Meine Psychotherapie. Hilfe, wenn ich sie brauche

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Jeder Versicherte der KNAPPSCHAFT kann die Hilfe eines zugelassenen Psychotherapeuten beanspruchen. Eine vorherige Überweisung durch einen Facharzt ist bei psychischen Beschwerden nicht nötig. Sie entscheiden selbst, wann Sie Hilfe brauchen.

Ihr Psychotherapeut rechnet die Sitzungen direkt über Ihre elektronische Gesundheitskarte ab. Erst nachdem Ihre Diagnose klar ist, stellen Sie gemeinsam mit ihm den Antrag für ein bestimmtes Therapieverfahren. Sie nehmen deshalb zunächst an Probesitzungen teil. Ihr Therapeut beauftragt anschließend einen Vertragsarzt, der Ihren körperlichen Gesundheitszustand untersucht. So wird sichergestellt, dass Ihre Beschwerden tatsächlich psychischer Natur sind und keine körperlichen Ursachen haben. Wussten Sie schon? Viele Menschen leiden im Alltag unter Stress. Dieser kann ebenfalls der Auslöser für psychische oder physische Probleme sein. Testen Sie jetzt mit unserem Resilienz-Test Ihre seelische Widerstandskraft und die Fähigkeit, Krisen gut zu bewältigen. Auf Basis der Test-Auswertung stellen wir Ihnen individuelle Lösungsstrategien und hilfreiche Tipps im Umgang mit Stress zur Verfügung.

Psychotherapeut, Arzt, Leistungserbringer - Der richtige Ansprechpartner steht immer für Sie bereit.

  • Ih­re Ter­min­ser­vice­stel­le

    Vermittelt Sie an einen Psychiater oder Psychotherapeuten. Dieser klärt, ob bei Ihnen Behandlungsbedarf besteht.
  • Ih­re Fach­arzt­ter­min­stel­le

    Vermittelt Sie an einen Neurologen. Wenn Sie körperliche Beschwerden haben, die Sie abklären wollen.
  • Ihr Arzt oder The­ra­peut

    Berät Sie bei allen weitergehenden Fragen. Beispielsweise zu möglichen Behandlungs- und Therapieformen.

So läuft Ihre Behandlung ab.

Sie entscheiden sich für einen Psychotherapeuten und gehen zu seiner Sprechstunde. Das ist wichtig. Denn bevor Sie weiter behandelt werden können, müssen sie mindestens 50 Minuten in einer psychotherapeutischen Sprechstunde gewesen sein. Die Sprechstunde kann auch in zwei Einheiten von jeweils 25 Minuten durchgeführt werden. Falls die weitere Behandlung von einem anderen Psychotherapeuten durchgeführt wird, ist bei Behandlungsbeginn innerhalb eines Jahres keine erneute Sprechstunde erforderlich.

Anschließend nehmen Sie an Probesitzungen teil. Und werden von einem Arzt körperlich untersucht. Sobald Ihrem Therapeuten der ärztliche Untersuchungsbericht vorliegt, beantragen Sie gemeinsam Ihre Behandlung bei der KNAPPSCHAFT. Nachdem wir Ihre Therapie genehmigt haben, kann Ihr Psychotherapeut die vollständigen Behandlungskosten über Ihre Gesundheitskarte abrechnen. Sie müssen für die therapeutische Behandlung keine Zuzahlung leisten. Das gilt übrigens auch für unser neues Angebot - die Online-Psychotherapie.

Unser Plus für Sie.

Versicherte der KNAPPSCHAFT können darüber hinaus ein Zusatzangebot wahrnehmen, wenn sie an psychischen und/oder psychosomatischen Gesundheitsstörungen leiden. Dieses Angebot kann allerdings nur in ausgewählten Regionen zuzahlungsfrei genutzt werden. Warum? Es dient als Modell der integrierten Versorgung und befindet sich momentan in einer ersten Orientierungsphase. Die Ausdehnung auf weitere Regionen erfolgt bei Gelingen.

In diesen Regionen ist die zusätzliche fachliche Unterstützung von Ärzten, Psychotherapeuten und anderen qualifizierten Leistungserbringern für Sie zuzahlungsfrei: Bergheim, Moers, Gelsenkirchen-Buer, Recklinghausen und Hamm. Teilweise auch im Saarland, dort können Sie allerdings ausschließlich psychosoziale Beratungsleistungen in Anspruch nehmen. In den anderen Regionen umfasst das Angebot daneben:

  • ärztliche Behandlungen
  • psychotherapeutische Behandlungen
  • Ergotherapie
  • Patientenschulungen