Die machen mein Leben leichter. Pflegehilfsmittel der KNAPPSCHAFT

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Pflegehilfsmittel erleichtern unseren Versicherten sowohl eine selbstständigere Lebensführung als auch die Pflege. Der Sozialmedizinische Dienst prüft, ob die Hilfsmittel wirklich gebraucht werden. Wir zahlen Ihnen jeden Monat bis zu 40 Euro für Pflegehilfsmittel, die zum Verbrauch bestimmt sind.

Das sind zum Beispiel Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel oder Bettschutzeinlagen. Technische Pflegehilfsmittel sind Geräte wie Pflegebetten. Die stellen wir Ihnen leihweise zur Verfügung. Wir kümmern uns auch um die Anpassung, Instandsetzung und Ersatzbeschaffung.

Sie benötigen ein Pflegehilfsmittel.

  • Ih­re Pfle­ge­fach­kraft

    Beurteilt Ihre Situation. Und kann Ihnen die Versorgung mit einem Pflegehilfsmittel empfehlen.
  • Die KNAPP­SCHAFT

    Hat Verträge mit Leistungserbringern. Und sichert so Ihre bestmögliche Versorgung.
  • Ihr Leis­tungs­er­brin­ger

    Hilft Ihnen bei der Auswahl. Und erklärt Ihnen den richtigen Umgang mit dem Produkt.

Alle Informationen zu Pflegehilfsmitteln.

Damit Ihre Versorgung mit Pflegehilfsmitteln gesichert ist, haben wir Verträge mit Leistungserbringern wie Sanitätshäusern und Apotheken. Wenn Sie möchten, fragen Sie den Leistungserbringer Ihrer Wahl direkt, ob er einer unserer Vertragspartner ist. Wir helfen Ihnen aber auch gerne bei der Auswahl. Füllen Sie dazu einfach dieses Formular aus und schicken Sie es uns zusammen mit der Verordnung.

Haben Sie sich für einen unserer Partner entschieden, unterstützt der Sie bei der genauen Produktauswahl. Und erkläret Ihnen den richtigen Umgang mit Ihrem Pflegehilfsmittel. Ihren Leistungsantrag zur Hilfsmittel- und Pflegehilfsmittelversorgung senden Sie uns einfach an die nachfolgende Adresse.

KNAPPSCHAFT
Fachzentrum für Hilfsmittel
45095 Essen


Was Sie für Ihr Pflegehilfsmittel zahlen.

Für technische Pflegehilfsmittel zahlen Sie 10 Prozent des von der KNAPPSCHAFT zu übernehmenden Betrages, höchstens aber 25 Euro je Hilfsmittel. Außer Sie sind minderjährig oder von Zuzahlungen befreit. Dann zahlen Sie keine Zuzahlung.

Einen Eigenanteil zahlen Sie nur dann, wenn Sie eine medizinisch nicht erforderliche Menge an Produkten haben möchten. Oder bei besonders speziellen Produkten. In diesem Fall bittet Ihr Leistungserbringer Sie gegebenenfalls, eine Mehrkostenvereinbarung zu unterschreiben. Aber Achtung: Unterschreiben Sie nur, wenn Sie eine höherwertige oder umfangreichere Versorgung wollen. Denn alle Vertragspartner der KNAPPSCHAFT sind verpflichtet, Sie mit qualitativ hochwertigen Produkten in der notwendigen Menge zu versorgen. Und zwar ganz ohne Eigenanteil. Deswegen zahlen Sie in der Regel keine Aufzahlung für Ihre Pflegehilfsmittel.