Schon mal vom befundbezogenen Festzuschuss gehört? Nein? Das ist der Betrag, den Krankenkassen zum Zahnersatz zahlen. Dieser Betrag ist festgelegt, klar kalkulierbar und für jeden Versicherten in Deutschland gleich. Der Festzuschuss beträgt 60 Prozent der Regelversorgung. Sie bekommen ihn, egal für welche Versorgung Sie sich entscheiden. Der Preis ist dabei egal. Die 40 Prozent, die wir nicht zahlen, zahlen Sie allerdings selbst. Krankenkassen zahlen pauschalisierte Zuschüsse - Zahnärzte rechnen ihre Vergütung nach Leistung ab.
Bei regelmäßiger Zahnvorsorge können Sie Ihren Zuschuss sogar auf 70 Prozent erhöhen. Voraussetzungen dafür:
- halbjährliche Untersuchung für Kinder von 6 bis 17 Jahren
- jährliche Untersuchung für Erwachsene über 18 Jahren
in den letzten fünf Jahren vor Beginn der Behandlung
Zahnvorsorge zahlt sich aus.
Noch mehr gute Nachrichten: Wenn Sie die letzten zehn Jahre vor der Behandlung bei der Zahnvorsorge waren, erhöht sich Ihr Zuschuss auf 75 Prozent. Auch bei einem geringen Einkommen erhöht sich der Festzuschuss. Wie funktioniert's? Lassen Sie sich Ihre Untersuchungen bestätigen. Ihr Zahnarzt rechnet Ihre Behandlung mit uns ab, sobald die Behandlung fertig ist. Bei andersartigen Versorgungen, wie einer Brückenversorgung, läuft es anders: Sie bekommen von Ihrem Zahnarzt eine Privatrechnung. Legen Sie uns die Rechnung vor und wir erstatten Ihnen einen Teil der Behandlung.
Zahnersatz bei unzumutbarer Belastung.
Wenn Sie nur geringe Bruttoeinnahmen haben, bekommen Sie Ihren Zahnersatz kostenfrei - im Rahmen der Regelversorgung. Das gleiche gilt für Bezieher bestimmter Sozialleistungen, zum Beispiel Arbeitslosengeld II und Grundsicherung. Oder bei einer Heimunterbringung, für die der Sozialhilfeträger bezahlt.
Ihre Einnahmen dürfen 2023 nicht höher sein als:
- 1.358 Euro bei Alleinstehenden
- 1.867,25 Euro bei Verheirateten
Für jeden weiteren im Haushalt lebenden Angehörigen kommen 339,50 Euro hinzu.
Wählen Sie einen Zahnersatz über die Regelversorgung hinaus, erstatten wir Ihnen maximal 100 Prozent der Kosten der üblichen Regelversorgung. Daneben ist ein einkommensabhängiger anteiliger Zuschuss möglich. Voraussetzung ist, dass der Festzuschuss das Dreifache der Differenz zwischen Ihren Bruttoeinnahmen (inklusive der Einnahmen Ihrer Familie) und der Einnahmensgrenzen übersteigt.
Gerne prüfen wir für Sie, ob wir die Kosten für Ihren Zahnersatz vollständig oder teilweise übernehmen können. Füllen Sie einfach den passenden Antrag aus und senden ihn uns zu.