Hier fühl ich mich wohl. Pflege, wo ich will

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Zu Hause fühlen sich die meisten Menschen am wohlsten. Vor allem, wenn es um Pflege geht. Damit die ambulante Pflege in den eigenen vier Wänden perfekt passt, haben Pflegebedürftige die Wahl zwischen Pflegegeld und Pflegesachleistung. Oder einer Kombination daraus.

Lassen Sie sich von Angehörigen, Nachbarn oder anderen Privatpersonen pflegen, erhalten Sie Pflegegeld. Und haben Anspruch auf den Entlastungsbetrag von 125 Euro. Wenn ein Pflegedienst zu Ihnen nach Hause kommt, gibt’s die Pflegesachleistung. Verbrauchen Sie diese nicht, zahlen wir ein anteiliges Pflegegeld. Zusätzlich nutzen Sie Pflegehilfsmittel.

Pflegebedürftig oder nicht? Das prüft der Sozialmedizinische Dienst.

Die Hände eines älteren Ehepaares stützen sich gemeinsam auf einem viel genutzten Gehstock ab.

Pflegegeldbezieher weisen regelmäßig Beratungseinsätze nach.

Eine Frau bindet einem Mann die Schuhe zu.

Der Entlastungsbetrag.

Pflegebedürftige des Pflegegrades 1 haben nur einen eingeschränkten Zugang zu den Leistungen der Pflegeversicherung. Sie bekommen kein Pflegegeld, können für die Pflegesachleistung aber ihren monatlichen Entlastungsbetrag von 125 Euro nutzen. Übrigens: Alle Pflegebedürftigen in häuslicher Pflege (Grade 1 bis 5) haben einen Anspruch auf diesen Betrag. Denn er fördert die Selbstständigkeit und Selbstbestimmtheit im Alltag der Pflegebedürftigen. Und unterstützt somit auch Angehörige, die als Pflegeperson tätig sind. Ihren monatlichen Entlastungsbetrag setzen Sie ein für: Tages- und Nachtpflege, Kurzzeitpflege, Leistungen der ambulanten Pflegedienste, anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag oder als Zuschuss zur vollstationären Pflege.

Tages- und Nachtpflege

Ist Ihre Pflege zu Hause nicht ausreichend sichergestellt, können Sie Einrichtungen der Tages- und Nachtpflege nutzen. Ausführliche Informationen finden Sie unter ergänzende Pflegeleistungen.

Kurzzeitpflege

Ist Ihre Pflege zu Hause eine Zeit lang nicht sichergestellt, können Sie in Kurzzeitpflege gehen. Ausführliche Informationen finden Sie unter ergänzende Pflegeleistungen.

Leistungen der ambulanten Pflegedienste

Mit dem Pflegelotsen finden Sie zugelassene Pflegeanbieter in Ihrer Nähe. Sie haben die Wahl unter 12.000 ambulanten Pflegediensten. Und erfahren alles über die Strukturen, Schwerpunkte, Leistungsangebote und Preise. Zu den Leistungen ambulanter Pflegedienste zählen:

  • körperbezogene Pflegemaßnahmen (Hilfe bei der Körperpflege, Hilfe beim An - und Ausziehen, Inkontinenzversorgung)
  • pflegerische Betreuungsmaßnahmen (Freizeitgestaltung, Mobilitätstraining, Tagesstrukturgestaltung)
  • Hilfe bei der Haushaltsführung (Einkaufen, Wäschepflege, Reinigung der Wohnung)

Finden Sie jetzt Ihren Pflegedienst mit dem Pflegelotsen.

Angebote zur Unterstützung im Alltag

Die Angebote tragen dazu bei, dass Pflegepersonen entlastet werden. Gleichzeitig ermöglichen sie es pflegebedürftigen Personen, lange in der häuslichen Umgebung zu bleiben. Und soziale Kontakte aufrechtzuerhalten sowie den Alltag weiterhin möglichst selbstständig zu bewältigen. Für diese Angebote können Sie den Entlastungsbetrag von 125 Euro monatlich verwenden:

  • Betreuungsangebote (beispielsweise Tages- und Einzelbetreuung)
  • Angebote zur Entlastung von Pflegenden (beispielweise zur Unterstützung durch Pflegebegleiter im Alltag oder in Notsituationen)
  • Angebote zur Entlastung im Alltag (beispielsweise in Form von praktischen Hilfen)

Gut zu wissen: Der Pflegelotse unterstützt Sie bei der Suche nach anerkannten und erstattungsfähigen Angeboten.

Ihr Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung.

Pflegebedürftige des Pflegegrades 1 können einmal im Halbjahr freiwillig einen Beratungseinsatz nutzen. Gleiches gilt für Pflegebedürftige, die ausschließlich Pflegesachleistungen von einem ambulanten Pflegedienst erhalten. Beziehen Sie allerdings Pflegegeld, brauchen wir von Ihnen regelmäßig einen Nachweis über einen Beratungseinsatz. Von Personen in den Pflegegraden 2 und 3 halbjährlich, von Personen in den Pflegegraden 4 und 5 vierteljährlich. Entweder durch einen zugelassenen ambulanten Pflegedienst oder eine anerkannte Beratungsstelle.

Sie werden nach Ihren Bedürfnissen beraten. Damit bei der häuslichen Pflege alles gut läuft. Halten Sie die Besuche rechtzeitig ein, dann geht mit dem Pflegegeld nichts schief. Nehmen Sie die Beratungstermine nicht wahr, wird das Pflegegeld gekürzt und im Wiederholungsfall sogar entzogen. Die KNAPPSCHAFT übernimmt die Kosten für die Beratung. Die Abrechnung erfolgt direkt mit dem Leistungserbringer.

Pflegegeld und Pflegesachleistung. Die Mischung machts.

In den Pflegegraden 2 bis 5 können Sie Pflegegeld und Pflegesachleistung kombinieren. Das ist möglich, wenn nicht die gesamte Pflegesachleistung (d.h. die Hilfe eines Pflegedienstes) benötigt wird. Die Pflegekasse zahlt dann ein anteiliges Pflegegeld (prozentual im Verhältnis zur verbrauchten Pflegesachleistung) aus, wenn der Sachleistungshöchstbetrag nicht verbraucht ist und die Pflege zusätzlich durch eine private Pflegeperson gesichert wird. Wir zahlen das anteilige Pflegegeld nach Abrechnung des ambulanten Pflegedienstes. Sie bekommen monatlich:

PflegegradIhr Pflegegeld Ihre Pflegesachleistung
2332 €761 €
3573 € 1.432 €
4765 €1.778 €
5947 €2.200 €
VoraussetzungDie Pflege wird von Angehörigen, Nachbarn, Bekannten oder sonstigen privaten Pflegepersonen sichergestellt. Die Pflege wird durch einen ambulanten Pflegedienst sichergestellt. Dazu gehören die körperbezogene Pflege, Hilfe beim Haushalt und pflegerische Betreuung.

Wenn Sie im Krankenhaus behandelt werden oder sich bei einer Rehabilitationsmaßnahme erholen, reduziert sich Ihr Pflegegeld bei einer Dauer von mehr als 28 Tagen.

So klappt alles bei der Antragstellung.

Sie selbst können den Antrag stellen oder eine Person mit Ihrer Vollmacht. Genau wie ein Betreuer oder gesetzlicher Vertreter.

Wohngruppenzuschlag bei ambulanter Betreuung.

Pflegebedürftige in ambulant betreuten Wohngruppen bekommen Pflegesachleistungen, Pflegegeld oder eine Kombinationsleistung. Plus 214 Euro Wohngruppenzuschlag im Monat. Der Wohngruppenzuschlag ist zweckgebunden. Er sichert das gemeinschaftliche Wohnen in der Gruppe. Und ist für eine Person bestimmt, die organisatorische, verwaltende, betreuende oder das Gemeinschaftsleben fördernde Tätigkeiten ausübt. So bekommen Sie den Zuschlag:


Sie möchten eine Wohngruppe gründen?

Dann fördern wir Sie, wenn Sie einen Anspruch auf den Wohngruppenzuschlag haben. Sie bekommen zusätzlich einmalig einen Betrag von bis zu 2.500 Euro. Wenn Sie sich an der Gründung einer gemeinsamen Wohnung beteiligen und diese altersgerecht oder barrierearm umgestalten.

Sie haben Fragen. Wir geben Antworten

Wie wird das Pflegegeld berechnet, wenn es nicht für den kompletten Monat gezahlt wird?

Das Pflegegeld wird bei Teilmonaten für die tatsächlichen Anspruchstage gezahlt.

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Muss ich aktuell den gesetzlich vorgesehenen Beratungsbesuch nachweisen? Was passiert bei einem nicht erbrachten Nachweis?

Um das vorhandene Pflegekräfteangebot in der aktuellen Situation der sich schnell verbreitenden Omikron-Variante des SARS-CoV-2-Virus auf die Sicherstellung der pflegerischen Versorgung zu konzentrieren, wird das Pflegegeld in dem Zeitraum vom 1. März 2022 bis 30. Juni 2022 gezahlt, ohne dass ein Beratungsbesuch abgerufen werden muss. Wenn Sie in dieser Zeit den Beratungsbesuch nicht abrufen, wird das Pflegegeld nicht gekürzt oder eingestellt.
Selbstverständlich besteht auch weiterhin die Möglichkeit den Beratungsbesuch in Anspruch zu nehmen und sollte bei vorhandenem Unterstützungsbedarf auch genutzt werden. Nach wie vor kann der Beratungsbesuch in der eigenen Häuslichkeit oder auch telefonisch, digital oder per Videokonferenz durchgeführt werden.
Wichtig für Sie: Diese Regelung gilt nicht für den Nachweiszeitraum bis 31. Dezember 2021. Wurde für diesen Zeitraum kein Beratungsbesuch nachgewiesen, erfolgt die Kürzung oder Einstellung des Pflegegeldes zum 1. März 2022.

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Bis wann wird das Pflegegeld gezahlt, wenn der Kunde verstirbt?

Das Pflegegeld wird bis zum Ende des Kalendermonats gezahlt, in dem der Pflegebedürftige verstorben ist.

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Ich habe mich für die Pflegesachleistung entschieden. Wie lange bin ich an diese Entscheidung gebunden?

Eine Bindungsfrist gibt es nicht. Sie können jederzeit einen Antrag auf Umstellung beantragen.

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Was ist, wenn ich die Pflegesachleistung nicht voll ausschöpfe?

Wenn Sie die Pflegesachleistung nur teilweise nutzen, zahlen wir Ihnen ein anteiliges Pflegegeld. Und zwar dann, wenn Sie von einer privaten Pflegeperson gepflegt werden. Den Antrag auf die sogenannte Kombinationsleistung finden Sie hier.

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Wann und wie beantrage ich eine Kombinationsleistung?

Nehmen Sie die Pflegesachleistung nur teilweise in Anspruch? Und werden Sie von einer privaten Pflegeperson gepflegt? Dann haben Sie Anspruch auf ein anteiliges Pflegegeld. Den Antrag auf die Kombinationsleistung finden Sie hier:

Senden Sie bitte den ausgefüllten Antrag an uns zurück.

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Ich bin pflegebedürftig (Pflegegrad 2 bis 5). Habe ich Anspruch auf mehr Leistungen der Pflegeversicherung als die Pflegesachleistung?

Ja. Neben der Pflegesachleistung haben Sie Anspruch auf Leistungen der Tages- und Nachtpflege, Kurzzeit- und Verhinderungspflege sowie Angebote zur Unterstützung im Alltag.

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Darf mein Pflegedienst mir Investitionskosten in Rechnung stellen?

Ja. Wenn Sie Pflegesachleistungen beziehen, dürfen Pflegedienste Ihnen laut der Landespflegegesetze Investitionskosten in Rechnung stellen.

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Darf ein Pflegedienst oder eine Kurzzeitpflegeeinrichtung mir "Ausbildungskosten" in Rechnung stellen?

Ja. Sowohl Pflegedienste als auch Kurzzeitpflegeeinrichtungen können Kosten (Ausbildungsumlage) für Auszubildende geltend machen. Diese sind schon in den Preisen der Pflegedienste/Kurzzeitpflegeeinrichtungen enthalten oder werden gesondert auf der Rechnung ausgewiesen.

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