Meine ambulante Vorsorgekur.
Sie können eine ambulante Kur machen, wenn ambulante Behandlungsmethoden am Wohnort nicht zum gewünschten Erfolg führen. Für diese Kurform müssen Sie sich Urlaub nehmen. Dafür können Sie aber frei entscheiden, in welchem Kurort Sie sich behandeln lassen wollen. Es muss sich jedoch um einen anerkannten Kurort innerhalb Europas handeln. So können Sie das Nützliche mit dem Angenehmen verbinden. Die Kur dauert in der Regel zwei bis drei Wochen.
Ambulante Kuren halten Sie gesund. Sie verringern bestehende Gesundheitsrisiken, die zum Beispiel durch Übergewicht, Stress oder Rauchen verursacht werden. Wenn Sie bereits krank sind, kann die Kur einer Verschlimmerung vorbeugen. Sprechen Sie bei Beschwerden mit Ihrem Arzt. Er kann am besten beurteilen, ob eine ambulante Kur für Sie infrage kommt. Das ist der Fall, wenn die ambulanten Behandlungsmethoden an Ihrem Wohnort nicht zielführend sind. Oder dort nicht durchgeführt werden können, weil besondere Lebensumstände bestehen (zum Beispiel Arbeit im Schichtdienst oder Pflege eines Angehörigen). Gerade dann kann es wichtig sein, dass Sie aus Ihrem gewohnten Umfeld herauskommen.
In der ambulanten Kur durchlaufen Sie ein auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenes Vorsorgeprogramm. Dabei greifen ineinander:
- die kurärztliche Behandlung
- Leistungen der physikalischen Therapie gegebenenfalls unter Nutzung kurortspezifischer Heilmittel (zum Beispiel Fangopackungen, Massagen, Sole- und Moorbäder)
- gesundheitsbildende Maßnahmen
Wann kann ich eine ambulante Kur beantragen und wer übernimmt die Kosten?
Sie können alle drei Jahre eine ambulante Vorsorgekur beantragen. Bei medizinischer Notwendigkeit ist auch eine vorzeitige Vorsorgekur möglich. Ihr Arzt füllt gemeinsam mit Ihnen den Antrag für die Kur aus.
Wenn wir diese genehmigen, übernehmen wir die Kosten für:
- die kurärztliche Behandlung
- die vom Kurarzt verordneten gesundheitsbildenden Maßnahmen
- kurortspezifische Heilmittel (außer die gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlung)
Darüber hinaus beteiligen wir uns an den Ausgaben für Unterkunft, Verpflegung, Kurtaxe, An- und Abreise. Ihre ambulante Kur muss aber mindestens 14 Tage lang dauern. Der Zuschuss beträgt pauschal 100 Euro. Chronisch kranke Kinder von eins bis fünf Jahren erhalten einen Zuschuss von 25 Euro je Kalendertag.
Achtung: Wir übernehmen keine Kosten für Pauschalkuren. Verschiedene Reiseveranstalter bieten Pauschalkuren an. Bei diesen erhalten Sie ein Gesamtpaket aus Unterkunft, Verpflegung, ärztlicher Behandlung und medizinisch-therapeutischen Anwendungen. Eine Kostenerstattung ist hier jedoch nicht möglich.