Sie brauchen Hilfe? Wir helfen

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Durch den Einsatz von Hilfsmitteln können beeinträchtigte Körperfunktionen ersetzt, erleichtert, ergänzt oder auch erst ermöglicht werden. Ob Sonderanfertigung oder serienmäßiges Produkt: Wir helfen Ihnen. Vertragspartner aus vielen Produktbereichen stehen uns dabei zur Seite.

Auch bei notwendigen Änderungen, Instandsetzungen, Ersatzbeschaffungen und der Ausbildung im Gebrauch. Sie brauchen Hörgeräte, Gehhilfen, Rollstühle, orthopädische Schuhe, Kompressionsstrümpfe, Prothesen, Blutzuckermessgeräte, Inkontinenzvorlagen oder Stomaartikel? Sprechen Sie uns an. Nur Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens übernehmen wir nicht. Zum Beispiel Heizdecken, Kissen oder Haushaltsgeräte. Diese Dinge werden üblicherweise von einer großen Zahl von Personen genutzt und sind daher ohnehin in den meisten Haushalten vorhanden.

Diese Leistungen können Sie erwarten:

  • Ma­te­ria­li­en und Ar­ti­kel in ein­wand­frei­er Qua­li­tät

    Die Produkte müssen den gesetzlichen Qualitätsanforderungen und Bestimmungen entsprechen. So stellen wir sicher, dass Sie nur mit hochwertigen Hilfsmitteln versorgt werden.
  • Kos­ten­lo­se Ser­vice­leis­tun­gen Ih­res Leis­tungs­er­brin­gers

    Ihr Leistungserbringer darf keine Kosten von Ihnen verlangen. Weder für die Erstellung noch für die Übermittlung eines Kostenvoranschlages.
  • An­pas­sung Ih­res Hilfs­mit­tels bei Be­darf

    Ihr Leistungserbringer muss Ihr Hilfsmittel gegebenenfalls anpassen und auf guten Sitz prüfen. Außerdem weist er Sie in den Gebrauch ein und gibt Ihnen eine Bedienungsanleitung.

Unsere Vertragspartner

Die KNAPPSCHAFT schließt nicht mit allen Leistungserbringern Verträge. Unsere Partner (zum Beispiel Sanitätshäuser oder Apotheken) müssen bestimmte Anforderungen erfüllen. Deshalb werden sie regelmäßig durch sogenannte Präqualifizierungsstellen geprüft. Anschließend erhalten wir ein Zertifikat für den jeweiligen Leistungserbringer. Dieses bescheinigt uns die Eignung. So werden Ihre Hilfsmittel zweckmäßig und funktionsgerecht hergestellt, an Sie weitergegeben und bei Bedarf angepasst.

Pflichten unserer Vertragspartner

Ihr Leistungserbringer muss Sie beraten.

Jede Versorgungssituation ist individuell. Und so muss auch die Beratung erfolgen. Deshalb stellt Ihnen Ihr Leistungserbringer fachlich qualifiziertes Personal zur Seite. Welche Hilfsmittel und zusätzliche Leistungen Sie benötigen? Können Sie während der Beratung abklären und Ihren Bedürfnissen ganz gezielt anpassen.

Ihr Leistungserbringer muss Ihre Versorgung gewährleisten.

Was das heißt? Er ist verpflichtet, Sie zweckmäßig und funktionsgerecht auszustatten. Dies betrifft alle Prozesse von der Herstellung Ihres Hilfsmittels über die Abgabe bis hin zur Anpassung. Ihre Versorgung muss dabei von Montag bis Samstag an mindestens vier Tagen gesichert sein.

Ihr Leistungserbringer muss Sie frühzeitig über Termine informieren.

Bei einem Hausbesuch bzw. einer Lieferung wird Ihr Leistungserbringer Sie möglichst früh über den Zeitraum des Besuches informieren. Der Termin wird dabei vorab zeitlich begrenzt. Die festgelegte Höchstdauer beträgt hier maximal vier Stunden.

Ihr Leistungserbringer muss Verzögerungen vermeiden.

Er ist verpflichtet, ein Lager für die angebotenen Hilfsmittel zu besitzen. Dieses ermöglicht Ihre Versorgung ohne verzögerte Abläufe. Außerdem bewahrt Ihr Erbringer hier ebenfalls genügend Zubehörteile auf. Dadurch kann er gegebenenfalls anfallende Reparaturen und Umrüstungen auch kurzfristig durchführen.

Die Lieferfristen

Sie erhalten Ihr Hilfsmittel innerhalb von fünf Arbeitstagen.

Der Leistungserbringer muss die Lieferung des Hilfsmittels unverzüglich nach der Auftragserteilung durch die KNAPPSCHAFT vornehmen. Bei Leistungen, die nicht genehmigt werden müssen, zählt der Eingang der ärztlichen Verordnung. Nach spätestens fünf Arbeitstagen erhalten Sie in der Regel Ihr Hilfsmittel.

Sie oder Ihr Vertreter bestätigen anschließend den einwandfreien und funktionsgerechten Erhalt. Unterschreiben Sie keine Empfangsbestätigung, wenn Sie Ihre Leistung bzw. Lieferung noch nicht erhalten haben. Sie unterschreiben die Empfangsbestätigung erst am Tag der Leistungsausgabe. Die Bestätigung enthält Angaben zum gelieferten Produkt, zur gelieferten Menge und zum genauen Lieferdatum.

Ihre Krankenhausentlassung ist vom Erhalt eines Hilfsmittels abhängig.

In diesem Sonderfall erhalten Sie Ihr Hilfsmittel schnellstmöglich (in der Regel am gleichen Tag). Damit Sie schnell wieder nach Hause können. 

Wenn die Frist nicht eingehalten werden kann.

Sollte es nicht möglich sein, die zuvor genannte Frist einzuhalten, wird Ihr Leistungserbringer Sie darüber informieren. Bei Bedarf muss er Ihnen für den entsprechenden Zeitraum kostenfrei eine Übergangsversorgung bereitstellen. Dies gilt auch dann, wenn Ihr Hilfsmittel defekt ist und keine rechtzeitige Instandsetzung erfolgen kann.

Wer Hilfsmittel abgeben darf

Ärzte dürfen grundsätzlich keine Versorgung mit Hilfsmitteln vornehmen, Arztpersonal auch nicht. Einzige Ausnahme: die Versorgung in Notfällen. Nach der Behandlung erhalten Sie normalerweise eine Verordnung für Ihr Hilfsmittel. Gerne können Sie mit dieser Verordnung direkt einen Leistungserbringer kontaktieren. Sie haben die freie Wahl unter allen Vertragspartnern der KNAPPSCHAFT.

Wenn Sie Ihren gewünschten Leistungserbringer direkt kontaktieren, stellt dieser den Antrag bei der KNAPPSCHAFT. Einen geeigneten Vertragspartner finden Sie unter www.der-hilfsmittelkompass.de.

Oder: Sie schicken Ihre Verordnung zusammen mit der unterschriebenen Einverständniserklärung erst an unser Fachzentrum für Hilfsmittel. Dann prüfen wir Ihre Verordnung und melden uns danach bei Ihnen zur Auswahl eines Vertragspartners. Der Vertragspartner bespricht dann mit Ihnen die weitere Vorgehensweise.

KNAPPSCHAFT
Fachzentrum für Hilfsmittel
45095 Essen

Bitte legen Sie uns zur Datenübermittlung eine ausgefüllte und unterschriebene Einverständniserklärung bei. Bei Fragen beraten wir Sie gerne auch unter der kostenfreien Telefonnummer 08000 200 501.

So siehts mit dem Datenschutz aus

Sie können sicher sein, dass Ihre Daten nicht an unbefugte Dritte weitergegeben werden. Denn Leistungserbringer dürfen Ihre personenbezogenen Daten nur im Rahmen des gültigen Datenschutzgesetzes erheben und verwenden. Das gilt für alle Personen, die Zugang zu Ihren Daten haben. Diese werden auf die Einhaltung des Gesetzes hingewiesen und verpflichten sich mit einer schriftlichen Bestätigung dazu.

Immer den richtigen Lieferanten finden. Mit dem Hilfsmittelkompass

Eine Frau schiebt den Rollstuhl eines Mannes durch einen Park.



Schnell, einfach und in Ihrer Nähe

Der Kompass unterstützt Sie bei der Suche nach einem geeigneten Leistungserbringer für Ihr Hilfsmittel. Sie geben einfach Ihre Postleitzahl oder Ihren Wohnort und die Art des Hilfsmittels an, das Sie brauchen. Und bekommen dann den richtigen Ansprechpartner genannt.

Jetzt Hilfsmittellieferanten in der Nähe finden. >

Die Vertragsinhalte der einzelnen Hilfsmittel-Produktbereiche.

Die vorherigen Informationen zu Ihrer Hilfsmittelversorgung gelten grundsätzlich für alle Vertragspartner. Aber: Hilfsmittel ist nicht gleich Hilfsmittel. Für viele Produkte gibt es individuell zugeschnittene Verträge. Dabei sichern verschiedene Hilfsmittellieferanten die Lieferung qualitativ hochwertiger Hilfsmittel. Und garantieren Ihnen einen hohen Versorgungsstandard. Darauf können Sie sich verlassen. Wenn Sie es trotzdem besser wissen wollen, lesen Sie die genauen Informationen zu unseren Hilfsmittelverträgen einfach nach. Die KNAPPSCHAFT informiert Sie über Ihr konkretes Hilfsmittel sowie Lieferfristen, die Pflichten unserer Vertragspartner, Datenschutz und vieles mehr. Wählen Sie einfach den jeweiligen Vertrag über Ihren Produktbereich aus. Und erhalten Sie nur die Informationen, die Sie auch wirklich brauchen.

Ihr Produktbereich ist hier nicht aufgeführt? Dann wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Fachzentrum für Hilfsmittel.