Neuigkeiten zum AktivBonus junior. Die Rechtsgrundlage hat sich verändert

Wir verfügen mit dem AktivBonus, dem SportBonus und dem AktivBonus junge Familie über attraktive Bonusprogramme, die sich großer Beliebtheit erfreuen. Auch für den AktivBonus junior, den wir Jahr 2010 rückwirkend für die Geburtsjahrgänge ab 2004 einführten, haben sich im Laufe der Zeit viele Versicherte entschieden. Allerdings haben sich zwischenzeitlich die rechtlichen Bedingungen geändert, sodass es uns und anderen Krankenkassen leider nicht mehr möglich ist, ein Bonusprogramm wie den AktivBonus junior über den 31. Dezember 2021 hinaus anzubieten.

Der Bonus kann leider nur noch einem eingeschränkten Personenkreis ausgezahlt werden. Dazu ein Beispiel: Wird das Kind im Jahr 2022 volljährig und hat sich in den Jahren davor für den AktivBonus junior eingeschrieben, dann sollte der Kontakt zu uns schnell aufgenommen werden. Anschließend prüfen wir individuell den Bonus anhand der damaligen Teilnahmebedingungen.

Wichtig: Den AktivBonus junior gibt es nicht mehr. Daher ist eine Einschreibung nicht mehr möglich. Sämtliche eingehende Erklärungen müssen wir ablehnen. Eine andere Entscheidung zu diesem Bonusprogramm ist zu unserem Bedauern nicht möglich.

Über die Änderungen zum AktivBonus und SportBonus sowie zum AktivBonus junge Familie haben wir im Dezember 2021 mit dem tag 4/2021 umfassend berichtet.

Noch Fragen?
Melden Sie sich bei Fragen zum AktivBonus junior ganz einfach bei unserem Fachteam AktivBonus unter der Telefonnummer 0371 8014141. Mehr Informationen zu den Bonusprogrammen gibt es unter Bonusprogramm.