Wussten Sie schon, dass die KNAPPSCHAFT die Kosten für die Mitaufnahme eines Elternteils übernimmt, wenn Ihr Kind stationär im Krankenhaus behandelt wird? Falls nicht, können Sie sich jetzt genauer informieren. Alles, was Sie wissen müssen, finden Sie unter Krankenhausbehandlung.
Gute Besserung. Wir sind für Sie da
Auch interessant.
Krank sein nervt. Aber leider trifft es jeden mal. Das beste Mittel, um schnell gesund zu werden? Ein verlässlicher Partner an Ihrer Seite: Die KNAPPSCHAFT.
Wir bieten unseren Versicherten umfangreiche Leistungen, um ihnen wieder auf die Beine zu helfen: Krankengeld, Hilfsmittel, Rehamaßnahmen und zahlreiche Gesundheitsprogramme. Da ist für jeden etwas dabei. Wir sind für Sie da. Wenn Sie krank sind – oder Ihr Kind.
Höchste Zeit, gesund zu werden. Wir unterstützen Sie dabei

Kostenlose Mitaufnahme für Eltern

Gesundheitskurse für alle
Ihnen stehen zahlreiche Gesundheitsprogramme zur Verfügung. Wählen können Sie zwischen Kursen zu den Themen Ernährung, Bewegung, Entspannung und Suchtmittelentwöhnung. Da ist für jeden was dabei! Alle Informationen gibts unter Gesundheitskurse.
Krankengeld online.
Als registrierter Nutzer bekommen Sie Krankengeld ganz leicht. Über Ihr Service-Portal Meine KNAPPSCHAFT.
Krankengeld & Krankheit. Was unsere Kunden wissen wollen
Eine Bescheinigung für uns erhalten Sie nur bei technischen Problemen in der Arztpraxis. In der Regel Informiert der Arzt uns elektronisch.
Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung können Sie ganz einfach in der Online-Geschäftsstelle hochladen. Registrieren Sie sich jetzt.
Alternativ können Sie Ihre Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung an folgende Adresse senden:
KNAPPSCHAFT
Kranken- und Pflegeversicherung
45095 Essen
Sie brauchen kein Anschreiben beizufügen. Sollten Sie mal längere Zeit krank sein, finden Sie bei uns alles zum Thema Krankengeld.
Für Ihren Arbeitgeber und für Ihre Unterlagen erhalten Sie weiterhin eine Bescheinigung in Papierform.
Wir wünschen Ihnen gute Besserung!
Die Krankengeldzahlung beginnt meist mit der siebten Woche nach der ersten Krankschreibung, denn die meisten Arbeitnehmer haben Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber.
Brauchen wir für die Zahlung Ihres Krankengeldes noch Angaben von Ihnen, bekommen Sie vor der ersten Zahlung Post von uns. Bitte füllen Sie das Schreiben dann aus und senden es unterschrieben an die angegebene Adresse.
Ihr Krankengeld beträgt 70 Prozent Ihres letzten beitragspflichtigen Arbeitsentgelts und maximal 90 Prozent Ihres letzten Nettoentgelts. Beitragspflichtiges Urlaubs- oder Weihnachtsgeld erhöht auch Ihr Krankengeld.
Krankengeld bekommen Sie für höchstens 78 Wochen innerhalb von drei Jahren.
Darauf wird angerechnet:
- die Zeit, in der Sie wegen derselben oder einer weiteren Krankheit arbeitsunfähig sind und Krankengeld bekommen
- die Zeit, in der Sie noch Geld von Ihrem Arbeitgeber oder Übergangsgeld vom Rentenversicherungsträger bekommen. Sprich - die Zeit, in der Ihr Krankengeld ruht.
Kinderkrankengeld können gesetzlich Versicherte bekommen, die
- berufstätig sind
- selbst im Krankheitsfall Anspruch auf Krankengeld haben
- ein gesetzlich versichertes Kind erziehen, das jünger als zwölf Jahre ist, oder wenn eine Behinderung vorliegt und das Kind deswegen auf Hilfe angewiesen ist
- aufgrund einer Erkrankung Ihres Kindes nicht arbeiten können um Ihr Kind zu pflegen oder zu betreuen.
Anspruch auf Kinderkrankengeld besteht, wenn Ihr Kind erkrankt ist und Sie wegen der Betreuung Ihres Kindes nicht arbeiten können.
Aufgrund der Corona-Pandemie wurde der Anspruch erweitert.
Der Anspruch auf Kinderkrankengeld besteht für 30 Arbeitstage je Kind. Bei mehreren Kindern für bis zu 65 Arbeitstage. Anspruch auf Kinderkrankengeld hat jedes Elternteil. Deswegen ist der Anspruch von Alleinerziehenden doppelt so hoch (130 Tage). Der Anspruch kann auch ganz oder teilweise von einem Elternteil auf den anderen Elternteil übertragen werden.
Sie benötigen für den Bezug des Kinderkrankengeldes eine ärztliche Bescheinigung von Ihrem Arzt.
Die Bescheinigung können Sie anschließend kinderleicht in der Online-Geschäftsstelle hochladen. Registrieren Sie sich jetzt!
Alternativ können Sie die Bescheinigung an folgende Adresse senden:
KNAPPSCHAFT
Kranken- und Pflegeversicherung
45095 Essen
Wir wünschen Ihrem Kind gute Besserung!
Das Kinderkrankengeld beträgt
- 90 Prozent Ihres ausgefallenen beitragspflichtigen Nettoentgelts
- 100 Prozent Ihres ausgefallen beitragspflichtigen Nettoentgelts, wenn Sie in den letzten zwölf Monaten beitragspflichtige Einmalzahlungen (z.B. Weihnachtsgeld) erhalten haben
- maximal 116,38 Euro pro Tag
- bei hauptberuflich Selbstständigen, Künstlern und Publizisten 70% des Arbeitseinkommens, maximal 116,38 pro Tag
Sie bleiben zu Hause? Dann bei uns, wenn Sie bei uns versichert sind. Voraussetzung ist, dass Ihr Kind ebenfalls gesetzlich krankenversichert ist.
Hier zählt das Verhältnis Ihres Partners zum Kind, nicht das Verhältnis zu Ihnen. Anspruch besteht also nur, wenn Ihr Freund das Kind angenommen hat, zum Beispiel durch eine Adoption.
So sichern Sie sich Ihren Versicherungsschutz: Sie zahlen die Sozialversicherungsbeiträge nur zur Pflege, Renten- oder Arbeitslosenversicherung. Beiträge zur Krankenversicherung zahlen Sie in der Zeit nicht.
Ihr Plus bei der KNAPPSCHAFT: Wir melden die Zeit Ihrer Arbeitsunfähigkeit direkt an Ihren Rentenversicherungsträger. Damit Sie sich um nichts kümmern müssen. Außerdem ziehen wir Ihre Beitragsanteile direkt vom Krankengeld ab und überweisen sie an die jeweilige Versicherung.
Sie brauchen dem Finanzamt keine Bescheinigung vorzulegen. Was Sie aber tun müssen: Geben Sie in Ihrer Steuererklärung an, dass Sie Krankengeld bekommen haben.
Die Höhe und den Zeitraum Ihres Krankengeldes melden wir dem Finanzamt. Das passiert bis zum 28. Februar des Folgejahres. Wir teilen Ihnen dann schriftlich mit, welche Daten wir dem Finanzamt gemeldet haben.
Was wir dafür brauchen: Ihre Steuer-Identifikationsnummer. Falls wir diese von Ihnen noch nicht vorliegen haben, bekommen Sie eine Erklärung zugeschickt. Füllen Sie die Erklärung aus und geben Sie sie an uns zurück.
Entgeltersatzleistungen, die dem Finanzamt übermittelt werden sind:
- Krankengeld
- Wahltarif-Krankengeld
- Versorgungskrankengeld
- Verletztengeld
- Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes
- Wahltarif-Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes
- Verletztengeld bei Erkrankung eines Kindes
- Versorgungskrankengeld bei Erkrankung eines Kindes
- Krankengeld bei Spende von Organen, Geweben oder Blut zur Separation von Blutstammzellen oder anderen Blutbestandteilen
Haben Sie noch Fragen? Ihre Geschäftsstelle hat die Antworten. Ihre zuständige Geschäftsstelle finden Sie unter "Wir in Ihrer Nähe".
Das Medikament, das Sie bekommen haben, ist ein Generikum. Generika werden auch als Nachahmer-Präparate bezeichnet. Generika sind genau so sicher und wirksam wie die Originalpräparate. Unterschiede ergeben sich nur bei den sogenannten Hilfsstoffen (auch Füllstoffe genannt). Hilfsstoffe sind zum Beispiel Farbstoffe, die der Pille ihre Farbe geben. Oder Stoffe, die die Tablette zusammenhalten. Ein Hilfsstoff ist zum Beispiel Milchzucker. Hier können in wenigen Ausnahmefällen Unverträglichkeiten auftreten.
Falls Sie feststellen, dass bei Ihnen durch das Präparat Nebenwirkungen ausgelöst wurden, die bei dem vorherigen Medikament nicht aufgetreten sind, sprechen Sie bitte mit Ihrem Arzt darüber.
Haben Sie Fragen zu Medikamenten oder zu Ihrem Generikum? Dann steht Ihnen unser Arzneimitteltelefon unter 0800 1650 050 zur Verfügung.
Nein. Die Verordnung zur Krankenhausbehandlung müssen Sie vorher nicht zur Genehmigung einreichen. Ausnahmen bestehen aber bei bestimmten Behandlungsmethoden (z. B. kosmetische Operationen).
Hierbei kann Ihnen unser medizinischer Beratungsservice helfen. Diesen erreichen Sie rund um die Uhr unter der kostenfreien Telefonnummer 0800 1650 050.
Fragen Sie bei der Kassenärztlichen Vereinigung nach. Hier ist eine Übersicht der Telefonnummern Ihrer entsprechenden Kassenärztlichen Vereinigungen.
Jetzt teilen