Leichter leben mit Pflege. Auf uns können Sie zählen

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Wenn Sie Mitglied unserer gesetzlichen Krankenversicherung sind, sind Sie automatisch auch Mitglied der Pflegeversicherung. Das heißt: Sie haben Anspruch auf sämtliche Pflegeleistungen. Das gilt auch dann, wenn Sie selbstständig und deshalb freiwillig bei uns versichert sind.

Haben Sie eine Familienversicherung abgeschlossen? Dann sind Ihr Ehepartner und Ihre Kinder selbstverständlich auch pflegeversichert. Außerdem entlasten wir Pflegerinnen und Pfleger. Denn Pflegebedürftige aller Pflegegrade brauchen Hilfe: beim Essen, beim Waschen, Anziehen, Saubermachen oder Einkaufen. Häufig über viele Jahre - das ist eine Herausforderung für alle Beteiligten. Wir wissen das. Und unterstützen Sie.

Gut zu wissen. Ihr Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung.

Sie selbst können den Antrag auf die Leistungen stellen. Oder eine Person mit Ihrer Vollmacht, beispielweise Ihr Betreuer oder gesetzlicher Vertreter. Haben Sie Pflegeleistungen beantragt, zahlen wir diese in der Regel ab dem Tag der Antragstellung. Wenn Sie die Voraussetzungen für den Anspruch erfüllen, müssen Sie aber noch die Vorversicherungszeit erfüllen. Das heißt, Sie waren in den letzten zehn Jahren vor Antragstellung mindestens zwei Jahre kranken- und pflegeversichert. Falls Ihre Kinder Pflege brauchen, ist das kein Problem. Wenn sie familienversichert sind. Die Vorversicherungszeit muss nur von einem Elternteil erfüllt werden.

Zum Thema Pflege gibt es viele Fragen.

Deshalb erhalten Sie Hilfe von uns. Bei der Organisation der Pflege und der Suche nach der richtigen Pflegeeinrichtung, Fachärzten oder Kliniken. Hier finden Sie vorab alle Antworten: in Ihrer Geschäftsstelle, in den Pflegestützpunkten oder bei Ihrem Versichertenberater. Sie möchten lieber anrufen? Gar kein Problem. Wir rufen Sie auch gerne zurück, damit Sie keine Gebühren tragen.

Gut beraten in ein selbstbestimmtes Leben.

Für spezielle Beratung, die über Auskunft und Information zur Pflegeversicherung hinausgeht, stehen Ihnen ausgebildete Pflegeberater zur Verfügung – wenn Sie möchten auch bei Ihnen zu Hause. Sprechen Sie uns einfach an. Der Pflegeberater stellt zusammen mit Ihnen und Ihren Angehörigen den persönlichen Hilfs- und Unterstützungsbedarf fest. Und unterstützt Sie bei der Inanspruchnahme passgenauer Angebote. Sie haben Anspruch auf diese kostenlosen Beratungsleistungen:

  • Pflegeberatung und Pflegegutachten
  • Übermittlung des Pflegegutachtens
  • Übermittlung der gesonderten Rehabilitationsempfehlung, die im Rahmen der Begutachtung erstellt wird

Der Anspruch gilt natürlich auch, wenn der Pflegefall schon eingetreten ist.