Gesundheitskonto gesundPlus

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Mit dem 1. Januar 2022 bieten wir das Gesundheitskonto gesundPlus an.

Hier sind die wichtigsten Fragen und Antworten zum Gesundheitskonto gesundPlus.

Welche Idee steckt hinter gesundPlus?

Gute Neuigkeiten für Sie! Über das Gesundheitskonto erhalten Versicherte die Möglichkeit, durch Nutzung bestimmter Vorsorgeleistungen ein Guthaben in Höhe von 150 Euro gutgeschrieben zu bekommen. Nach Bestätigung des Guthabens können verschiedenste Gesundheitsleistungen, die nicht zu unserem oder zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung gehören, in Anspruch genommen und erstattet werden.

Wer kann teilnehmen? Und wie funktioniert gesundPlus?

Alle Versicherten der KNAPPSCHAFT können teilnehmen.

Für gesundPlus können Sie sich bei uns melden und sich in das Programm einschreiben. Bitte beachten Sie: Die Anmeldung ist erstmalig in 2022 möglich – spätestens bis zum 31. Dezember 2022 – und gilt für das Kalenderjahr 2023. Das Kalenderjahr, für das Sie sich eingeschrieben haben, ist der Teilnahmezeitraum. Der erste Teilnahmezeitraum ist somit das Jahr 2023. Die Teilnahme endet automatisch. In 2023 können Sie sich dann für das Jahr 2024 einschreiben lassen und so weiter. Bitte beachten Sie: Nach Beginn des Teilnahmezeitraums ist ein Rücktritt von der Teilnahme am Gesundheitskonto für den gesamten Teilnahmezeitraum nicht möglich.

Im Teilnahmezeitraum müssen Sie zunächst gesundheitsförderliche Leistungen in Anspruch nehmen und nachweisen. Dabei handelt es sich um folgende Leistungen:

  1. Zahnuntersuchung nach Paragraf 22 Absatz 1, Paragraf 22a oder Paragraf 55 Absatz 1 Satz 4 Nr. 2 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch,

  2. Leistungen zur Verhütung übertragbarer Krankheiten nach Paragraf 20i Fünftes Buch Sozialgesetzbuch oder Paragraf 53 der Satzung der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (Impfungen) und

  3. Wahlweise eine Gesundheitsuntersuchung nach Paragraf 25 Absatz 1 oder 26 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch oder eine Untersuchung zur Früherkennung von Krebserkrankungen nach Paragraf 25a i. V. m. 25 Absatz 2 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch.

Der Nachweis über die Inanspruchnahme der drei zuvor genannten ärztlichen Leistungen erfolgt mittels eines Nachweisbogens, der mit der Einschreibebestätigung zugesandt wird. Bei Fragen zu den erforderlichen Maßnahmen können Sie uns gern kontaktieren.

Wie geht es dann weiter?

Wir werten den eingereichten Nachweisbogen aus und senden Ihnen eine Mitteilung, wenn alles stimmt. Die Mitteilung informiert Sie darüber, dass Ihnen ein Guthaben von 150 Euro zur Verfügung steht. Im Anschluss können Sie im Teilnahmezeitraum „einkaufen“. Das heißt, Sie können diverse Angebote der Gesundheitsbranche nutzen, leisten diese vor und können sich die Kosten bis zu einem Betrag von insgesamt 150 Euro erstatten lassen. Bitte beachten Sie: Die Nutzung der Leistungen darf erst nach der Mitteilung über das Guthaben erfolgen und muss vollständig im Teilnahmezeitraum geschehen. Das gilt insbesondere für Gesundheitskurse und -programme. Eine Ausnahme gilt für Beiträge zu laufenden Versicherungen. Solche Beiträge können für den gesamten Teilnahmezeitraum geltend gemacht werden.

Für folgenden Leistungskatalog ist eine Erstattung vorgesehen:

Sport, Fitness und Prävention
  • Fitnessarmband, Fitnesstracker, Smartwatch
  • Start- und Teilnahmegebühren für Sportveranstaltungen (zum Beispiel für einen Marathon)
  • dritter zertifizierter Gesundheitskurs (zertifiziert durch die Zentrale Prüfstelle Prävention, alle Kurse finden Sie auf unserer Homepage unter „Gesundheitskurse")
  • nicht zertifizierte Gesundheitskurse (zum Beispiel Zumba, Osteoporose-Gymnastik, Babyschwimmen)
  • nicht zertifizierte Gesundheitsprogramme mit Gesundheitsbezug (zum Beispiel Weight Watchers)
Vorsorge
  • professionelle Zahnreinigung
  • selbst finanzierte Krebsfrüherkennungsuntersuchungen
  • zusätzliche, selbst finanzierte Leistungen im Rahmen der Krebsfrüherkennungsuntersuchung (zum Beispiel eine digitale Ganzkörperfotografie beim Hautkrebs-Screening)
  • selbst finanzierte Gesundheitsuntersuchung (Check-up) vor dem 35. Geburtstag
  • zytologische Testverfahren (zum Beispiel Thin-Prep oder PAP-Abstrich)
  • blutserologische Testverfahren (zum Beispiel HPV- oder HIV-Test)
  • individuelle Gesundheitsleistungen aus dem IGel-Monitor

Versicherungen

Zuschuss zu Beiträgen für private Zusatzversicherungsverträge, insbesondere

  • Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsversicherungen
  • ambulante Zusatzversicherung (unter anderem Zahnersatz, Brille, Hilfsmittel, Heilmittel
  • stationäre Zusatzversicherung (unter anderem Ein-/Zweibettzimmer, Chefarztbehandlung,
    Krankenhaustagegeld)
  • Verdienstausfall (Krankentagegeld)
  • Auslandsversicherung (unter anderem für den medizinisch notwendigen Rücktransport ins Inland)
  • Kurversicherung (Tagegeld für ambulante oder stationäre Kuraufenthalte)
Weitere Leistungen
  • Sehhilfen (Brillen, Kontaktlinsen, Lupen, Lupenbrillen)
  • Hörhilfen (Hörgeräte, Hörrohr, Hörverstärker)
  • erweiterte Zuschussregelungen für Osteopathie und Naturheilkunde
  • erweiterte Bezuschussung der Leistungen aus dem Schwangerschaftspaket
  • Leistungen aus dem Hufelandverzeichnis
  • erweiterte zahnmedizinische Leistungen (zum Beispiel Kosten für eine Narkose bei einer Zahnbehandlung)

Falls Sie eine Leistung vermissen oder sich beraten lassen wollen, kontaktieren Sie uns gerne.

Wie erfolgt die Erstattung?

Reichen Sie die Rechnung/en über die im Teilnahmezeitraum genutzten Katalogleistungen bis spätestens 31. Januar des Folgejahres ein. Gute Nachrichten für Sie: Es können auch mehrere Angebote genutzt und nacheinander eingereicht werden. Wichtig ist, dass maximal 150 Euro zur Verfügung stehen und die Inanspruchnahme im Teilnahmezeitraum erfolgt. Ein etwaiges Restguthaben verfällt zum Ende des Teilnahmezeitraums, ein Übertrag in einen nächsten Teilnahmezeitraum ist nicht möglich.

Wer gesundPlus im Folgejahr nutzen möchte, muss sich erneut einschreiben. Im Teilnahmezeitraum können die Bonusprogramme AktivBonus und SportBonus nicht genutzt werden.

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