Wohnung verändern, kontaktieren Sie Ihren Vermieter. Seine Zustimmung ist für den Umbau wichtig. Ansonsten kann er später verlangen, dass Sie die Maßnahmen auf eigene Kosten rückgängig machen. Wir bezuschussen Umbauten in Ihrer Wohnung mit bis zu 4.000 Euro. Oder Umbauten in dem Haushalt, in den Sie aufgenommen wurden. Dazu zählen Alten- und Pflegeheime nicht. Alle Verbesserungen Ihres Wohnumfeldes werden als eine Maßnahme gezählt. Das gilt auch, wenn sie über einen längeren Zeitraum verteilt sind. Nur, wenn sich Ihre Pflegesituation stark verändert, können wir einen neuen Zuschuss zahlen. Ein Zuschuss der Pflegekasse ist nur möglich, wenn kein anderer Leistungsträger vorrangig verpflichtet ist. Beispielsweise der Unfallversicherungsträger oder Integrationsämter.

Den Zuschuss bekommen Sie für Umbauten, die Ihre Pflegesituation verbessern. Für allgemeine Modernisierungen wie Tapezieren der Wände oder der Einbau einer neuen Heizungsanlage gilt dies nicht. Wir beteiligen uns nur an Rechnungen und Materialkosten von beauftragten Unternehmen. Ausgaben von nicht gewerblich tätigen Personen können wir nicht bezuschussen. Dazu zählen Angehörige, Nachbarn und Bekannte. Tipp: Beantragen Sie den Zuschuss vor Beginn der Umbaumaßnahmen. Warten Sie die Entscheidung der KNAPPSCHAFT ab, bevor Sie anfangen. Unser Sozialmedizinischer Dienst prüft, ob ein verbessertes Wohnumfeld nötig ist. Dazu gehört gegebenenfalls ein häuslicher Besuch bei dem Pflegebedürftigen.

So funktioniert Ihr Hausnotrufsystem.

Hausnotrufsysteme sind mit einer Notrufzentrale verbunden. Bei einem Notfall ist es dadurch möglich, sofort Hilfe zu rufen. Solche Systeme machen Ihr Leben sicherer. Die KNAPPSCHAFT übernimmt deshalb die Kosten für Ihr Hausnotrufsystem. Sie bekommen es von einem Anbieter Ihrer Wahl. Dieser berechnet einen Pauschalbetrag von 25,50 Euro pro Monat – die Kosten übernehmen wir.

Die Voraussetzungen: Sie sind pflegebedürftig und leben die meiste Zeit allein in Ihrem Haushalt. Zusätzlich können Sie mit einem handelsüblichen Telefon keine Hilfe anfordern oder es kann aufgrund Ihres Krankheits- oder Pflegezustandes jederzeit eine Notsituation eintreten. Gerade in Notsituationen ist es wichtig, dass Sie schnell Hilfe bekommen. Die rufen Sie mit einem Hausnotrufsystem ganz einfach und mit nur einem Knopfdruck.

Informieren Sie sich beispielsweise im Internet über den Hausnotruf und nehmen Kontakt mit einem Anbieter auf. Sowohl Wohlfahrtsverbände als auch private Hausnotrufanbieter sind hier die richtigen Ansprechpartner. Haben Sie sich für ein Notrufsystem entschieden und es vielleicht auch schon getestet, kümmert sich der Anbieter um alles. Er bespricht mit Ihnen das weitere Vorgehen und nimmt Kontakt zu uns auf, damit wir die Kosten übernehmen.

Sie haben Fragen. Wir geben Antworten

Ich habe eine Verbesserung des Wohnumfeldes beantragt – auf welchen Namen muss die Rechnung für die Wohnumfeldverbesserung ausgestellt sein?

Die Rechnung ist immer auf den Namen des Kunden auszustellen, für den die Maßnahme beantragt wurde. Lassen Sie unbedingt die aktuelle Anschrift vermerken. Das gilt auch für Quittungen.

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Kann der Zuschuss direkt an die Handwerker/ Umzugsfirma, die die Wohnumfeldverbesserung durchführen, gezahlt werden (Abtretungserklärung)?

Ja. Sie können den Anspruch an den Handwerker/ die Umzugsfirma abtreten. Fügen Sie die Abtretungserklärung der Rechnung bei, und zwar im Original. Oft haben Firmen schon Abtretungserklärungen vorbereitet, in denen nur noch Ihre Daten ergänzt werden müssen.

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Ich habe einen Antrag auf einen Pflegegrad gestellt, aber noch keine Bewilligung erhalten. Kann ich trotzdem die Wohnumfeldverbesserung beantragen?

Ja. Eine vorherige Antragstellung ist möglich. Natürlich kann die Wohnumfeldverbesserung erst bewilligt werden, wenn tatsächlich ein Pflegegrad vorliegt. Beginnen Sie also nicht vorher mit der Maßnahme.

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