Ihr Haushalt macht sich nicht von allein. Wir unterstützen Sie

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Im Krankheitsfall geht der Alltag oft ungebremst weiter. Hier kann eine helfende Hand im Haushalt oder bei der Betreuung Ihrer Kinder nützlich sein. Damit Sie schnell wieder gesund werden, können Sie Haushaltshilfe beantragen.

Wichtig: Sie müssen den Antrag stellen, bevor die Haushaltshilfe beginnt. Nur dann können wir die Kosten übernehmen – abgesehen von der gesetzlichen Zuzahlung. Eine rückwirkende Erstattung ist nicht möglich. Benötigen Sie eine Haushaltshilfe? Kontaktieren Sie uns. Wir übersenden Ihnen den richtigen Antrag und beraten Sie gern.

Bestens versorgt. Auch zu Hause

Musterbild

Mit Unterstützung einer Fachkraft

Wir zahlen die Kosten für eine professionelle Haushaltshilfe. Für die Höhe dieser Kosten gibt es vertragliche Regelungen. Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie individuell.

Mit einer privaten Unterstützung

Für eine private Haushaltshilfe erstatten wir Ihnen die Kosten für bis zu acht Stunden täglich. Die Hilfe kann zum Beispiel von Nachbarn, Freunden und Bekannten erbracht werden.

Mit der Hilfe Ihrer Liebsten

Führen Verwandte bis zum zweiten Grad wie Geschwister, Schwäger, Eltern oder Kinder Ihren Haushalt? Wir übernehmen deren Fahrkosten und Verdienstausfall in angemessener Höhe.

Stellen Sie Ihren Antrag auf Haushaltshilfe rechtzeitig.

Die Erstattung der Kosten ist nur möglich, wenn Sie den Antrag vorab stellen. Also bevor Ihre Unterstützung die Tätigkeit in Ihrem Haushalt aufnimmt. Wenn alles klar ist, erstatten wir Ihnen die Kosten – abzüglich der gesetzlichen Zuzahlung. Die beträgt maximal zehn Euro am Tag.

Wann Sie Haushaltshilfe beanspruchen können.

Grundsätzlich gilt: Geht es Ihnen nicht gut, erhalten Sie Unterstützung für Ihren Haushalt. Voraussetzung dafür ist, dass Sie diesen nicht eigenständig weiterführen können. Und auch mit niemandem zusammenleben, der das für Sie übernehmen kann. Wohnen Sie beispielsweise mit Ihrem Ehepartner in einer gemeinsamen Wohnung, kann der den Haushalt für Sie übernehmen. Auch dann, wenn er sich vorher etwa nur um den Garten gekümmert hat. Lässt sein Gesundheitszustand die Tätigkeiten nicht zu, bekommen Sie natürlich Haushaltshilfe.

  • bei erheblichen Beschwerden durch Schwangerschaft oder Entbindung

Sie leisten keine gesetzliche Zuzahlung.

  • während einer Krankenhausbehandlung und mit einem Kind unter 15 Jahren

Lebt ein Kind unter 15 Jahren oder ein behindertes und auf Hilfe angewiesenes Kind bei Ihnen? Dann erhalten Sie bei stationären Krankenhausbehandlungen oder Rehabilitationsleistungen Haushaltshilfe.

  • wegen schwerer Krankheit insbesondere nach einer Krankenhausbehandlung

Hierzu zählen beispielsweise Krankenhausaufenthalte, ambulante Operationen und ambulante Krankenhausbehandlungen. Sie erhalten direkt im Anschluss an die genannten Behandlungen Haushaltshilfe – für maximal vier Wochen.

  • wegen schwerer Krankheit insbesondere nach einer Krankenhausbehandlung und mit einem Kind unter 15 Jahren

Lebt ein Kind bei Ihnen, das zu Beginn der Haushaltshilfe das 15. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder behindert und auf Hilfe angewiesen ist? Auch dann erhalten Sie Haushaltshilfe.

  • Ihre Haushaltshilfe muss die Tätigkeit bei Ihnen bestätigen

Damit wir Ihnen die Kosten erstatten können, benötigen wir die Bankbelege über die Zahlungen an Ihre Haushaltskraft.

Sie haben Fragen. Wir geben Antworten

Ich bin krank und schaffe meinen Haushalt nicht mehr. Zahlt die KNAPPSCHAFT mir eine Haushaltshilfe?

Wir möchten, dass Sie trotz Krankheit Ihren Haushalt weiterführen können. Voraussetzung ist, dass ein Kind unter 15 Jahren in Ihrem Haushalt lebt. Sind Sie krank und schwanger? Dann bekommen Sie natürlich auch eine Haushaltshilfe - wenn Sie nach ärztlicher Bestätigung Ihren Haushalt aufgrund Schwangerschaftsbeschwerden nicht weiterführen können.

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Wie lange habe ich Anspruch auf Haushaltshilfe?

Der Anspruch besteht für die Dauer Ihres Krankenhausaufenthaltes oder Ihres Aufenthaltes in der Rehabilitationseinrichtung, sofern der Haushalt zu Hause wegen Ihrer Kinder weitergeführt werden muss. Sind Sie aber zu Hause schwer erkrankt, haben Sie Anspruch für höchstens vier Wochen.

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