Eine Antragstellung ist nicht erforderlich. Bei Krankheit informiert ihr Arzt die KNAPPSCHAFT elektronisch über Ihre Arbeitsunfähigkeit. Wir prüfen den Anspruch für Sie und nehmen mit Ihnen Kontakt auf.
Nur bei technischen Problemen stellt Ihr Arzt Ihnen eine Papier-Bescheinigung für die KNAPPSCHAFT aus. Diese muss spätestens sieben Tage nach der Krankschreibung bei uns vorliegen. Für Ihren Arbeitgeber bzw. die Agentur für Arbeit erhalten Sie immer eine Papier-Bescheinigung.
Wichtig ist: Ihre Arbeitsunfähigkeit muss rechtzeitig ärztlich festgestellt werden. Wenn Sie am zuletzt bescheinigten Ende-Datum der Arbeitsunfähigkeit immer noch nicht fit sind, gehen Sie deshalb spätestens am folgenden Werktag noch mal zum Arzt.
Krankengeld wird immer rückwirkend bis zum Tag der ärztlichen Feststellung Ihrer Arbeitsunfähigkeit gezahlt – auf das voraussichtliche Bis-Datum kommt es dabei nicht an.