Gesunde Zähne. Die kann Ihnen keiner nehmen

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Wussten Sie eigentlich, wie wichtig eine gute Zahngesundheit für Ihren ganzen Körper ist? Hört sich verrückt an - ist aber so.

Gut für Sie: Als Versicherter der KNAPPSCHAFT haben Sie und Ihre mitversicherten Familienmitglieder die freie Wahl unter allen Zahnärzten. Legen Sie beim Arzt Ihrer Wahl einfach Ihre Versichertenkarte vor. Sie sind sich unsicher, welche Behandlung die richtige für Sie ist? Kein Problem. Versicherte der KNAPPSCHAFT holen sich kostenlos eine zweite Zahnarztmeinung ein.

Hohe Qualität. Zum kleinen Preis.

Eine ältere Patientin beim Zahnarzt

Zahngesundheit kann nicht früh genug anfangen.

Für Kinder unter zwölf gibt es die Gruppenprophylaxe. Die wird vor allem in Schulen und Kindergärten durchgeführt. Was das ist? Die Prophylaxe fördert die Mundhygiene, härtet den Zahnschmelz und berät in Ernährungsfragen und bei Karies. Für kariesgefährdete Jugendliche ist die Gruppenprophylaxe bis zu 16 Jahren möglich. Und das beste: Sie ist kostenlos.

Alle Kinder von 6 bis 17 Jahren haben Anspruch auf eine Vorsorgeuntersuchung (Individualprophylaxe). Der Zahnarzt untersucht dabei einmal im Kalenderhalbjahr die Zähne und das Zahnfleisch. Dabei erklärt er Krankheitsursachen und deren Vermeidung. Was noch dazugehört: Die Versiegelung bleibender Backenzähne (Molaren).

Gesunde Zähne müssen nicht teuer sein.

Für alle anerkannten Behandlungs- und Heilmethoden zahlen Sie nichts. Zu den ärztlichen Leistungen gehören die Verhütung, die Früherkennung und die Behandlung von Krankheiten. Bei anderen Leistungen kann's allerdings teuer werden. Deshalb empfehlen wir: Holen Sie sich kostenfrei eine zweite Meinung. Wie das geht? Ganz einfach - mit der 2ten-ZahnarztMeinung.

Zahnersatz. Und keiner merkts.

Schon mal vom befundbezogenen Festzuschuss gehört? Nein? Das ist der Betrag, den Krankenkassen zum Zahnersatz zahlen. Dieser Betrag ist festgelegt, klar kalkulierbar und für jeden Versicherten in Deutschland gleich. Der Festzuschuss beträgt 60 Prozent der Regelversorgung. Sie bekommen ihn, egal für welche Versorgung Sie sich entscheiden. Der Preis ist dabei egal. Die 40 Prozent, die wir nicht zahlen, zahlen Sie allerdings selbst. Krankenkassen zahlen pauschalisierte Zuschüsse - Zahnärzte rechnen ihre Vergütung nach Leistung ab.

Bei regelmäßiger Zahnvorsorge können Sie Ihren Zuschuss sogar auf 70 Prozent erhöhen. Voraussetzungen dafür:

  • halbjährliche Untersuchung für Kinder von 6 bis 17 Jahren
  • jährliche Untersuchung für Erwachsene über 18 Jahren

in den letzten fünf Jahren vor Beginn der Behandlung

Zahnvorsorge zahlt sich aus.

Noch mehr gute Nachrichten: Wenn Sie die letzten zehn Jahre vor der Behandlung bei der Zahnvorsorge waren, erhöht sich Ihr Zuschuss auf 75 Prozent. Auch bei einem geringen Einkommen erhöht sich der Festzuschuss. Wie funktioniert's? Lassen Sie sich Ihre Untersuchungen bestätigen. Ihr Zahnarzt rechnet Ihre Behandlung mit uns ab, sobald die Behandlung fertig ist. Bei andersartigen Versorgungen, wie einer Brückenversorgung, läuft es anders: Sie bekommen von Ihrem Zahnarzt eine Privatrechnung. Legen Sie uns die Rechnung vor und wir erstatten Ihnen einen Teil der Behandlung.

Zahnersatz bei unzumutbarer Belastung.

Wenn Sie nur geringe Bruttoeinnahmen haben, bekommen Sie Ihren Zahnersatz kostenfrei - im Rahmen der Regelversorgung. Das gleiche gilt für Bezieher bestimmter Sozialleistungen, zum Beispiel Arbeitslosengeld II und Grundsicherung. Oder bei einer Heimunterbringung, für die der Sozialhilfeträger bezahlt.

Ihre Einnahmen dürfen 2024 nicht höher sein als:

  • 1.414,00 Euro bei Alleinstehenden
  • 1.944,25 Euro bei Verheirateten

Für jeden weiteren im Haushalt lebenden Angehörigen kommen 353,50 Euro hinzu.

Wählen Sie einen Zahnersatz über die Regelversorgung hinaus, erstatten wir Ihnen maximal 100 Prozent der Kosten der üblichen Regelversorgung. Daneben ist ein einkommensabhängiger anteiliger Zuschuss möglich. Voraussetzung ist, dass der Festzuschuss das Dreifache der Differenz zwischen Ihren Bruttoeinnahmen (inklusive der Einnahmen Ihrer Familie) und der Einnahmensgrenzen übersteigt.

Gerne prüfen wir für Sie, ob wir die Kosten für Ihren Zahnersatz vollständig oder teilweise übernehmen können. Füllen Sie einfach den passenden Antrag aus und senden ihn uns zu.

Darf's ein bisschen mehr sein?

Nutzen Sie das private Zusatzangebot unseres Kooperationspartners. Mit der DKV Deutsche Krankenversicherung AG können Sie sich rundum absichern.
Von der kleinen Lösung bis zum 100-%-Premiumschutz. Jetzt die Zahnversicherung Ihrer Wahl genießen.

Hier geht`s zu den Krankenzusatztarifen.

Zahngesundheit. Was unsere Kunden wissen wollen

Bekomme ich einen Zuschuss, wenn ich meinen Zahnersatz nicht bezahlen kann?

Bei geringem Einkommen besteht die Möglichkeit einen erhöhten Zuschuss zu beantragen. Rufen Sie uns gern unter 08000 200 501 an, wir schauen mit Ihnen zusammen, ob wir Ihnen einen höheren Zuschuss zahlen können.

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Kann ich nach einem Umzug den Kieferorthopäden wechseln?

Ja. Ihr neuer Kieferorthopäde übernimmt dann den bisherigen Behandlungsplan.

Möchte Ihr neuer Arzt einen eigenen Plan erstellen, schicken Sie uns bitte den neuen Plan zu.
Wir melden uns dann bei Ihnen. Das gilt auch, wenn Sie aus anderen Gründen den Kieferorthopäden wechseln möchten.

Schicken Sie die Unterlagen bitte an:

KNAPPSCHAFT

Kranken- und Pflegeversicherung

45095 Essen

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Bekomme ich eine Mitteilung, falls eine kieferorthopädische Behandlung abgelehnt wird?

Das Schreiben erhält der Kieferorthopäde, der mit Ihnen dann die Gründe und das weitere Vorgehen bespricht.

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Hat der Kieferorthopäde bei Reparaturen an der Spange eine Gewährleistungspflicht?

Der Kieferorthopäde kann die Reparatur mit uns abrechnen.
Liegt der Defekt an unsachgemäßem Gebrauch der Zahnspange, stellt Ihr Kieferorthopäde Ihnen eine private Rechnung aus. Wir übernehmen diese Kosten nicht.

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