Stationäre Pflege. Mit Wir-Gefühl

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Ist die Pflege weder zu Hause noch teilstationär möglich, haben Menschen der Pflegegrade 2 bis 5 Anspruch auf die Pflege in Alters- und Pflegeheimen. Damit sie sich im Alltag wieder wohl und sicher fühlen.

Vollstationäre Pflege ist oft nötig, wenn ein Pflegebedürftiger einen überlasteten oder gar keinen Pfleger hat. Gründe können auch eine Selbst- und Fremdgefährdungstendenz des Pflegebedürftigen sein. Oder eine häusliche Umgebung, die keine Pflege zulässt. Nehmen Sie sich Zeit. Und lassen Sie sich individuell beraten - von den Pflege-Experten der KNAPPSCHAFT.

Länger wohlfühlen. Mit der richtigen Pflege

Ältere Menschen im Rollstuhl

Pauschalbeträge für stationäre Pflege

Im Pflegegrad 1 erhalten Sie für die vollstationäre Pflege einen Entlastungsbetrag von 125 Euro monatlich.

770 € im Pflegegrad 2 1.262 € im Pflegegrad 3
1.775 € im Pflegegrad 4 2.005 € im Pflegegrad 5


Ein Pfleger unterhält sich mit einem alten Mann im Rollstuhl.

Wofür die Beträge verwendet werden

Die Beträge sind gedacht für pflegebedingte Aufwendungen. Einschließlich der

  • Aufwendungen für Betreuung und
  • Leistungen der medizinischen Behandlungspflege.
Eine Frau im Rollstuhl und ihr Pfleger schauen gemeinsam auf ein Tablet und freuen sich.

Beträge für behinderte Menschen

Pflegebedürftige Menschen mit Behinderung erhalten in den Pflegegraden 2 bis 5 einen monatlichen Pauschalbetrag. Wenn Sie in einem Internat oder Wohnheim für Behinderte leben. Der Pauschalbetrag beträgt zehn Prozent des Heimentgelts, das der Sozialhilfeträger mit der Einrichtung vereinbart hat. Maximal aber 266 Euro monatlich.

Die richtige Pflegeeinrichtung finden.

Kennen Sie schon unseren Pflegelotsen? Mit dieser Suchmaschine finden Sie alle zugelassenen Pflegeanbieter. Sie erfahren dort alles über Struktur, Schwerpunkt, Leistungsangebot und Preis der Einrichtungen. Eine erweiterte Suchfunktion hilft Ihnen bei der Suche nach Namen, Orten und einem genauen Umkreis. So wählen Sie einfach aus 12.000 ambulanten Pflegediensten und 10.000 vollstationären Pflegeeinrichtungen. Dazu gehören Einrichtungen der Tages- und Nachtpflege, genau wie Kurzzeitpflegeeinrichtungen. Durch Transparenzberichte verschaffen Sie sich einen guten Überblick: über die Ergebnisse sämtlicher Qualitätsprüfungen. Außerdem informiert Sie der Pflegelotse über Angebote wie häusliche Krankenpflege, Soziotherapie oder ambulante Palliativpflege. Suchen Sie jetzt das passende Angebot mit dem Pflegelotsen.

Sie haben Fragen. Wir geben Antworten

In welcher Höhe werden vollstationäre Leistungen gezahlt?

Die Höhe der Leistung ist vom jeweiligen Pflegegrad abhängig.

Pflegegrad 1:125 Euro
Pflegegrad 2:770 Euro
Pflegegrad 3: 1.262 Euro
Pflegegrad 4:1.775 Euro
Pflegegrad 5: 2.005 Euro

Heimbewohner mit mindestens Pflegegrad 2 erhalten ab 1. Januar 2022 einen Zuschlag der Pflegeversicherung zu ihrem pflegebedingten Eigenanteil. Die Höhe des Zuschlages ist abhängig von der Dauer des Bezuges von vollstationären Pflegeleistungen.

Übersicht Leistungszuschlag für Pflegebedürftige
Dauer des LeistungsbezugesZuschlag des zu zahlenden Eigenanteils an den pflegebedingten Aufwendungen
Bis zu 12 Monaten15 Prozent
Mehr als 12 Monaten30 Prozent
Mehr als 24 Monaten50 Prozent
Mehr als 36 Monaten75 Prozent

Wichtig für Sie: Ein Antrag der pflegebedürftigen Person auf Zahlung des Leistungszuschlags ist nicht erforderlich.

Ein Beispiel für Sie

Eine pflegebedürftige Person des Pflegegrades 3 ist am 15. Juli 2021 in die vollstationäre Pflegeeinrichtung eingezogen. Der Juli 2021 wird für die Ermittlung der Dauer des Leistungsbezugs als voller Kalendermonat gezählt. Die pflegebedürftige Person bezieht am 1. Januar 2022 unter zwölf Kalendermonate Leistungen der vollstationären Pflege. Daher erhält sie ab dem 1. Januar 2022 einen Leistungszuschlag in Höhe von 15 Prozent zu dem von ihr zu zahlenden Eigenanteil an den pflegebedingten Aufwendungen einschließlich der Ausbildungsumlagen. Unter der Voraussetzung, dass sich keine Änderungen im Sachverhalt ergeben, erfolgt die nächste Erhöhung des Leistungszuschlages auf 30 Prozent mit Ablauf des zwölften Kalendermonats des Leistungsbezugs zum 1. Juli 2022.

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Ich werde momentan zu Hause gepflegt und möchte in ein Pflegeheim. Muss ich einen Antrag stellen? Was muss ich beachten?

Stellen Sie dafür einen Umstellungsantrag. Die Leistungen der ambulanten Pflege werden bis zu dem Tag gezahlt, an dem Sie ins Pflegeheim kommen.

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Ich befinde mich in stationärer Krankenhausbehandlung. Zahlt die Pflegeversicherung für die Heimunterbringung?

Es kommt auf die vertraglichen Verhältnisse an. Gegebenenfalls wird ein entsprechendes Platzgeld vom Pflegeheim mit der Pflegekasse abgerechnet.

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Wie teuer ist ein Pflegeheim? Wie hoch ist mein Eigenanteil?

Jedes Pflegeheim hat unterschiedliche Pflegesätze. Die Höhe dieser Sätze ist unter anderem davon abhängig, wo sich das Pflegeheim befindet und welche Leistungen Sie zusätzlich mit dem Pflegeheim vereinbart haben. Welche Kosten genau auf Sie zukommen, erfahren Sie im Pflegeheim oder in Ihrer zuständigen Stadtverwaltung.

Ab dem 1. Januar 2017 sind die Eigenanteile für alle Bewohner eines Pflegeheimes unabhängig von dem Pflegegrad gleich.

Heimbewohner mit mindestens Pflegegrad 2 erhalten ab 1. Januar 2022 einen Zuschlag der Pflegeversicherung zu ihrem pflegebedingten Eigenanteil. Die Höhe des Zuschlages ist abhängig von der Dauer des Bezuges von vollstationären Pflegeleistungen.

Übersicht Leistungszuschlag für Pflegebedürftige
Dauer des LeistungsbezugesZuschlag des zu zahlenden Eigenanteils an den pflegebedingten Aufwendungen
Bis zu 12 Monaten15 Prozent
Mehr als 12 Monaten30 Prozent
Mehr als 24 Monaten50 Prozent
Mehr als 36 Monaten75 Prozent

Wichtig für Sie: Ein Antrag der pflegebedürftigen Person auf Zahlung des Leistungszuschlags ist nicht erforderlich.

Ein Beispiel für Sie

Eine pflegebedürftige Person des Pflegegrades 3 ist am 15. Juli 2021 in die vollstationäre Pflegeeinrichtung eingezogen. Der Juli 2021 wird für die Ermittlung der Dauer des Leistungsbezugs als voller Kalendermonat gezählt. Die pflegebedürftige Person bezieht am 1. Januar 2022 unter zwölf Kalendermonate Leistungen der vollstationären Pflege. Daher erhält sie ab dem 1. Januar 2022 einen Leistungszuschlag in Höhe von 15 Prozent zu dem von ihr zu zahlenden Eigenanteil an den pflegebedingten Aufwendungen einschließlich der Ausbildungsumlagen. Unter der Voraussetzung, dass sich keine Änderungen im Sachverhalt ergeben, erfolgt die nächste Erhöhung des Leistungszuschlages auf 30 Prozent mit Ablauf des zwölften Kalendermonats des Leistungsbezugs zum 1. Juli 2022.

Weitere Änderungen des Pflegestärkungsgesetz II finden Sie hier.

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Rechnet das Pflegeheim die Kosten direkt mit der KNAPPSCHAFT ab? Oder muss ich in Vorkasse gehen?

Das Heim rechnet den Kassenanteil direkt mit uns ab. Nur Ihr Eigenanteil für Unterkunft und Verpflegung wird Ihnen in Rechnung gestellt.

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Wer bezahlt den Umzug in das Pflegeheim? Werden die Umzugskosten bzw. Fahrkosten in die Einrichtung übernommen?

Diese Kosten übernehmen und bezuschussen wir nicht.

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Wer sucht das Pflegeheim aus und kümmert sich um die Anmeldung, wenn ich es nicht mehr kann?

In diesem Fall kümmern sich Ihre Angehörigen oder eine von Ihnen bevollmächtigte Person um die Anmeldung. Sollten Sie direkt vom Krankenhaus in ein Pflegeheim ziehen, übernimmt der Sozialdienst des Krankenhauses die Organisation.

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Kann ich das Pflegeheim während des Monats wechseln?

Ja, Sie können das Pflegeheim während des Monats wechseln. Für den Tag der Verlegung darf nur das aufnehmende Pflegeheim Kosten berechnen. Sofern der von der Pflegekasse zu zahlende Leistungsbetrag noch nicht verbraucht ist, erhält das neue Pflegeheim den Restbetrag.

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Ich kann das Pflegeheim nicht selber bezahlen, wer kommt für die Restkosten auf?

Ansprechpartner ist hier der Sozialhilfeträger.

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Ich bin mit der Pflegequalität im Pflegeheim unzufrieden. An wen wende ich mich?

An die Heimaufsicht. Die Zuständigkeit für die Heimaufsicht ist je nach Bundesland sehr unterschiedlich organisiert. Zum Teil sind die Heimaufsichtsbehörden direkt bei den obersten Landesbehörden angesiedelt. In anderen Ländern ist die Zuständigkeit kommunal geregelt, d.h. bei den Kreisen und kreisfreien Städte angesiedelt.

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Erhalte ich als Versicherter einen Zuschuss für zusätzliche Betreuung in der vollstationären Pflegeeinrichtung?

Nein. Ab/ Seit dem 1. Januar 2017 haben Pflegebedürftige in stationären Pflegeeinrichtungen Anspruch auf zusätzliche Betreuung und Aktivierung. Möchten Sie diese Leistung zusätzlich in Anspruch nehmen, beantragen Sie diese direkt mit dem vollstationären Pflegeantrag. Anders als bei der häuslichen Pflege (Angebote zur Unterstützung im Alltag), müssen Sie in diesem Fall nicht in Vorleistung treten. Sofern sie diese Leistung in Anspruch nehmen möchten, wird die hierfür vorgesehene Vergütung direkt von der Pflegekasse an die Einrichtung gezahlt.

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