Es gibt zwei Arten von Organ- und Gewebespende: die postmortale Spende und die Lebendspende.
Wer sich entscheidet, nach dem Tod seine Organe zu spenden, kann das im Organspendeausweis vermerken.
Unter einer Lebendspende versteht man die Transplantation eines Organs von einem lebendigen Menschen. Die Möglichkeiten sind dabei natürlich begrenzt. Lebendspenden werden nur in Anspruch genommen, wenn die hierfür erforderlichen Kriterien ausnahmslos erfüllt sind. Das heißt, es darf unter anderem für den kranken Menschen, der eine Transplantation braucht, keine postmortale Spende vorliegen. Denn die Lebendspende ist ein Eingriff am gesunden Menschen. Wie jede Operation ist auch diese nicht ohne Risiko. Postmortale Spenden werden daher immer vorgezogen.
Eine postmortale Spende bedeutet, dass dem Spender im Falle eines Hirntodes die noch „lebenden“ beziehungsweise funktionierenden Organe entnommen werden.
Für die postmortale Spende gibt es ganz klare Voraussetzungen. Die sind für jeden gleich und werden ganz objektiv geprüft.
- Zwei Ärzte stellen unabhängig voneinander den Hirntod fest
- die Zustimmung zu Organ- und Gewebespende liegt vor
- der potenzielle Spender darf zum Zeitpunkt der Transplantation keine akut oder chronisch erkrankten Organe haben
- Ein Arzt hat untersucht, dass die Spenderorgane in Ordnung sind und funktionieren
Was ist der Hirntod und wie wird er festgestellt?
Eine Organ- oder Gewebespende ist nur zulässig, wenn der Hirntod ohne Zweifel festgestellt wurde. Das ist gesetzlich im Transplantationsgesetz geregelt (TPG).
Aber was genau ist der Hirntod? Es ist der endgültige, nicht behebbare Ausfall der Gesamtfunktion von Großhirn, Kleinhirn und Hirnstamm. Um das festzustellen, gibt es genaue Regeln und Vorschriften. Für diese ist die Bundesärztekammer verantwortlich. Zwei Ärzte müssen den Patienten unabhängig voneinander untersuchen und den Hirntod feststellen. Um einen Interessenskonflikt zu vermeiden, dürfen diese Ärzte nicht selbst an der Organ- und Gewebeentnahme oder der Transplantation beteiligt sein.
Mit eingetretenem Hirntod ist ein Mensch naturwissenschaftlich-medizinisch tot. Nach dem Tod eines Spenders ist es möglich, seine Organe in ihrer Funktion zu erhalten, damit sie anschließend einem Menschen das Leben retten.
Welche Organe und welches Gewebe lassen sich postmortal spenden?
Wussten Sie, dass nicht immer ein komplettes Organ gespendet wird? Manchmal ist auch die Kombination von Spenderorgan und Teil-Transplantation möglich.
Bei Lebendspenden können Spender eine Niere oder einen Teil der Leber spenden. Das gilt jedenfalls für Deutschland.
Wie sieht die Rechtslage bei Organspenden aus?
In Deutschland wird alles rund um die Organspende − ganz gleich, ob Lebendspende oder Spende nach dem Tod − durch das Transplantationsgesetz (TPG) geregelt. Alle Voraussetzungen zum Spenden, zum Erhalt sowie zum Ablauf der Spende sind dort festgelegt. Wichtige Entscheidungsträger und Koordinatoren sind dabei die Bundesärztekammer (BÄK), die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) und die Stiftung Eurotransplant (ET).
In Deutschland gilt laut TPG die Zustimmungsregelung zur Organentnahme. Das bedeutet, einem Verstorbenen dürfen nur mit seiner eindeutigen Zustimmung, beispielsweise festgehalten in einem Organspendeausweis, Organe entnommen werden. Die Widerspruchsregelung hat sich dagegen nicht durchgesetzt. Hier wäre eine Organentnahme erlaubt, sofern ein Mensch zu Lebzeiten einer Spende nicht widersprochen hat. Eine eindeutige Zustimmung des Verstorbenen ist also immer noch notwendig. Wenn keine Entscheidung des Verstorbenen vorliegt, darf sie auch stellvertretend von den nächsten Angehörigen erteilt werden. Laut TPG sind die nächsten Angehörigen die Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartner, volljährige Kinder, Eltern, Geschwister oder Großeltern.
Das Gesetz sieht vor, dass Krankenkassen ihre Versicherten alle zwei Jahre vor allem über diese Themen aufklären:
• die Möglichkeiten der Organspende
• die Voraussetzungen der Organ- und Gewebeentnahme bei toten Spendern einschließlich der Bedeutung einer zu Lebzeiten abgegebenen Spendeerklärung
• das Verhältnis von Organspende-Erklärung und Patientenverfügung
• die Rechtsfolgen einer unterlassenen Erklärung im Hinblick auf das Entscheidungsrecht der Angehörigen
• die Bedeutung einer Organ- und Gewebeübertragung im Hinblick auf den möglichen Nutzen, den sie für kranke Menschen hat
Im TPG ist außerdem geregelt, dass ein Spender zu Lebzeiten nicht entscheiden darf, wer seine Organe im Falle des Todes erhält.
Wer darf Organspender werden und wie geht das?
Jeder Versicherte der KNAPPSCHAFT, der über 16 Jahre alt ist, bekommt eine Informationsbroschüre zum Thema "Organspende". Die Entscheidung, ob Sie Organe und Gewebe spenden möchten, dokumentieren Sie schriftlich. Am besten in einem Organspendeausweis, den Sie von uns erhalten können. Oder Sie erzählen Ihren nahen Angehörigen von Ihrer Entscheidung. Falls Sie Ihre Entscheidung nicht schriftlich festgehalten haben, müssen Ihre Angehörigen im Todesfall für Sie entscheiden.