So läuft Ihre Behandlung ab.
Sie entscheiden sich für einen Psychotherapeuten und gehen zu seiner Sprechstunde. Das ist wichtig. Denn bevor Sie weiter behandelt werden können, müssen sie mindestens 50 Minuten in einer psychotherapeutischen Sprechstunde gewesen sein. Die Sprechstunde kann auch in zwei Einheiten von jeweils 25 Minuten durchgeführt werden. Falls die weitere Behandlung von einem anderen Psychotherapeuten durchgeführt wird, ist bei Behandlungsbeginn innerhalb eines Jahres keine erneute Sprechstunde erforderlich.
Anschließend nehmen Sie an Probesitzungen teil. Und werden von einem Arzt körperlich untersucht. Sobald Ihrem Therapeuten der ärztliche Untersuchungsbericht vorliegt, beantragen Sie gemeinsam Ihre Behandlung bei der KNAPPSCHAFT. Nachdem wir Ihre Therapie genehmigt haben, kann Ihr Psychotherapeut die vollständigen Behandlungskosten über Ihre Gesundheitskarte abrechnen. Sie müssen für die therapeutische Behandlung keine Zuzahlung leisten. Das gilt übrigens auch für unser neues Angebot - die Online-Psychotherapie.
Unser Plus für Sie.
Versicherte der KNAPPSCHAFT können darüber hinaus ein Zusatzangebot wahrnehmen, wenn sie an psychischen und/oder psychosomatischen Gesundheitsstörungen leiden. Dieses Angebot kann allerdings nur in ausgewählten Regionen zuzahlungsfrei genutzt werden. Warum? Es dient als Modell der integrierten Versorgung und befindet sich momentan in einer ersten Orientierungsphase. Die Ausdehnung auf weitere Regionen erfolgt bei Gelingen.
In diesen Regionen ist die zusätzliche fachliche Unterstützung von Ärzten, Psychotherapeuten und anderen qualifizierten Leistungserbringern für Sie zuzahlungsfrei: Bergheim, Moers, Gelsenkirchen-Buer, Recklinghausen und Hamm. Teilweise auch im Saarland, dort können Sie allerdings ausschließlich psychosoziale Beratungsleistungen in Anspruch nehmen. In den anderen Regionen umfasst das Angebot daneben:
- ärztliche Behandlungen
- psychotherapeutische Behandlungen
- Ergotherapie
- Patientenschulungen