Meine Kur. Ich beug rechtzeitig vor

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Sie wollen sich erholen und nebenbei Ihre Gesundheit stärken? Dann fahren Sie doch in die Kur! Die KNAPPSCHAFT unterstützt Sie ganz nach Ihren Bedürfnissen.

Entscheiden Sie sich für die ambulante Kur, fahren Sie in einen staatlich anerkannten Kurort Ihrer Wahl. Machen Sie eine stationäre Kur, bestimmen wir wo's hingeht. Natürlich versuchen wir dabei immer, Ihre Wünsche zu berücksichtigen. Sie sind bereits krank? Auch dann kommt eine Kur für Sie in Frage. Denn oft kann sie Ihren Gesundheitszustand verbessern.

Ich fahr jetzt in die Kur. Und nehm mir Zeit für mich.

Eine Frau mit Badeanzug in einem Schwimmbecken lächelt.

Meine ambulante Vorsorgekur.

Sie können eine ambulante Kur machen, wenn ambulante Behandlungsmethoden am Wohnort nicht zum gewünschten Erfolg führen. Für diese Kurform müssen Sie sich Urlaub nehmen. Dafür können Sie aber frei entscheiden, in welchem Kurort Sie sich behandeln lassen wollen. Es muss sich jedoch um einen anerkannten Kurort innerhalb Europas handeln. So können Sie das Nützliche mit dem Angenehmen verbinden. Die Kur dauert in der Regel zwei bis drei Wochen.

Ambulante Kuren halten Sie gesund. Sie verringern bestehende Gesundheitsrisiken, die zum Beispiel durch Übergewicht, Stress oder Rauchen verursacht werden. Wenn Sie bereits krank sind, kann die Kur einer Verschlimmerung vorbeugen. Sprechen Sie bei Beschwerden mit Ihrem Arzt. Er kann am besten beurteilen, ob eine ambulante Kur für Sie infrage kommt. Das ist der Fall, wenn die ambulanten Behandlungsmethoden an Ihrem Wohnort nicht zielführend sind. Oder dort nicht durchgeführt werden können, weil besondere Lebensumstände bestehen (zum Beispiel Arbeit im Schichtdienst oder Pflege eines Angehörigen). Gerade dann kann es wichtig sein, dass Sie aus Ihrem gewohnten Umfeld herauskommen.

In der ambulanten Kur durchlaufen Sie ein auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenes Vorsorgeprogramm. Dabei greifen ineinander:

  • die kurärztliche Behandlung
  • Leistungen der physikalischen Therapie gegebenenfalls unter Nutzung kurortspezifischer Heilmittel (zum Beispiel Fangopackungen, Massagen, Sole- und Moorbäder)
  • gesundheitsbildende Maßnahmen


Wann kann ich eine ambulante Kur beantragen und wer übernimmt die Kosten?

Sie können alle drei Jahre eine ambulante Vorsorgekur beantragen. Bei medizinischer Notwendigkeit ist auch eine vorzeitige Vorsorgekur möglich. Ihr Arzt füllt gemeinsam mit Ihnen den Antrag für die Kur aus.

Wenn wir diese genehmigen, übernehmen wir die Kosten für:

  • die kurärztliche Behandlung
  • die vom Kurarzt verordneten gesundheitsbildenden Maßnahmen
  • kurortspezifische Heilmittel (außer die gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlung)

Darüber hinaus beteiligen wir uns an den Ausgaben für Unterkunft, Verpflegung, Kurtaxe, An- und Abreise. Ihre ambulante Kur muss aber mindestens 14 Tage lang dauern. Der Zuschuss beträgt pauschal 100 Euro. Chronisch kranke Kinder von eins bis fünf Jahren erhalten einen Zuschuss von 25 Euro je Kalendertag.

Achtung: Wir übernehmen keine Kosten für Pauschalkuren. Verschiedene Reiseveranstalter bieten Pauschalkuren an. Bei diesen erhalten Sie ein Gesamtpaket aus Unterkunft, Verpflegung, ärztlicher Behandlung und medizinisch-therapeutischen Anwendungen. Eine Kostenerstattung ist hier jedoch nicht möglich.

Kostenerstattung online.

Als registrierter Nutzer beantragen Sie den Zuschuss für Ihre Kur ganz leicht. In Ihrem Service-Portal Meine KNAPPSCHAFT.

Meine stationäre Vorsorgekur.

Eine stationäre Kur kommt für Sie infrage, wenn eine ambulante Behandlung oder Kur nicht ausreicht. In Absprache mit Ihrem Arzt beantragen Sie Ihre stationäre Vorsorgekur. Sie werden dann in einer von uns ausgewählten Kurklinik betreut – für maximal drei Wochen. Die ärztliche Behandlung und Therapie werden individuell auf Ihre gesundheitliche Situation abgestimmt. Und Sie lernen, wie Sie Ihre Gesundheit zukünftig in Eigenregie stärken können. Oft kann so auch eine Pflegebedürftigkeit vermieden werden.

Wann kann ich eine stationäre Kur beantragen und wer übernimmt die Kosten?

Eine stationäre Vorsorgekur können Sie alle vier Jahre beantragen. Benötigen Sie die Kur schon eher, können Sie natürlich auch schon früher einen Kurantrag stellen. Diesen genehmigen wir, wenn die Kur medizinisch notwendig ist. Ihr Arzt füllt gemeinsam mit Ihnen den Antrag aus. Haben wir ihn genehmigt, übernehmen wir die gesamten Kosten - außer der gesetzlich vorgeschriebenen Zuzahlung.