Wann Sie Haushaltshilfe beanspruchen können.
Grundsätzlich gilt: Geht es Ihnen nicht gut, erhalten Sie Unterstützung für Ihren Haushalt. Voraussetzung dafür ist, dass Sie diesen nicht eigenständig weiterführen können. Und auch mit niemandem zusammenleben, der das für Sie übernehmen kann. Wohnen Sie beispielsweise mit Ihrem Ehepartner in einer gemeinsamen Wohnung, kann der den Haushalt für Sie übernehmen. Auch dann, wenn er sich vorher etwa nur um den Garten gekümmert hat. Lässt sein Gesundheitszustand die Tätigkeiten nicht zu, bekommen Sie natürlich Haushaltshilfe.
Sie leisten keine gesetzliche Zuzahlung. |
Lebt ein Kind unter 15 Jahren oder ein behindertes und auf Hilfe angewiesenes Kind bei Ihnen? Dann erhalten Sie bei stationären Krankenhausbehandlungen oder Rehabilitationsleistungen Haushaltshilfe. |
Hierzu zählen beispielsweise Krankenhausaufenthalte, ambulante Operationen und ambulante Krankenhausbehandlungen. Sie erhalten direkt im Anschluss an die genannten Behandlungen Haushaltshilfe – für maximal vier Wochen. |
Lebt ein Kind bei Ihnen, das zu Beginn der Haushaltshilfe das 15. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder behindert und auf Hilfe angewiesen ist? Auch dann erhalten Sie Haushaltshilfe. |
Damit wir Ihnen die Kosten erstatten können, benötigen wir die Bankbelege über die Zahlungen an Ihre Haushaltskraft. |