Die Voraussetzungen, um Organspender zu werden
Jeder Mensch kann sich für oder gegen eine Organspende nach seinem Tod entscheiden. Die Einwilligung oder Ablehnung können bereits Minderjährige mit der Vollendung des 16. Lebensjahrs in einem eigenen Organspendeausweis dokumentieren. Die Entscheidung darin ist rechtskräftig und kann nicht vom Vormund geändert werden. Bei Minderjährigen unter 16 Jahren treffen die Eltern oder die nächsten Angehörigen im Falle eines Ablebens die Entscheidung, ob Organe gespendet werden sollen.
Eine Altersgrenze gibt es bei Organspenden nicht. Es kommt auf den Gesundheitszustand des Organs an. Auch die Altersgruppe von Spender und Empfänger ist zunächst nicht wichtig. Das Organ muss zum Empfänger passen.
Voraussetzungen zur Spende nach dem Tod
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Voraussetzungen zur Lebendspende
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Lebendspenden kommen darüber hinaus nur in Frage, wenn der Spender einen nachweisbaren Bezug zum Organempfänger hat. Diese Regelung soll verhindern, dass es zu Missbrauch wie Organkäufen kommt.
Wie verläuft die Transplantation bei einer Organspende?
Das Transplantationsgesetz (TPG) regelt alles rund um die Organspende. Sowohl bei Spenden nach dem Tod als auch zu Lebzeiten. Warum? Um Missbrauch zu verhindern und für Rechtssicherheit zu sorgen. Dank dem Gesetz sind die Verfahrensabläufe transparent und leicht nachvollziehbar. Organe werden gerecht vermittelt. Außerdem ist in Deutschland eine Organentnahme ohne eine eindeutige Zustimmung zur Organentnahme seitens des Verstorbenen (zu Lebzeiten) oder stellvertretend durch nahe Angehörige verboten. Das ist im Rahmen der Zustimmungsregelung des TPG festgesetzt. Die so genannte Widerspruchslösung kommt bislang nicht in Frage.