Lernen Sie Ihre Optionen kennen.
Sicherungspflege.Die Sicherungspflege sichert langfristig den Erfolg Ihrer Behandlung. Wir übernehmen die Kosten, solange die Leistungen medizinisch erforderlich sind. |
Krankenhausvermeidungspflege.Der Name hält, was er verspricht: Wenn sich durch die häusliche Pflege ein Aufenthalt im Krankenhaus vermeiden oder verkürzen lässt, übernehmen wir die Kosten. Das gilt in der Regel für bis zu vier Wochen. Und zwar für die erforderliche Behandlungspflege, Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung. |
Unterstützungspflege.Die Unterstützungspflege dient dazu, Versicherte nach einem Krankenhausaufenthalt, einer ambulanten Operation oder einer ambulanten Krankenhausbehandlung zu unterstützen. Wir übernehmen die Kosten für die Grundpflege und die hauswirtschaftliche Versorgung, wenn keine Pflegebedürftigkeit in den Graden 2,3,4 oder 5 vorliegt. Den Anspruch haben Sie in der Regel für bis zu vier Wochen. |
Kurzzeitpflege bei fehlender Pflegebedürftigkeit.Wenn die Unterstützungspflege in Ihrem Haushalt nicht ausreicht, können Sie Kurzzeitpflege in Anspruch nehmen. Diese Möglichkeit besteht nach einem Krankenhausaufenthalt, einer ambulanten Operation oder einer ambulanten Krankenhausbehandlung. Ihr Anspruch besteht für bis zu acht Wochen im Jahr. Während der Kurzzeitpflege werden Sie in einer zugelassenen Pflegeeinrichtung betreut, oder in einer anderen geeigneten Einrichtung. Die Kosten für pflegebedingte Aufwendungen, medizinische Behandlungspflege und soziale Betreuung übernehmen wir. Und zwar mit bis zu 1.774 Euro pro Jahr, so lange keine Pflegebedürftigkeit in den Graden 2,3,4 oder 5 vorliegt. Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung zahlen Sie selber. |