Fahrkosten. Sind nicht Ihre Sorge

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Die KNAPPSCHAFT übernimmt die Kosten für medizinisch notwendige Fahrten, die mit einer Leistung der Krankenversicherung zusammenhängen. Was alles dazu zählt? Zum Beispiel Rettungsfahrten ins Krankenhaus.

Aber auch andere Fahrten, die im Zusammenhang mit voll- und teilstationären Behandlungen notwendig sind oder sich durch stationäre Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen ergeben. Damit wir die Fahrt bezahlen können, muss sie in die nächstgelegene Einrichtung führen.

Wann wir Fahrten zur ambulanten Behandlung bezahlen.

Die Kosten für Fahrten zu ambulanten Behandlungen übernehmen wir in diesen Fällen:

  • Sie fahren zur Dialyse.
  • Sie fahren zur onkologischen Strahlen- oder Chemotherapie.
  • Sie fahren zu einer anderen ambulanten Behandlung und sind in Ihrer Mobilität nachweislich dauerhaft beeinträchtigt

Was ist eine dauerhafte Beeinträchtigung der Mobilität?

Sie sind dauerhaft mobilitätseingeschränkt, wenn auf Sie folgendes zutrifft:

  • Sie haben einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „aG“, „Bl“ oder „H“ oder
  • Sie sind in den Pflegegrad 4 oder 5 eingestuft oder
  • Sie sind in den Pflegegrad 3 eingestuft und Ihre Mobilität ist dauerhaft beeinträchtigt.

Wenn eine der genannten Voraussetzungen auf Sie zutrifft und Sie mit dem Bus, PKW oder Taxi zur ambulanten Behandlung fahren, müssen Sie die Fahrten nicht vorher bei der KNAPPSCHAFT beantragen. Für diese Fahrten brauchen Sie nur eine Verordnung zur Krankenbeförderung von Ihrem Arzt. Bei Fahrten mit dem privaten Fahrzeug kriegen Sie jeweils 20 Cent pro gefahrenem Kilometer zurück. Auch, wenn Sie von Angehörigen gefahren werden. Nutzen Sie dafür einfach den

und senden ihn an diese Adresse: KNAPPSCHAFT, Kranken- und Pflegeversicherung, 45095 Essen. Sie zahlen für jede Fahrt eine Zuzahlung. Aber keine Sorge, Zuzahlungen sollen niemanden belasten und sind deshalb in ihrer Höhe begrenzt. Mehr Informationen zu Ihrer Zuzahlung und zur festgelegten Höchstgrenze finden Sie unter Zuzahlungen.

Ihr Gesundheitszustand entscheidet über das beste Transportmittel. Lassen Sie sich eine ärztliche Bescheinigung ausstellen.

  • Öf­fent­li­che Ver­kehrs­mit­tel

    Wenn Ihr Gesundheitszustand die Fahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln erlaubt, können Sie Bus und Bahn für Ihre Anreise zum Behandlungsort nutzen. Die KNAPPSCHAFT übernimmt die Kosten.
  • Pri­vat­fahr­zeug

    Pro Fahrt mit einem privaten Fahrzeug erhalten Sie 20 Cent je Kilometer. Wenn Sie zum Beispiel nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln fahren können. Oder Ihre Angehörigen Sie zur Behandlung fahren.
  • Ta­xi

    Kommen aus medizinischer Sicht weder Bus und Bahn noch Privatfahrzeug infrage, übernimmt die KNAPPSCHAFT die Kosten für die Fahrt mit einem Taxi oder Mietwagen- auch mit Trage- oder Rollstuhl. 

Sie bevorzugen einen weiter entfernten Behandlungsort

Manchmal kommt das vor. Vielleicht haben Sie sich in einer bestimmten Einrichtung gut aufgehoben gefühlt oder sie liegt einfach günstiger für Ihre Angehörigen. Das ist natürlich kein Problem. Aber: Die KNAPPSCHAFT kann die Mehrkosten in diesem Fall nicht übernehmen. Bitte beachten Sie das, wenn Sie sich gegen die nächstgelegene Einrichtung entscheiden und zu einem anderen Behandlungsort fahren.

Kostenerstattung online.

Als registrierter Nutzer beantragen Sie die Erstattung der Kosten für vorab genehmigte Fahrten ganz leicht. In Ihrem Service-Portal Meine KNAPPSCHAFT.

Fahrkosten. Was unsere Kunden wissen wollen

Wieso erhalte ich eine Rechnung vom Rettungsdienst?

Einige Rettungsdienste rechnen nicht direkt mit uns ab, sondern stellen Ihnen die Fahrt privat in Rechnung. Reichen Sie uns die Rechnung einfach unter folgender Adresse ein:

KNAPPSCHAFT

Kranken- und Pflegeversicherung

45095 Essen

Wir kümmern uns um den Rest.

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Meine Bewilligung für die Fahrkosten läuft aus. Wie geht es weiter?

Wenden Sie sich bitte an Ihren behandelnden Arzt. Er stellt Ihnen eine neue Verordnung aus, die Sie anschließend bei uns einreichen. Die Verordnung schicken Sie an folgende Adresse:

KNAPPSCHAFT

Kranken - und Pflegeversicherung

45095 Essen

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