Die nehmen mich in Schutz. Impfungen für Erwachsene

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Vorsicht ist besser als Nachsicht. Das sehen Sie auch so? Dann frischen Sie Ihre Impfungen regelmäßig auf. Und schützen Sie sich so vor Krankheiten und ungewollten Urlaubssouvenirs. Als Mitglied der KNAPPSCHAFT haben Sie Anspruch auf einige kostenlose Schutzimpfungen. Welche Impfleistungen das genau sind, legt der Gemeinsame Bundesausschuss fest.

Sie planen einen Urlaub im Ausland? Super – haben Sie auch über Reiseschutzimpfungen nachgedacht? Die KNAPPSCHAFT unterstützt Sie bei den Impfungen, damit Sie sich ganz auf Ihren Urlaub konzentrieren können. Alles was Sie brauchen ist Ihre Versichertenkarte. Mit der nutzen Sie viele Schutzimpfungen kostenfrei, beispielsweise gegen Diphtherie und Tetanus. Für einige Schutzimpfungen brauchen Sie zusätzlich eine Indikation. Oder Sie gehören einer bestimmten Altersklasse an.

Bitte beachten Sie: Es bestehen regionale Unterschiede. In manchen Regionen werden Reiseschutzimpfungen nicht über die Gesundheitskarte abgerechnet, sondern im Erstattungsverfahren an Sie gezahlt.

Ganz einfach vorsorgen dank Impfschutz.

Untersuchung und Forschung mit einem Mikroskop.

Die KNAPPSCHAFT unterstützt Sie dabei.

Impfseren mit einer Spritze.

Diese Impfungen sollten Sie im Erwachsenenalter auffrischen lassen:

  • Tetanus
  • Diphterie
  • Keuchhusten
  • Influenza

Eine einmalige Masern-Impfung ist auch nach dem 18. Lebensjahr empfohlen, wenn Sie nach 1970 geboren sind, der Impfstatus unklar ist, Sie nicht geimpft sind oder mit nur einer Impfung in der Kindheit geimpft wurden.

Darüber hinaus wird ab dem 60. Lebensjahr eine Herpes Zoster – Impfung (Gürtelrose) und eine Auffrischung der Pneumokokken- Impfung seitens der STIKO empfohlen.



Grippeimpfung. Am besten im September oder Oktober.

Eine Virusgrippe mit hohem Fieber und starken Kopf- und Gliederschmerzen ist schwerwiegend. Am besten lassen Sie sich dagegen schon früh in der Grippesaison impfen. Also im September oder Oktober. Die KNAPPSCHAFT übernimmt die Kosten dafür, wenn bei Ihnen ein besonderes Gesundheitsrisiko besteht. Das ist zum Beispiel bei Schwangeren und Personen über 60 Jahren der Fall.

Manchmal kommt das aber auch bei Kindern, Jugendlichen oder Erwachsenen vor. Beispielsweise dann, wenn eine chronische Erkrankung besteht. Oder wenn sie einen Beruf mit viel Publikumsverkehr ausüben. Betroffene fragen in solchen Fällen am besten bei ihrem Hausarzt nach. Der entscheidet, ob ein erhöhtes Risiko besteht oder nicht.

Sie haben Fragen. Wir geben Antworten

Welche Impfungen übernimmt die KNAPPSCHAFT?

Wir übernehmen, zusätzlich zu den empfohlenen Standardimpfungen, auch Reiseschutzimpfungen für Ihren Urlaub. Alles zum Thema Schutz- und Reiseimpfungen finden Sie bei uns.

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Wer übernimmt die Kosten?

Die KNAPPSCHAFT ermöglicht Ihnen mehr als gesetzlich vorgeschriebene Schutzimpfungen. Wir zahlen Ihnen auch notwendige Reiseschutzimpfungen, FSME-Schutzimpfungen und die Rotaviren-Impfung für Säuglinge.

Wenn Sie bestimmte Impfungen wegen Ihrer Arbeit brauchen, finanziert Ihr Arbeitgeber diese Leistung. Eine Krankenschwester braucht zum Beispiel bestimmte Impfungen, weil Sie einem hohen Infektionsrisiko ausgesetzt ist.

Auch in Gesundheitsämtern ist das Impfen kostenlos.

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Wo kann ich mich impfen lassen?

Ihr Arzt erledigt das gerne für Sie. Ärzte beraten Sie individuell und überprüfen Ihren Impfschutz. Wer Sie noch impfen kann? Gesundheitsämter – die bieten regelmäßig Impftermine an.

Achten Sie darauf, dass Ihre Impfungen in einem Impfpass dokumentiert werden. Sie haben schon einen Pass? Dann denken Sie an ihn, wenn Sie zu Ihrem nächsten Impftermin gehen. Sie haben noch keinen? Kein Problem. Ab der nächsten Impfung beim Arzt oder im Gesundheitsamt haben Sie einen.

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Was sind Indikationsimpfungen?

Indikationsimpfungen sind nur für Menschen bestimmter Personengruppen. Generell werden diese Impfungen nicht übernommen. Ausnahme: Sie sind einem besonderen Ansteckungsrisiko ausgesetzt. Diese Indikationsimpfungen gehören zur Schutzimpfungsrichtlinie:

Virusgrippe (Influenza) – bei erhöhter gesundheitlicher Gefährdung
Virushepatitis A – z. B. Personen mit chronischer Leberkrankheit
Virushepatitis B (bei Erwachsenen) – z. B. Personen mit chronischer Leber- oder Nierenkrankheit
Hirnhautentzündung (Meningokokken-Meningitis)
Hämophilius influenzae Typ b
Meningokokken C – z. B. bei Personen mit Immundefekt
Pneumokokken – Personen mit erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge einer Grundkrankheit

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Muss ich etwas zuzahlen, wenn ich den Impfstoff in der Apotheke selbst abhole?

Bei gesetzlich vorgesehen Impfungen bekommen Sie von Ihrem Arzt ein Kassenrezept. Der Impfstoff ist in der Apotheke zuzahlungsfrei.

Bei unserer Sonderleistung, den Reiseschutzimpfungen, kommt es darauf an, in welchem Bundesland Sie leben. In einigen Bundesländern wird schon über die Krankenkassenkarte abgerechnet. Hier bekommen Sie ein Kassenrezept und zahlen nichts dazu. In anderen Bundesländern erhalten Sie ein Privatrezept, dessen Kosten wir Ihnen gerne erstatten. Bitte schicken Sie Ihre Unterlagen an folgende Adresse:

KNAPPSCHAFT
Kranken- und Pflegeversicherung
45095 Essen

In welchen Bundesländern Ärzte bereits direkt mit uns abrechnen können, erfahren Sie unter dem Punkt Reiseschutzimpfungen.

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Bezahlt die KNAPPSCHAFT die Meningokokken B-Impfung?

Die Impfung ist in wenigen Fällen empfohlen. Ihr behandelnder Arzt kann Sie dazu beraten.

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Wird der Impfstoff Repevax ("Vierfachimpfung") übernommen ?

Repevax ist ein vierfacher Impfstoff gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten) und Poliomyelitis (Kinderlähmung). All diese Impfungen sind für Kinder von der ständigen Impfkommission empfohlen, deswegen übernehmen wir auch diese Kombinationsimpfung. Bei Erwachsenen ist die Impfung gegen Kinderlähmung nicht empfohlen. Daher übernehmen wir die Kosten dafür nicht.

Infos erhalten Sie an unserem Arneimitteltelefon unter 0800 1650 050.

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Wird der Impfstoff Hepatyrix übernommen?

Hepatyrix ist ein Kombinationsimpfstoff, der den Impfschutz für Hepatitis A und Typhus abdeckt. Da die Impfung gegen Hepatitis A in Deutschland nicht empfohlen wird, übernehmen wir die Kosten nur als Reiseschutzimpfung.

Infos erhalten Sie an unserem Arzneimitteltelefon 0800 1650 050.

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Wird die Impfung gegen Gürtelrose (Herpes Zoster) übernommen?

Wer als Kind die Windpocken hatte, läuft Gefahr als Erwachsener an der sehr schmerzhaften Gürtelrose (Herpes zoster) zu erkranken. Das Risiko steigt mit zunehmendem Alter.
Seit Mai 2019 können sich in Deutschland alle gesetzlich Versicherten ab der Vollendung des 60. Lebensjahres bei ihrem Haus- oder Facharzt kostenlos mit dem Wirkstoff "Shingrix" gegen Gürtelrose impfen lassen. Bei einer besonderen gesundheitlichen Gefährdung werden bereits ab einem Alter von 50 Jahren die Kosten für die Impfung gegen Gürtelrose von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen. Zu den besonders gefährdeten Personen zählen beispielsweise chronisch Kranke, die unter Diabetes oder rheumatoider Arthritis leiden, aber auch alle immungeschwächten Patienten, die zum Beispiel mit sogenannten Immunsuppressiva behandelt werden oder an HIV erkrankt sind.
Die Leistung ist – wie üblich – über die elektronische Gesundheitskarte abzurechnen.

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Wird der Impfstoff StroVac (Booster-StroVac) gegen Blasenentzündung und Harnwegsinfekte übernommen?

Die Impfung wird von der Ständigen Impfkommission nicht empfohlen. Daher übernehmen wir diese nicht.

Infos erhalten Sie an unserem Arneimitteltelefon unter 0800 1650 050.

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