Heilmittel.
Damit es Ihnen bald besser geht
Ihr Heilmittel.
Aus einem dieser Bereiche
Physiotherapie
Physiotherapie wird zum Beispiel bei Erkrankungen der Wirbelsäule eingesetzt. Sie hilft Ihnen dabei, Ihre Beweglichkeit zu verbessern oder wiederherzustellen. Außerdem erlernen Sie spezielle Übungen, die Sie später in Eigenregie durchführen. Physiotherapeutische Maßnahmen sind beispielsweise Krankengymnastik, manuelle Therapieformen, Lymphdrainage oder Massagen.
Stimm-/Sprech-/Sprach- und Schlucktherapie
Stimm-/Sprech-/Sprach- und Schlucktherapie sind logopädische Maßnahmen. Sie werden beispielsweise gegen Stottern eingesetzt. Logopädie umfasst unter anderem Therapien, die dabei helfen, Atmung, Artikulation oder Schluckstörungen zu regulieren. Die einzelnen Maßnahmen verbessern Ihre Kommunikationsfähigkeit oder stellen sie wieder her.
Ergotherapie
Bewegungsabläufe, Sinneswahrnehmung, Psyche - all das kann durch Krankheiten gestört sein. Hier kann die Ergotherapie helfen. Therapeuten wenden funktionelle, spielerische, handwerkliche und gestalterische Techniken und sogenannte lebenspraktische Übungen an. Dazu zählen beispielsweise selbstständiges An- und Ausziehen oder das Essen mit Messer und Gabel.
Ernährungstherapie
Patienten mit seltenen angeborenen Stoffwechselerkrankungen oder Mukoviszidose können eine Ernährungstherapie machen. Sie wird verordnet, wenn schwere körperliche oder geistige Beeinträchtigungen drohen. Oder sogar Lebensgefahr besteht, zum Beispiel durch eine Mangelernährung. Vor der Verordnung muss Ihre Diagnose sicher feststehen. Dann berät Sie Ihr Therapeut, wertet Ihre Ernährungsprotokolle aus und stimmt Ihre Therapie mit einem Arzt ab.
Podologische Therapie
Sie wird insbesondere bei diabetischem Fußsyndrom mit Neuropathie sowie krankhafter Schädigung des Fußes eingesetzt. Ein ausgebildeter Podologe führt die Therapie durch.
Das diabetische Fußsyndrom tritt häufig infolge einer Nervenschädigung im Körper auf, die bestimmte Körperfunktionen verhindert. Sie kann aber auch durch Gefäßveränderungen
aufgrund eines erhöhten Blutzuckerspiegels verursacht werden.
Mein Heilmittel. Und was ich beachten muss.
Sobald Ihr Arzt Ihnen die passende Verordnung für Ihr Heilmittel ausgestellt hat, können Sie dieses in Anspruch nehmen. Sie müssen keinen Genehmigungsantrag stellen. Gehen Sie einfach mit Ihrer Verordnung zu einem zugelassenen Therapeuten. Sie brauchen Hilfe bei der Entscheidung? Hierbei hilft die neue Heilmittelerbringerliste vom GKV-Spitzenverband. Einfach unter folgendem Link Ort, Umkreis und den benötigten Heilmittelbereich (zum Beispiel Physiotherapie) eingeben. Sie können auch gezielt nach einem Therapeuten suchen, der zum Beispiel Manuelle Therapie erbringt.
Ihre Verordnung ist nur für einen bestimmten Zeitraum gültig.
In manchen Fällen vermerken Ärzte einen Behandlungsbeginn auf der Verordnung. Sollte das bei Ihnen nicht der Fall sein, müssen Sie Ihre Behandlung innerhalb von 28 Tagen nach dem Ausstellen der Verordnung beginnen.
Bei Heilmitteln ist wie bei vielen Leistungen der Kranken- und Pflegeversicherung eine Zuzahlung notwendig. Diese hält sich allerdings in Grenzen. Alle Informationen finden Sie unter Zuzahlungen.
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