Eine Entscheidung fürs Leben. Damit alles läuft, wie Sie es wollen

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Die Organ- und Gewebespende ist ein aufregendes Thema. Da ist es wichtig, über alles bestens Bescheid zu wissen.

Wir sind für Sie da: Hier beantworten wir Ihnen die häufigsten Fragen. Sie brauchen mehr Antworten? Dann rufen Sie bei unserem kostenlosen Servicetelefon an oder schicken Sie eine E-Mail.

Was hat sich an den Gesetzen geändert?

Das neue Transplantationsgesetz 2012 hat einiges geändert. Seitdem werden europarechtliche Vorgaben und hohe Qualitäts- und Sicherheitsstandards umgesetzt. Lebendspender werden besser abgesichert, zum Beispiel mit einem festgelegten Leistungsanspruch gegenüber der Krankenkasse des Empfängers.

Auch neu seit 2012: Die "Entscheidungslösung". Das bedeutet, dass jeder Bürger sich über die Organ- und Gewebespende informieren und eine Entscheidung treffen soll. Aus diesem Grund sind Krankenkassen verpflichtet, allen Kunden ab 16 Informationsmaterial und einen Organspendeausweis zu schicken. Die KNAPPSCHAFT versorgt ihre Versicherten nicht nur mit Informationen, sondern schreibt den Personenkreis regelmäßig persönlich an - über die Kundenzeitschrift "tag".

Muss ich mich für einen Organspendeausweis untersuchen lassen?

Nein. Eine Untersuchung ist weder nötig noch sinnvoll. Denn der Gesundheitszustand eines Menschen kann sich ständig ändern. Bekannte Krankheiten wie eine abgeheilte Tuberkulose oder Krebs tragen Sie aber am besten unter "Anmerkungen / Besondere Hinweise" in Ihrem Organspendeausweis ein.

Was muss ich über die Warteliste wissen?

Seit 2013 gibt es noch mehr Änderungen:

  • Festlegung einer verantwortlichen Person für die Erhebung, Dokumentation und Übermittlung der Wartelisteangaben
  • Erhöhung der Sicherheit bei der Wartelistenführung durch die Prüfungs- und Überwachungskommission als eigenständige Instanz
  • Vermeidung jeglicher Manipulation in der Führung der Warteliste durch mehr Verantwortlichkeit aller am Transplantationsprozess Beteiligten
  • Strafrechtliche Freiheits- oder Geldstrafen bei Nichteinhaltung der gesetzlichen Bestimmungen, also bei unrichtigen Erhebungen oder Dokumentationen eines Gesundheitszustandes oder eines Untersuchungsergebnisses
  • Ziel eines gerechten und transparenten Vermittlungsverfahrens in der Führung der Warteliste
  • Rückkehr des Vertrauens in das Thema und die notwendige Sensibilisierung für die Bedeutung einer persönlichen Entscheidung

Weitere Änderungen seit 2016:

  • Errichtung eines bundesweit einheitlichen Transplantationsregisters, das alle transplantantionsmedizinischen Daten von Empfängern und Spendern unter Einhaltung des Datenschutzes zusammenführt
  • Ziel der Gewinnung von Erkenntnissen zur Verbesserung und Weiterentwicklung der transplantationsmedizinischen Versorgung
  • Nochmalige Erhöhung der Transparenz
  • Weiterentwicklung der Wartelistenkriterien zum Zweck höherer Patientensicherheit
  • Gerechtere und passendere Verteilung von Spendeorganen