Meine helfende Hand. Die Pflege, die ich verdiene

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Als Pflegeperson helfen Sie im Haushalt und bei der Pflege. Sie unterstützen im Alltag, damit ein pflegebedürftiger Mensch zu Hause in seinem gewohnten Umfeld bleiben kann. Dafür brauchen Sie Kraft. Was Sie nicht brauchen sind zusätzliche Belastungen, deshalb unterstützen wir Sie.

Weil Ihre Arbeit wichtig ist, können Pflegebedürftige in den Pflegegraden 2 bis 5 Pflegegeld beanspruchen und an Sie weitergeben. Zusätzlich bezahlen wir privaten Pflegepersonen Kurse, in denen sie das richtige Pflegen lernen. Und unterstützen sie mit Rentenversicherungsbeiträgen und dem Pflegeunterstützungsgeld. Das müssen Sie als Pflegeperson allerdings selbst beantragen.

Als private Pflegeperson bekommen Sie Unterstützung.

  • Pfle­ge­un­ter­stüt­zungs­geld

    Wenn sich der Pflegebedarf der gepflegten Person ändert und Sie die Pflege neu organisieren.
  • Pfle­ge­kur­se

    Wenn Sie privat pflegen und Unterstützung zum Umgang mit der Situation brauchen.
  • Ren­ten­ver­si­che­rungs­bei­trag

    Wenn Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen, zahlen wir den Beitrag für Sie.

Das kriegen Sie genau:

Pflegebedürftige in den Pflegegraden 2 bis 5 beanspruchen für ihre professionelle Pflegekraft (Pflegedienst) die Pflegesachleistung. Für die Pflege durch Privatpersonen ohne Zulassung der Pflegekasse besteht kein Anspruch auf diese Leistung. Weil ihre Arbeit aber wichtig ist, können Pflegebedürftige dafür Pflegegeld beanspruchen. Ausführliche Informationen finden Sie unter häusliche Pflege.

Die KNAPPSCHAFT sichert Sie als private Pflegepersonen zusätzlich ab – mit dem Pflegeunterstützungsgeld, Pflegekursen und Rentenversicherungsbeiträgen. Private Pflegepersonen können für zehn Tage Pflegeunterstützungsgeld beantragen. Voraussetzung dafür ist, dass ein plötzlicher Pflegebedarf entsteht. Oder sich die Situation der gepflegten Person plötzlich verschlechtert, sodass die Pflegeperson die Pflege neu organisieren muss. In diesem Fall ist auch eine Freistellung von der Arbeit möglich.


In Pflegekursen und individuellen Schulungen bekommen Sie Wissen zum Umgang mit der persönlichen Belastung und zur Erleichterung des Pflegealltags. Volkshochschulen und Wohlfahrtsverbände haben oft ein kostenloses Angebot, über das sie beispielsweise in Lokalzeitungen informieren.


Die Rentenversicherungsbeiträge von Pflegepersonen übernehmen wir (ganz oder teilweise) unter diesen Voraussetzungen:

  • Sie pflegen mindestens eine pflegebedürftige Person mit dem Pflegegrad 2 bis 5.
  • Sie pflegen in häuslicher Umgebung.
  • Sie pflegen mindestens zehn Stunden die Woche, verteilt auf mindestens zwei Tage.
  • Sie arbeiten nebenbei nicht mehr als 30 Stunden wöchentlich.

Die Beitragshöhe hängt nun ab vom Grad der Pflegebedürftigkeit und der Art der Leistung. Wenn sich mehrere Personen die Pflege teilen, werden die Beiträge aufgeteilt. Es gelten folgende Bemessungsgrundlagen für Pflegepersonen:

Pflegegrad

2

3

4

5

bei Bezug von Pflegegeld27 %43 %70 %100 %
bei Bezug von Kombinationsleistung22,95 %36,55 %59,9 %85 %
bei Bezug von Pflegesachleistung18,9 %30,1 %49 %70 %

War die Pflegeperson schon vor dem 1. Januar 2017 rentenversicherungspflichtig, gleichen wir ihre alten Beiträge mit der neuen Rechtslage ab. Ist der neue Beitrag niedriger, die Pflege aber gleich, werden die Beiträge in der bisherigen Höhe gezahlt.

Pflegekräfte. Was unsere Kunden wissen wollen

Wie kann ich meinen Pflegedienst als Leistungserbringer registrieren lassen?

Im Rahmen des Zulassungsverfahrens registrieren Sie sich automatisch in den Internetportalen. Änderungen in den Kontaktdaten übermitteln Sie per E-Mail. Um zu erfahren, an welche Vertragsdienststelle Sie die E-Mail senden sollten, kontaktieren Sie bitte unser Service-Telefon unter 08000 200 501. Wir teilen Ihnen gerne die zuständige Vertragsdienststelle mit.

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Kann ich meinen Pflegedienst wechseln?

Ja. Bitte sprechen Sie mit Ihrem bisherigen Pflegedienst und kündigen Sie zum nächstmöglichen Zeitpunkt Ihren Vertrag zur pflegerischen Betreuung. Haben Sie anschließend einen neuen Pflegedienst beauftragt, teilen Sie uns bitte schriftlich den Namen des neuen Pflegedienstes und den Beginn der Pflege mit. Alles Weitere erledigen wir für Sie.

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