Krankengeld schneller erhalten.

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Krank sein ist nie schön. Richtig unschön ist, wenn die Krankheit ins Geld geht. Wenn nämlich der Arbeitgeber kein Gehalt mehr zahlt. Wir unterstützen Sie, wenn Sie Anspruch auf Krankengeld haben. Zum Beispiel bei längerer Arbeitsunfähigkeit.

Wir sind an Ihrer Seite und möchten Sie von unnötigem bürokratischem Aufwand befreien. Daher ist kein Antrag auf Krankengeld mehr notwendig. Der Anspruch wird von uns geprüft. Auch Selbstständige können sich mit Anspruch auf Krankengeld versichern. Aber aufgepasst: Krankengeld bekommen Sie immer rückwirkend – als Ersatz für Ihr reguläres Einkommen. Die Auszahlung beginnt frühestens mit der siebten Woche nach der Krankschreibung.

Ein Arbeitnehmer wird von einem Angehörigen in einem Rollstuhl geschoben.

Arbeitnehmer?

Arbeitnehmern wird das Arbeitsentgelt bei Krankheit weitergezahlt – sechs Wochen lang. Dann gibt’s Krankengeld. Auch wenn ein Aufenthalt im Krankenhaus oder in der Reha ansteht. Eine Antragsstellung ist dafür nicht erforderlich. Aber: Sie bekommen Krankengeld immer rückwirkend. Die Auszahlung beginnt frühestens mit der siebten Woche nach der Krankschreibung. Wir überweisen das Geld, sobald Ihr Arbeitgeber Ihre Lohnabrechnung geschlossen hat.

Ein selbstständiger Mann sitzt konzentriert an einem Schreibtisch

Selbständig?

Keine reguläre Lohnfortzahlung bei Krankheit gibt's für: Selbstständige, Künstler, Publizisten und kurzzeitig oder unständig Beschäftigte. Sie gehören dazu? Dann brauchen Sie im Krankheitsfall eine Absicherung. Wählen Sie das gesetzliche Krankengeld, erhöht sich Ihr Beitrag zur Krankenversicherung um 0,6 Prozent. Sie bekommen dann ab dem 43. Tag Ihrer Arbeitsunfähigkeit Krankengeld. Sie wollen schon früher einen Anspruch auf Krankengeld? Nutzen Sie einen unserer Wahltarife Krankengeld.

So hoch ist ihr Krankengeld.

Für Arbeitnehmer beträgt das Krankengeld grundsätzlich 70 Prozent des letzten Bruttogehalts.

Und maximal 90 Prozent des letzten Nettogehalts. Auch beitragspflichtiges Urlaubs- oder Weihnachtsgeld erhöht das Krankengeld. Sie sind mit dem ersten Tag Ihrer Arbeitsunfähigkeit abgesichert. In der Regel zahlt Ihr Arbeitgeber Ihnen sechs Wochen Ihr reguläres Arbeitsentgelt weiter. Danach gibt's für Sie Krankengeld.

Krankengeld gibts immer rückwirkend.

Auf Ihrem Konto ist das Geld deshalb frühestens in der siebten Woche nach der Krankschreibung. Egal, ob Sie Arbeitnehmer oder selbstständig sind.

Für Selbstständige mit Anspruch auf Krankengeld beträgt dieses 70 Prozent des regelmäßig erzielten Arbeitseinkommens.

Dazu müssen Sie das gesetzliche Krankengeld vorab wählen. Ihr Krankengeld wird dann aus der tatsächlichen Höhe Ihres Arbeitseinkommens berechnet und berücksichtigt dieses maximal bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Seit 2024 liegt das Krankengeld bei maximal 120,75 Euro je Kalendertag. Bei einem negativen Einkommen gibt es kein Krankengeld.

Achtung: Wenn Sie ein selbstständiges Gewerbe betreiben und während Ihrer Arbeitsunfähigkeit weiterhin beitragspflichtiges Arbeitseinkommen (also Gewinn) erzielt wird, kann dieses zum (teilweisen) Ruhen Ihres Krankengeldanspruchs führen.

Mit dem gesetzlichen Krankengeld haben Sie ab dem 43. Tag Ihrer Arbeitsunfähigkeit einen Anspruch auf Krankengeld. Entscheiden Sie sich nachträglich - also erst nach dem Beginn Ihrer Mitgliedschaft - für das gesetzliche Krankengeld, beginnt Ihr Anspruch im Monat nach Ihrer Erklärung. Sie wollen früher Krankengeld? Dann wählen Sie zusätzlich zum gesetzlichen Krankengeld einen unserer Wahltarife.

So gehts.

Wahlerklärung online ausfüllen, ausdrucken und an Ihre Geschäftsstelle senden.

So bekommen Sie Ihr Krankengeld.

Eine Antragstellung ist nicht erforderlich. Bei Krankheit informiert ihr Arzt uns elektronisch über Ihre Arbeitsunfähigkeit. Wir prüfen den Anspruch für Sie und nehmen mit Ihnen Kontakt auf.

Nur bei technischen Problemen stellt Ihr Arzt Ihnen eine Papier-Bescheinigung uns aus. Diese muss uns spätestens sieben Tage nach der Krankschreibung gemeldet werden.

Wichtig ist: Ihre Arbeitsunfähigkeit muss rechtzeitig ärztlich festgestellt werden. Wenn Sie am zuletzt bescheinigten Ende-Datum der Arbeitsunfähigkeit immer noch nicht fit sind, gehen Sie deshalb spätestens am folgenden Werktag noch mal zum Arzt.

Krankengeld wird immer rückwirkend bis zum Tag der ärztlichen Feststellung Ihrer Arbeitsunfähigkeit gezahlt – auf das voraussichtliche Bis-Datum kommt es dabei nicht an.

Nachweis der Arbeitsunfähigkeit beim Arbeitgeber.

Wichtig für Sie: Seit dem 1. Januar 2023 werden die Arbeitsunfähigkeitsdaten den Arbeitgebern durch die Krankenkassen elektronisch zum Abruf bereit gestellt. Wenn Sie arbeitsunfähig sind, müssen Sie Ihren Arbeitgeber weiterhin umgehend informieren. Eine Bescheinigung muss jedoch grundsätzlich nicht mehr beim Arbeitgeber eingereicht werden.
Bitte beachten Sie: Kann Ihr Arzt die Arbeitsunfähigkeit (beispielsweise aus technischen Gründen) nicht an die Krankenkasse melden, können diese Daten dem Arbeitgeber zunächst nicht zum Abruf bereitgestellt werden. In diesen Fällen muss weiterhin ein Nachweis über die Arbeitsunfähigkeit bei Ihrem Arbeitgeber eingereicht werden. Dies gilt auch, wenn die Arbeitsunfähigkeit durch einen Arzt oder eine Einrichtung festgestellt wird, die nicht an der vertragsärztlichen Versorgung teilnimmt. Sind Sie Minijobber in einem privaten Haushalt, kann Ihr Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeitsdaten ebenfalls nicht elektronisch abrufen. Sollten Sie in diesen Fällen keine Bescheinigung für den Arbeitgeber erhalten haben, sprechen Sie bitte Ihren Arzt hierauf an.

Ist Ihr Kind krank?

Alle wichtigen Infos finden Sie unter Kinderkrankengeld.

Sie haben Fragen. Wir geben Antworten

Wie lange bekomme ich Krankengeld?

Krankengeld bekommen Sie für höchstens 78 Wochen innerhalb von drei Jahren.

Darauf wird angerechnet:

  • die Zeit, in der Sie wegen derselben oder einer weiteren Krankheit arbeitsunfähig sind und Krankengeld bekommen
  • die Zeit, in der Sie noch Geld von Ihrem Arbeitgeber oder Übergangsgeld vom Rentenversicherungsträger bekommen. Sprich - die Zeit, in der Ihr Krankengeld ruht.

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Warum zahle ich von meinem Krankengeld Sozialversicherungsbeiträge?

So sichern Sie sich Ihren Versicherungsschutz: Sie zahlen die Sozialversicherungsbeiträge nur zur Pflege, Renten- oder Arbeitslosenversicherung. Beiträge zur Krankenversicherung zahlen Sie in der Zeit nicht.

Ihr Plus bei der KNAPPSCHAFT: Wir melden die Zeit Ihrer Arbeitsunfähigkeit direkt an Ihren Rentenversicherungsträger. Damit Sie sich um nichts kümmern müssen. Außerdem ziehen wir Ihre Beitragsanteile direkt vom Krankengeld ab und überweisen sie an die jeweilige Versicherung.

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Wird das Finanzamt informiert?

Sie brauchen dem Finanzamt keine Bescheinigung vorzulegen. Was Sie aber tun müssen: Geben Sie in Ihrer Steuererklärung an, dass Sie Krankengeld bekommen haben.

Die Höhe und den Zeitraum Ihres Krankengeldes melden wir dem Finanzamt. Das passiert bis zum 28. Februar des Folgejahres. Wir teilen Ihnen dann schriftlich mit, welche Daten wir dem Finanzamt gemeldet haben.

Was wir dafür brauchen: Ihre Steuer-Identifikationsnummer. Falls wir diese von Ihnen noch nicht vorliegen haben, bekommen Sie eine Erklärung zugeschickt. Füllen Sie die Erklärung aus und geben Sie sie  an uns zurück.

Entgeltersatzleistungen, die dem Finanzamt übermittelt werden sind:

  • Krankengeld
  • Wahltarif-Krankengeld
  • Versorgungskrankengeld
  • Verletztengeld
  • Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes
  • Wahltarif-Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes
  • Verletztengeld bei Erkrankung eines Kindes
  • Versorgungskrankengeld bei Erkrankung eines Kindes
  • Krankengeld bei Spende von Organen, Geweben oder Blut zur Separation von Blutstammzellen oder anderen Blutbestandteilen

Haben Sie noch Fragen? Ihre Geschäftsstelle hat die Antworten. Ihre zuständige Geschäftsstelle finden Sie unter "Wir in Ihrer Nähe".

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Was mache ich bei Problemen mit der elektronischen Krankmeldung?

Eine Bescheinigung für uns erhalten Sie nur bei technischen Problemen in der Arztpraxis. In der Regel Informiert der Arzt uns elektronisch.

Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung können Sie ganz einfach in der Online-Geschäftsstelle hochladen. Registrieren Sie sich jetzt.

Alternativ können Sie Ihre Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung an folgende Adresse senden:

KNAPPSCHAFT
Kranken- und Pflegeversicherung
45095 Essen

Sie brauchen kein Anschreiben beizufügen. Sollten Sie mal längere Zeit krank sein, finden Sie bei uns alles zum Thema Krankengeld.

Für Ihre Unterlagen erhalten Sie weiterhin eine Bescheinigung in Papierform.

Wir wünschen Ihnen gute Besserung!

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Ab wann und wie bekomme ich Krankengeld?

Die Krankengeldzahlung beginnt meist mit der siebten Woche nach der ersten Krankschreibung, denn die meisten Arbeitnehmer haben Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber.

Werden für die Zahlung Ihres Krankengeldes noch Angaben von Ihnen benötigt, bekommen Sie vor der ersten Zahlung Post von uns. Bitte füllen Sie das Schreiben aus und senden es uns unterschrieben an die angegebene Adresse zurück.

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Wie hoch ist mein Krankengeld?

Ihr Krankengeld beträgt 70 Prozent Ihres letzten beitragspflichtigen Arbeitsentgelts und maximal 90 Prozent Ihres letzten Nettoentgelts. Beitragspflichtiges Urlaubs- oder Weihnachtsgeld erhöht auch Ihr Krankengeld. 2024 beträgt das kalendertägliche Brutto Krankengeld maximal 120,75 Euro.

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