Eine Entscheidung fürs Leben. Damit alles läuft, wie Sie es wollen

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Die Organ- und Gewebespende ist ein emotionales Thema. Da ist es wichtig, über alles bestens Bescheid zu wissen.

Wir sind für Sie da: Hier beantworten wir Ihnen die häufigsten Fragen. Sie brauchen mehr Antworten? Dann rufen Sie bei unserem kostenlosen Servicetelefon an oder schicken Sie eine E-Mail.

Welche gesetzlichen Änderungen gab es in den letzten Jahren?

2012 erfolgte die gravierende Umsetzung von europarechtlichen Vorgaben und hohen Qualitäts- und Sicherheitsstandards. Lebendspender werden seitdem besser abgesichert, zum Beispiel mit einem festgelegten Leistungsanspruch gegenüber der Krankenkasse des Empfängers.

Hinzu kam die "Entscheidungslösung", die bis heute Gültigkeit hat. Das bedeutet, dass jeder Bürger sich über die Organ- und Gewebespende informieren und eine Entscheidung treffen sollte. Aus diesem Grund wurden Krankenkassen verpflichtet, allen Kunden ab 16 Informationsmaterial und einen Organspendeausweis zur Verfügung zu stellen. Die KNAPPSCHAFT versorgt ihre Kunden seither durchgehend mit entsprechenden Informationen.

Weitere gesetzliche Änderungen folgten u.a. zur Erhöhung der Sicherheit bei der Wartelistenführung zur Vermeidung von jeglichen Manipulationen und zur Festsetzung entsprechender strafrechtlicher Konsequenzen bei Nichteinhaltung.
Darüber hinaus wurde ein Transplantationsregister geschaffen, um Daten zusammenzuführen.
Für weitere Transparenz und zur Verbesserung der Zusammenarbeit und der Strukturen folgten ebenfalls gesetzliche Anpassungen.

Muss ich mich für einen Organspendeausweis untersuchen lassen?

Nein. Eine Untersuchung ist weder nötig noch sinnvoll. Denn der Gesundheitszustand eines Menschen kann sich ständig ändern. Bekannte Krankheiten wie eine abgeheilte Tuberkulose oder Krebs tragen Sie aber am besten unter "Anmerkungen / Besondere Hinweise" in Ihrem Organspendeausweis ein.

Muss ich den Organspendeausweis ständig bei mir tragen?

Es ist sinnvoll, den Organspendeausweis immer bei sich zu tragen, am besten gemeinsam mit dem Personalausweis. Wer das nicht möchte, sollte auf jeden Fall eine Person seines Vertrauens über seine Entscheidung informieren und sagen, wo der Organspendeausweis zu finden ist. Damit ist sichergestellt, dass im Todesfall der Wunsch des Verstorbenen berücksichtigt wird.

Was ist das Organspende-Register?

Das Register wird aktuell geschaffen.
Dieses Register für Erklärungen zur Organ- und Gewebespende (Organspende-Register) ist ein zentrales elektronisches Verzeichnis, in dem die Entscheidung für oder gegen eine Organ- und Gewebespende festgehalten werden kann. Der Eintrag ist freiwillig und kostenlos. Er kann jederzeit geändert oder widerrufen werden.
Das Register befindet sich zur Zeit im Aufbau.