Von der Spende zur Transplantation. Der Weg der Organe

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Das Transplantationsgesetz (TPG) regelt alles rund um die Organspende. Bei Spenden nach dem Tod und zu Lebzeiten. Warum? Um Missbrauch zu verhindern.

Und für Rechtssicherheit zu sorgen. Außerdem sind die Verfahrensabläufe nun transparent und leicht nachvollziehbar. Das bewirkt, dass Organe gerecht vermittelt werden.

Gleiche Chance für alle.

Ein junger Mann schaut hoffnungsvoll in die Ferne.

Die Stationen der Organ- und Gewebespende.

Zuerst müssen die Voraussetzungen für eine postmortale Organspende erfüllt sein. Dann meldet das Krankenhaus des Spenders die mögliche Spende an ein Transplantationszentrum. Auch die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) wird informiert.


Die Deutsche Stiftung Organtransplantation.

Die Stiftung koordiniert und überwacht alle Prozesse, die mit einer Organtransplantation zusammenhängen. Sobald die Deutsche Stiftung Organtransplantation von einem Krankenhaus kontaktiert wird, informiert sie die Stiftung Eurotransplant für die Organvermittlung.

Die Stiftung Eurotransplant.

Willkommen bei der Vermittlungsstelle für gespendete Organe. Hier werden Organe in Deutschland und sieben weitere Länder vermittelt. Wenn hier die Meldung einer Organspende ankommt, wird ein passender Empfänger auf der Warteliste gesucht. Dabei kommt es vor allem auf die Erfolgsaussicht und die Dringlichkeit der Transplantation an. Sobald die Stiftung Eurotransplant einen passenden Empfänger gefunden hat, benachrichtigt sie ein Transplantationszentrum. Damit es sofort losgehen kann.


Das Transplantationszentrum.

Was sind Transplantationszentren? Das sind Einrichtungen einer chirurgischen Klinik. Ihre Aufgaben: Sie führen Wartelisten der Organempfänger, realisieren die Transplantationen und kümmern sich um die Patientennachsorge. Wenn ein Organspender in einer Klinik ohne Transplantationszentrum behandelt wird, operiert ein hinzugezogener Transplantationsmediziner. Das entnommene Organ wird dann sofort zum Empfänger gebracht.

Ihr Service der KNAPPSCHAFT

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08000 200 501 (kostenfrei)
Montag bis Freitag von 8.00 – 19.00 Uhr

Oder per E-Mail an: organspendeinfo@knappschaft.de