Endlich Zeit für Erholung. Mit Mutter-/Vater-Kind-Kuren

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Als Mutter oder Vater haben Sie viele Belastungen: Kindererziehung, Haushalt, Beruf. Dabei leidet oft die Gesundheit. Bleiben Sie lieber gesund. Wie? Mit den Mutter- oder Vater-Kind-Kuren der KNAPPSCHAFT. Die Kuren erfolgen in einer zugelassenen Kurklinik und dauern drei Wochen.

In der Kur lernen Sie, wie Sie den Alltag mit Ihrer Familie bestens bewältigen. Bis 12 Jahre kann Ihr Kind Sie immer zur Kur begleiten. Liegen bei Ihrem Kind Erkrankungen vor, kann es Sie sogar bis 14 Jahre begleiten. Für Kinder mit Behinderung gibt es keine Altersgrenze.

Ihre Liebsten sind immer an Ihrer Seite.

Eine Mutter unternimmt mit ihrem kleinen Sohn eine gemeinsame Raddtor.

Hier kommen Sie endlich zur Ruhe.

Eine Frau spielt mit ihren zwei Kindern am Meer. Sie haben gerade etwas im Watt entdeckt.

Und starten gemeinsam in ein gesundes Leben.

Frau mit lachendem Kleinkind im Wasser.

Wie beantrage ich eine Mutter-/Vater-Kind-Kur?

  1. Sprechen Sie Ihren Arzt an. Mit ihm klären Sie, ob eine Kur oder Reha aus medizinischer Sicht notwendig ist.
  2. Ihrem Arzt liegt auch der entsprechende Antrag vor. Füllen Sie diesen gemeinsam aus.
  3. Senden Sie den ausgefüllten Antrag an:

    KNAPPSCHAFT
    Kranken- und Pflegeversicherung
    45095 Essen

Die KNAPPSCHAFT übernimmt alle Kosten für Ihre Kur. Sie zahlen nur den vorgeschriebenen Eigenanteil von zehn Euro pro Tag.

In den folgenden Kliniken können Sie gemeinsam mit Ihrem Kind eine Kur machen. Schule schwänzen geht übrigens gar nicht. Deswegen gibt es in ausgewählten Einrichtungen eine schulische Betreuung für Ihr Kind. So brauchen Sie sich keine Sorgen über versäumten Unterrichtsstoff zu machen.


Unsere Kooperationskliniken auf einen Blick.

Bei Fragen helfen wir Ihnen gerne weiter: in den Geschäftsstellen und am kostenlosen Servicetelefon 08000 200 501.

Ist die Kur nicht für Sie, sondern für Ihr Kind?

Stellen Sie einfach bei Ihrem Rentenversicherungsträger oder bei Ihrer Krankenkasse einen Antrag auf Kinderrehabilitation – und kommen Sie als Begleitperson mit. In den folgenden Kliniken können Sie gemeinsam mit Ihrem Kind eine Kur machen. Schule schwänzen geht übrigens gar nicht. Deswegen gibt es in ausgewählten Einrichtungen eine schulische Betreuung für Ihr Kind. So brauchen Sie sich keine Sorgen über versäumten Unterrichtsstoff zu machen.

Mutter-Vater-Kind-Kuren. Was unsere Kunden wissen wollen

Kann ich meinen Ehemann zu einer bewilligten Mutter-Kind-Kur mitnehmen?

Nein. Familienmaßnahmen dürfen nicht zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung bewilligt werden.

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Zahlt mein Arbeitgeber meinen Lohn weiter, wenn ich mich in einer Mutter-/Vater-Kind-Kur befinde?

Ja. Während einer Mutter-/Vater-Kind-Kur zahlt Ihr Arbeitgeber Ihren Lohn weiter. Befinden Sie sich bereits im Krankengeldbezug, wird dieses für die Maßnahme weitergezahlt.

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Ich möchte eine Mutter-/Vater-Kind-Kur durchführen und habe zwei Kinder unter zwölf Jahren. Nur ein Kind ist behandlungsbedürftig. Werden die Kosten für beide Kinder übernommen?

Ja. Voraussetzung ist, dass Ihre Kinder in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind.

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