Meine Reha. Ich werd schnell wieder fit

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Bei akuten Erkrankungen, nach Operationen oder, wenn Sie chronisch krank sind, ist schnelle Hilfe gefragt. Hier kommen Rehabilitationsmaßnahmen ins Spiel. Die machen Sie wieder fit!

Und ermöglichen es Ihnen, aktiv am Leben teilzunehmen. Mit der ambulanten Reha wohnen Sie wie gewohnt zu Hause und erhalten die Reha-Leistungen in einer dafür zugelassenen Einrichtung in Ihrer Nähe. Reicht eine ambulante Krankenbehandlung oder Reha nicht aus, ist auch eine stationäre Rehabilitation möglich. So sind Sie immer bestens versorgt.

Schnell wieder auf die Beine kommen. Dank Reha.

Eine Frau nimmt eine medizinische Messung an der Hand einer anderen Frau vor.

Meine ambulante Reha.

In vielen Fällen ist es sinnvoll, Rehaleistungen ambulant durchzuführen. Ihr Vorteil liegt darin, dass Sie in der Nähe Ihres Wohnortes bleiben. Sie wohnen weiterhin zu Hause und können sich außerhalb der Therapiezeiten von Freunden, Verwandten und Bekannten besuchen lassen. Ihre Maßnahmen finden von Montag bis Freitag für vier bis sechs Stunden täglich statt. Dafür werden Sie morgens zu Hause abgeholt, nehmen tagsüber am Therapieprogramm teil und fahren nachmittags wieder zurück. Die ambulante Rehabilitation dauert in der Regel drei Wochen. Somit besteht für Sie kein Unterschied zur stationären Rehabilitation – bis auf das fehlende Krankenbett.

In Rehaeinrichtungen arbeiten gemeinsam an der Umsetzung Ihrer Rehabilitationsziele: Ärzte verschiedener Fachgebiete, Physiotherapeuten, Ergotherapeuten und Logopäden. Ist Ihr Rehaziel zum Beispiel, nach einer Operation am Knie wieder Treppen steigen zu können, um Ihre Wohnung im zweiten Stock zu erreichen. Dann werden unter anderem Krankengymnastik, Massagen und Entspannungsübungen durchgeführt.

Wann kann ich eine ambulante Reha beantragen und wer übernimmt die Kosten?

Hält Ihr Arzt eine Reha bei Ihnen für sinnvoll, händigt er Ihnen die entsprechenden Formulare direkt aus. Sie können alle vier Jahre eine ambulante Rehabilitationsleistung beantragen. Eine Reha ist auch früher möglich, wenn sie medizinisch notwendig ist. Zum Beispiel bei bestimmten Erkrankungen oder nach einer Operation. Schließt sich eine ambulante Reha direkt an eine Krankenhausbehandlung an, spricht man von der sogenannten Anschlussrehabilitation. Bei einem Krankenhausaufenthalt können Sie mit Ihrem behandelnden Arzt besprechen, ob er Ihnen eine Anschlussreha empfiehlt. Der Sozialdienst des Krankenhauses unterstützt Sie auf Wunsch im Rahmen des Entlassmanagements bei der Antragstellung.

Die ambulante Reha wird eingesetzt, wenn herkömmliche ambulante Behandlungsformen Ihren Gesundheitszustand nicht verbessern. Sie kann vor allem sinnvoll sein bei:

  • orthopädischen Erkrankungen
  • kardiologischen Erkrankungen
  • neurologischen Erkrankungen

Wichtig für eine erfolgreiche Reha ist, dass Sie körperlich und seelisch ausreichend belastbar sind. Außerdem sollten Sie motiviert sein. Nur dann können Sie aktiv und erfolgreich an den einzelnen Maßnahmen mitarbeiten.

Für die täglichen Fahrten zur Reha bieten ambulante Einrichtungen oftmals einen Fahrservice an. Die Kosten für die Reha trägt die KNAPPSCHAFT. Sie leisten lediglich die gesetzliche Zuzahlung. Von dieser können Sie sich in bestimmten Fällen auch befreien lassen. Alle Informationen finden Sie unter Zuzahlungen.

Meine stationäre Reha.

Eine stationäre Rehabilitation ist sinnvoll, wenn die Behandlungsziele nicht mit ambulanten Behandlungen oder Rehamaßnahmen zu erreichen sind. Denn manchmal ist es notwendig, die gewohnte Umgebung zu verlassen und sich voll und ganz auf die eigene Genesung zu konzentrieren. Die KNAPPSCHAFT bringt Sie dann in einer ausgewählten, qualifizierten Rehaklinik unter. Diese ist speziell auf Ihr Erkrankungsbild ausgerichtet und bietet Ihnen eine hervorragende Behandlung. Ärzte und Therapeuten kümmern sich um Sie und behandeln Sie so individuell wie nötig.

Eine stationäre Rehabilitation kann notwendig sein, um

  • Ihre Beschwerden zu lindern
  • Ihre Erkrankung zu bessern
  • Ihre Gesundheit wiederherzustellen
  • Pflegebedürftigkeit zu verhindern oder abzuschwächen

In manchen Fällen wird auch im Rahmen einer Pflegebegutachtung empfohlen, eine Rehabilitation durchzuführen.Sie müssen allerdings rehabilitationsfähig sein und eine positive Erfolgsaussicht haben. Das heißt, nach der Reha sollte sich Ihr Gesundheitszustand voraussichtlich verbessert haben.

Wann kann ich eine stationäre Reha beantragen und wer übernimmt die Kosten?

Hält Ihr Arzt eine Reha bei Ihnen für sinnvoll, händigt er Ihnen die entsprechenden Formulare direkt aus. Sie können alle vier Jahre eine stationäre Rehabilitationsleistung beantragen. Eine Reha ist auch früher möglich, wenn sie medizinisch notwendig ist. Zum Beispiel bei bestimmten Erkrankungen oder nach einer Operation. Schließt sich eine stationäre Reha direkt an eine Krankenhausbehandlung an, spricht man von der sogenannten Anschlussrehabilitation. Bei einem Krankenhausaufenthalt können Sie mit Ihrem behandelnden Arzt besprechen, ob er Ihnen eine Anschlussreha empfiehlt. Der Sozialdienst des Krankenhauses unterstützt Sie auf Wunsch im Rahmen des Entlassmanagements bei der Antragstellung.

Wenn wir Ihre stationäre Reha genehmigen, übernehmen wir die Kosten für die Rehaklinik sowie die erforderlichen Fahrkosten. Sie leisten lediglich die gesetzliche Zuzahlung. Von dieser können Sie sich in bestimmten Fällen befreien lassen. Alle Informationen finden Sie unter Zuzahlungen.

Gut zu wissen.

Brauchen Sie nach einem Krankenhausaufenthalt eine Anschlussheilbehandlung, kann Ihr Krankenhaus den Antrag darauf direkt runterladen:

Die Reha soll Ihre Erwerbstätigkeit erhalten oder wiederherstellen? Dann ist nicht die Krankenkasse, sondern Ihre Rentenversicherung zuständig. Bitte verwenden Sie in diesem Fall den Rehabilitationsantrag der Rentenversicherung.

Neuregelung für pflegebedürftige Angehörige ab 01.01.2019

Für pflegende Angehörige besteht nun ein erleichterter Zugang zur stationären Reha. Zugleich haben pflegende Angehörige bei einer stationären Reha auch Anspruch auf die Versorgung der Pflegebedürftigen. Soweit keine medizinischen oder sonstigen Gründe entgegenstehen, kann der Pflegebedürftige in dieselbe Klinik aufgenommen werden. Ist dies nicht möglich oder gewünscht, koordiniert die KNAPPSCHAFT mit der Pflegekasse des Pflebedürftigen eine Unterbringung in der Kurzzeitpflege.