Kinderkrankengeld.
Wir helfen, wenn ihr Kind krank ist
Der Erklärfilm zum Kinderkrankengeld
Hier sind die wichtigsten Fragen und Antworten zum Kinderkrankengeld.
Kinderkrankengeld – wer hat Anspruch darauf?
Das Kinderkrankengeld können Sie in Anspruch nehmen, wenn Sie folgende Bedingungen erfüllen:
- Sie sind berufstätig und haben im Krankheitsfall Anspruch auf Krankengeld.
- Ihr Kind und Sie sind gesetzlich versichert.
- Ihr erkranktes Kind ist jünger als zwölf Jahre oder behindert und auf Hilfe angewiesen.
Wie lange besteht Anspruch auf Kinderkrankengeld?
Grundsätzlich hat jedes Elternteil pro Kind einen Anspruch auf zehn Arbeitstage Kinderkrankengeld im Kalenderjahr. Bei mehreren Kindern für maximal 25 Arbeitstage. Da der Anspruch für beide Elternteile besteht, haben alleinerziehende den doppelten Anspruch.
Im Jahr 2022 und 2023 wurde der Anspruch Corona-bedingt für jedes Elternteil auf 30 Arbeitstage (60 für Alleinerziehende) pro Kind angehoben. Bei mehreren Kindern auf maximal 65 Arbeitstage (130 für Alleinerziehende).
Wieviel Kinderkrankengeld kann ich bekommen?
Das Kinderkrankengeld beträgt …
- 90 Prozent Ihres ausgefallenen beitragspflichtigen Nettoentgelts.
- 100 Prozent Ihres ausgefallenen beitragspflichtigen Nettoentgelts, wenn Sie in den letzten zwölf Monaten beitragspflichtige Einmalzahlungen erhalten haben. Dazu zählen unter anderem Weihnachts- oder Urlaubsgeld sowie Boni.
- Bei Selbstständigen auf Grundlage des Arbeitseinkommens: 70 Prozent des regelmäßig erzielten Arbeitseinkommens.
- Maximal 116,38 Euro pro Tag.
Wie kann ich Kinderkrankengeld beantragen?
Lassen Sie sich bei einer Erkrankung ihres Kindes ganz einfach eine Bescheinigung vom behandelnden Arzt ausstellen. Laden Sie diese Bescheinigung digital in unserer Online-Geschäftsstelle hoch oder senden Sie diese postalisch unter Angabe Ihrer Krankenversichertennummer an KNAPPSCHAFT, Kranken- und Pflegeversicherung, 45095 Essen.
Kinderkrankengeld – wann erfolgt die Auszahlung?
Die Zahlung erfolgt nach Antragseingang, frühestens jedoch nach Eingang der abgerechneten Entgeltdaten durch Ihren Arbeitgeber. Dieser kann die Daten erst melden, nachdem er Ihr Gehalt abgerechnet hat. Wichtig für Sie: Eine Zahlung kann immer nur rückwirkend und nicht für zukünftige Zeiträume erfolgen, da das Kinderkrankengeld den entfallenden Lohn ersetzen soll.
Kostenlose Familienversicherung
Erfahren Sie mehr über die vielen Vorteile und Zusatzleistungen für Kinder und Familien bei der KNAPPSCHAFT sowie die kostenlose Familienversicherung.
Beim Thema Kinderkrankengeld gibt es viel zu beachten.
Besonders momentan unter dem Einfluss der Corona-Regelungen. Wir hoffen, Ihnen mit diesem Überblick weitergeholfen zu haben. Wenn Sie darüber hinaus noch mehr zum Thema Kinderkrankengeld wissen möchten, nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf. Wir helfen Ihnen gerne weiter und wünschen Ihrem Kind gute Besserung!
Ich werde jetzt Mitglied.
Ohne lästigen Papierkram oder bürokratisches Tamtam.