Kinderkrankengeld. Wir helfen, wenn ihr Kind krank ist

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Wenn Ihr Kind krank ist, dann können Sie sich von der Arbeit freistellen lassen, um Ihr Kind zu pflegen. Ist Ihr Kind jünger als zwölf Jahre oder liegt eine Behinderung vor? Dann haben Sie Anspruch auf Kinderkrankengeld. Voraussetzung ist, dass Sie und Ihr Kind gesetzlich versichert sind.

Das ist neu: Wird Ihr Kind stationär im Krankenhaus behandelt, kann seit dem 1. Januar 2024 auch ein Anspruch auf Krankengeld bestehen, wenn Sie aus medizinischen Gründen mit aufgenommen werden.

Im folgenden Video wird zunächst der Anspruch auf Kinderkrankengeld ohne Krankenhausbehandlung erklärt.

Der Erklärfilm zum Kinderkrankengeld

Hier sind die wichtigsten Fragen und Antworten zum Kinderkrankengeld.

Wann besteht Anspruch auf Kinderkrankengeld?

Generell gilt: Es besteht Anspruch auf Kinderkrankengeld, wenn Ihr Kind erkrankt ist und Sie aufgrund der Betreuung des Kindes nicht arbeiten können oder wenn Ihr Kind stationär im Krankenhaus behandelt wird und Sie aus medizinischen Gründen mitaufgenommen werden.

Kinderkrankengeld – wer hat Anspruch darauf?

Das Kinderkrankengeld können Sie in Anspruch nehmen, wenn Sie folgende Bedingungen erfüllen:

  • Sie sind berufstätig und haben im Krankheitsfall Anspruch auf Krankengeld.
  • Ihr Kind und Sie sind gesetzlich versichert.
  • Ihr erkranktes Kind ist jünger als zwölf Jahre oder behindert und auf Hilfe angewiesen.
Wie lange besteht Anspruch auf Kinderkrankengeld bei Erkrankung meines Kindes?

Grundsätzlich hat jedes Elternteil pro Kind einen Anspruch auf 15 Arbeitstage Kinderkrankengeld im Kalenderjahr. Bei mehreren Kindern für maximal 35 Arbeitstage. Da der Anspruch für beide Elternteile besteht und sogar ganz oder teilweise von einem auf den anderen Elternteil übertragen werden kann, haben Alleinerziehende den doppelten Anspruch.

Wie lange besteht Anspruch auf Kinderkrankengeld bei stationärer Mitaufnahme?

Der Anspruch auf Kinderkrankengeld bei stationärer Mitaufnahme besteht zeitlich unbegrenzt, solange Ihre Mitaufnahme ins Krankenhaus medizinisch erforderlich ist.

Wie beantrage ich Kinderkrankengeld bei Erkrankung meines Kindes?

Lassen Sie sich bei einer Erkrankung Ihres Kindes ganz einfach eine Bescheinigung vom behandelnden Arzt ausstellen. Laden Sie diese Bescheinigung digital in Ihrem persönlichen Serviceportal Meine KNAPPSCHAFT hoch oder senden Sie diese postalisch unter Angabe Ihrer Krankenversichertennummer an KNAPPSCHAFT, Kranken- und Pflegeversicherung, 45095 Essen.

Wie beantrage ich Kinderkrankengeld bei stationärer Mitaufnahme?

Den Antrag für Kinderkrankengeld bei stationärer Mitaufnahme können Sie hier herunterladen. Der Antrag besteht aus einem Teil, den Sie ausfüllen und aus einen Teil, der durch das Krankenhaus ausgefüllt wird.

Achtung: Anders als bei der Bescheinigung, die vom Kinderarzt ausgestellt wird, liegt der Antrag auf Kinderkrankengeld bei stationärer Mitaufnahme dem Krankenhaus grundsätzlich nicht bereits vor.

Wieviel Kinderkrankengeld kann ich bekommen?

Das Kinderkrankengeld beträgt …

  • 90 Prozent Ihres ausgefallenen beitragspflichtigen Nettoentgelts.
  • 100 Prozent Ihres ausgefallenen beitragspflichtigen Nettoentgelts, wenn Sie in den letzten zwölf Monaten beitragspflichtige Einmalzahlungen erhalten haben. Dazu zählen unter anderem Weihnachts- oder Urlaubsgeld sowie Boni.
  • Bei Selbstständigen auf Grundlage des Arbeitseinkommens: 70 Prozent des regelmäßig erzielten Arbeitseinkommens.
  • Maximal 120,75 Euro pro Tag.
Kinderkrankengeld – wann erfolgt die Auszahlung?

Die Zahlung erfolgt nach Antragseingang, frühestens jedoch nach Eingang der abgerechneten Entgeltdaten durch Ihren Arbeitgeber. Dieser kann die Daten erst melden, nachdem er Ihr Gehalt abgerechnet hat. Wichtig für Sie: Eine Zahlung kann immer nur rückwirkend und nicht für zukünftige Zeiträume erfolgen, da das Kinderkrankengeld den entfallenden Lohn ersetzen soll.

Muss ich meinen Arbeitgeber melden, dass ich zu Hause bleibe um mein krankes Kind zu pflegen oder ins Krankenhaus mitaufgenommen werde?

Ja. Bitte informieren Sie Ihren Arbeitgeber umgehend, wenn Sie Ihr Kind zu Hause betreuen müssen oder ins Krankenhaus aufgenommen werden. Senden Sie Ihrem Arbeitgeber eine Kopie der ärztlichen Bescheinigung zu.

Kostenlose Familienversicherung

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Beim Thema Kinderkrankengeld gibt es viel zu beachten.

Wir hoffen, Ihnen mit diesem Überblick weitergeholfen zu haben. Wenn Sie darüber hinaus noch mehr zum Thema Kinderkrankengeld wissen möchten, nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf. Wir helfen Ihnen gerne weiter und wünschen Ihrem Kind gute Besserung!

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