Gute Besserung. Wir sind für Sie da

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Krank sein nervt. Aber leider trifft es jeden mal. Das beste Mittel, um schnell gesund zu werden? Ein verlässlicher Partner an Ihrer Seite: Die KNAPPSCHAFT.

Wir bieten unseren Versicherten umfangreiche Leistungen, um ihnen wieder auf die Beine zu helfen: Krankengeld, Hilfsmittel, Rehamaßnahmen und zahlreiche Gesundheitsprogramme. Da ist für jeden etwas dabei. Wir sind für Sie da. Wenn Sie krank sind – oder Ihr Kind.

Höchste Zeit, gesund zu werden. Wir unterstützen Sie dabei

Eine Mutter kümmert sich um ihr krankes Kind, das im Krankenhausbett liegt.

Kostenlose Mitaufnahme für Eltern

Wussten Sie schon, dass die KNAPPSCHAFT die Kosten für die Mitaufnahme eines Elternteils übernimmt, wenn Ihr Kind stationär im Krankenhaus behandelt wird? Falls nicht, können Sie sich jetzt genauer informieren. Alles, was Sie wissen müssen, finden Sie unter Krankenhausbehandlung.

Schild mit der Aufschrift "Gute Besserung"

Gesundheitskurse für alle

Ihnen stehen zahlreiche Gesundheitsprogramme zur Verfügung. Wählen können Sie zwischen Kursen zu den Themen Ernährung, Bewegung, Entspannung und Suchtmittelentwöhnung. Da ist für jeden was dabei! Alle Informationen gibts unter Gesundheitskurse.

Krankengeld online.

Als registrierter Nutzer bekommen Sie Krankengeld ganz leicht. Über Ihr Service-Portal Meine KNAPPSCHAFT.

Krankengeld & Krankheit. Was unsere Kunden wissen wollen

Was mache ich bei Problemen mit der elektronischen Krankmeldung?

Eine Bescheinigung für uns erhalten Sie nur bei technischen Problemen in der Arztpraxis. In der Regel Informiert der Arzt uns elektronisch.

Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung können Sie ganz einfach in der Online-Geschäftsstelle hochladen. Registrieren Sie sich jetzt.

Alternativ können Sie Ihre Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung an folgende Adresse senden:

KNAPPSCHAFT
Kranken- und Pflegeversicherung
45095 Essen

Sie brauchen kein Anschreiben beizufügen. Sollten Sie mal längere Zeit krank sein, finden Sie bei uns alles zum Thema Krankengeld.

Für Ihre Unterlagen erhalten Sie weiterhin eine Bescheinigung in Papierform.

Wir wünschen Ihnen gute Besserung!

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Ab wann und wie bekomme ich Krankengeld?

Die Krankengeldzahlung beginnt meist mit der siebten Woche nach der ersten Krankschreibung, denn die meisten Arbeitnehmer haben Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber.

Werden für die Zahlung Ihres Krankengeldes noch Angaben von Ihnen benötigt, bekommen Sie vor der ersten Zahlung Post von uns. Bitte füllen Sie das Schreiben aus und senden es uns unterschrieben an die angegebene Adresse zurück.

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Wie hoch ist mein Krankengeld?

Ihr Krankengeld beträgt 70 Prozent Ihres letzten beitragspflichtigen Arbeitsentgelts und maximal 90 Prozent Ihres letzten Nettoentgelts. Beitragspflichtiges Urlaubs- oder Weihnachtsgeld erhöht auch Ihr Krankengeld. 2024 beträgt das kalendertägliche Brutto Krankengeld maximal 120,75 Euro.

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Wie lange bekomme ich Krankengeld?

Krankengeld bekommen Sie für höchstens 78 Wochen innerhalb von drei Jahren.

Darauf wird angerechnet:

  • die Zeit, in der Sie wegen derselben oder einer weiteren Krankheit arbeitsunfähig sind und Krankengeld bekommen
  • die Zeit, in der Sie noch Geld von Ihrem Arbeitgeber oder Übergangsgeld vom Rentenversicherungsträger bekommen. Sprich - die Zeit, in der Ihr Krankengeld ruht.

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Wer kann Kinderkrankengeld bekommen?

Kinderkrankengeld können gesetzlich Versicherte bekommen, die

  • berufstätig sind
  • selbst im Krankheitsfall Anspruch auf Krankengeld haben
  • ein gesetzlich versichertes Kind erziehen, das jünger als zwölf Jahre ist, oder wenn eine Behinderung vorliegt und das Kind deswegen auf Hilfe angewiesen ist
  • aufgrund einer Erkrankung Ihres Kindes nicht arbeiten können um Ihr Kind zu pflegen oder zu betreuen oder mit ins Krankenhaus aufgenommen werden.
Wann habe ich Anspruch auf Kinderkrankengeld?

Anspruch auf Kinderkrankengeld besteht, wenn

  • Ihr Kind erkrankt ist und Sie wegen der Betreuung Ihres Kindes nicht arbeiten können oder
  • Ihr Kind im Krankenhaus behandelt wird und Sie aus medizinischen Gründen mitaufgenommen werden.
Wie lange habe ich Anspruch auf Kinderkrankengeld bei Erkrankung meines Kindes?

Grundsätzlich hat jeder Elternteil pro Kind einen Anspruch auf 15 Arbeitstage Kinderkrankengeld im Kalenderjahr. Bei mehreren Kindern für maximal 35 Arbeitstage. Da der Anspruch für beide Elternteile besteht und ganz oder teilweise von einem auf den anderen Elternteil übertragen werden kann, haben Alleinerziehende den doppelten Anspruch.

Wie lange besteht Anspruch auf Kinderkrankengeld bei stationärer Mitaufnahme

Der Anspruch auf Kinderkrankengeld bei stationärer Mitaufnahme besteht zeitlich unbegrenzt, solange Ihre Mitaufnahme ins Krankenhaus medizinisch erforderlich ist.

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Wie beantrage ich Kinderkrankengeld bei stationärer Mitaufnahme?

Den Antrag für Kinderkrankengeld bei stationärer Mitaufnahme können Sie hier herunterladen. Der Antrag besteht aus einem Teil, den Sie ausfüllen und aus einen Teil, der durch das Krankenhaus ausgefüllt wird.

Achtung: Anders als bei der Bescheinigung, die vom Kinderarzt ausgestellt wird, liegt der Antrag auf Kinderkrankengeld bei stationärer Mitaufnahme dem Krankenhaus grundsätzlich nicht bereits vor.

Wie beantrage ich das Kinderkrankengeld bei Erkrankung meines Kindes?

Lassen Sie sich bei einer Erkrankung ihres Kindes ganz einfach eine Bescheinigung vom behandelnden Arzt ausstellen. Laden Sie diese Bescheinigung digital in Ihrem persönlichen Serviceportal Meine KNAPPSCHAFT hoch oder senden Sie diese postalisch unter Angabe Ihrer Krankenversichertennummer an KNAPPSCHAFT, Kranken- und Pflegeversicherung, 45095 Essen.

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Wie hoch ist das Kinderkrankengeld?

Das Kinderkrankengeld beträgt

  • 90 Prozent Ihres ausgefallenen beitragspflichtigen Nettoentgelts
  • 100 Prozent Ihres ausgefallen beitragspflichtigen Nettoentgelts, wenn Sie in den letzten zwölf Monaten beitragspflichtige Einmalzahlungen (z.B. Weihnachtsgeld) erhalten haben
  • maximal 120,75 Euro pro Tag
  • bei hauptberuflich Selbstständigen, Künstlern und Publizisten 70% des Arbeitseinkommens, maximal 120,75 pro Tag
Bei welcher Krankenkasse beantrage ich das Kinderkrankengeld?

Sie bleiben zu Hause? Dann bei uns, wenn Sie bei uns versichert sind. Voraussetzung ist, dass Ihr Kind ebenfalls gesetzlich krankenversichert ist.

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Mein Freund passt auf unser Kind auf. Hat er Anspruch auf Kinderkrankengeld?

Hier zählt das Verhältnis Ihres Partners zum Kind, nicht das Verhältnis zu Ihnen. Anspruch besteht also nur, wenn Ihr Freund das Kind angenommen hat, zum Beispiel durch eine Adoption.

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Warum zahle ich von meinem Krankengeld Sozialversicherungsbeiträge?

So sichern Sie sich Ihren Versicherungsschutz: Sie zahlen die Sozialversicherungsbeiträge nur zur Pflege, Renten- oder Arbeitslosenversicherung. Beiträge zur Krankenversicherung zahlen Sie in der Zeit nicht.

Ihr Plus bei der KNAPPSCHAFT: Wir melden die Zeit Ihrer Arbeitsunfähigkeit direkt an Ihren Rentenversicherungsträger. Damit Sie sich um nichts kümmern müssen. Außerdem ziehen wir Ihre Beitragsanteile direkt vom Krankengeld ab und überweisen sie an die jeweilige Versicherung.

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Wird das Finanzamt informiert?

Sie brauchen dem Finanzamt keine Bescheinigung vorzulegen. Was Sie aber tun müssen: Geben Sie in Ihrer Steuererklärung an, dass Sie Krankengeld bekommen haben.

Die Höhe und den Zeitraum Ihres Krankengeldes melden wir dem Finanzamt. Das passiert bis zum 28. Februar des Folgejahres. Wir teilen Ihnen dann schriftlich mit, welche Daten wir dem Finanzamt gemeldet haben.

Was wir dafür brauchen: Ihre Steuer-Identifikationsnummer. Falls wir diese von Ihnen noch nicht vorliegen haben, bekommen Sie eine Erklärung zugeschickt. Füllen Sie die Erklärung aus und geben Sie sie  an uns zurück.

Entgeltersatzleistungen, die dem Finanzamt übermittelt werden sind:

  • Krankengeld
  • Wahltarif-Krankengeld
  • Versorgungskrankengeld
  • Verletztengeld
  • Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes
  • Wahltarif-Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes
  • Verletztengeld bei Erkrankung eines Kindes
  • Versorgungskrankengeld bei Erkrankung eines Kindes
  • Krankengeld bei Spende von Organen, Geweben oder Blut zur Separation von Blutstammzellen oder anderen Blutbestandteilen

Haben Sie noch Fragen? Ihre Geschäftsstelle hat die Antworten. Ihre zuständige Geschäftsstelle finden Sie unter "Wir in Ihrer Nähe".

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Der Arzt hat mir ein Medikament verschrieben. Warum habe ich in der Apotheke ein anderes bekommen?

Das Medikament, das Sie bekommen haben, ist ein Generikum. Generika werden auch als Nachahmer-Präparate bezeichnet. Generika sind genau so sicher und wirksam wie die Originalpräparate. Unterschiede ergeben sich nur bei den sogenannten Hilfsstoffen (auch Füllstoffe genannt). Hilfsstoffe sind zum Beispiel Farbstoffe, die der Pille ihre Farbe geben. Oder Stoffe, die die Tablette zusammenhalten. Ein Hilfsstoff ist zum Beispiel Milchzucker. Hier können in wenigen Ausnahmefällen Unverträglichkeiten auftreten.

Falls Sie feststellen, dass bei Ihnen durch das Präparat Nebenwirkungen ausgelöst wurden, die bei dem vorherigen Medikament nicht aufgetreten sind, sprechen Sie bitte mit Ihrem Arzt darüber.

Haben Sie Fragen zu Medikamenten oder zu Ihrem Generikum? Dann steht Ihnen unser Arzneimitteltelefon unter 0800 1650 050 zur Verfügung.

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Muss ich die Verordnung zur Krankenhausbehandlung genehmigen lassen?

Nein. Die Verordnung zur Krankenhausbehandlung müssen Sie vorher nicht zur Genehmigung einreichen. Ausnahmen bestehen aber bei bestimmten Behandlungsmethoden (z. B. kosmetische Operationen).

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An wen wende ich mich, wenn ich ein Termin beim Facharzt benötige?

Hierbei kann Ihnen unser medizinischer Beratungsservice helfen. Diesen erreichen Sie rund um die Uhr unter der kostenfreien Telefonnummer 0800 1650 050.

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Wie finde ich Psychotherapeuten in meiner Nähe?

Fragen Sie bei der Kassenärztlichen Vereinigung nach. Hier ist eine Übersicht der Telefonnummern Ihrer entsprechenden Kassenärztlichen Vereinigungen.

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