Wann wir Fahrten zur ambulanten Behandlung bezahlen.
Die Kosten für Fahrten zu ambulanten Behandlungen übernehmen wir in diesen Fällen:
- Sie fahren zur Dialyse.
- Sie fahren zur onkologischen Strahlen- oder Chemotherapie.
- Sie fahren zu einer anderen ambulanten Behandlung und sind in Ihrer Mobilität nachweislich dauerhaft beeinträchtigt
Was ist eine dauerhafte Beeinträchtigung der Mobilität?
Sie sind dauerhaft mobilitätseingeschränkt, wenn auf Sie folgendes zutrifft:
- Sie haben einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „aG“, „Bl“ oder „H“ oder
- Sie sind in den Pflegegrad 4 oder 5 eingestuft oder
- Sie sind in den Pflegegrad 3 eingestuft und Ihre Mobilität ist dauerhaft beeinträchtigt.
Wenn eine der genannten Voraussetzungen auf Sie zutrifft und Sie mit dem Bus, PKW oder Taxi zur ambulanten Behandlung fahren, müssen Sie die Fahrten nicht vorher bei der KNAPPSCHAFT beantragen. Für diese Fahrten brauchen Sie nur eine Verordnung zur Krankenbeförderung von Ihrem Arzt. Bei Fahrten mit dem privaten Fahrzeug kriegen Sie jeweils 20 Cent pro gefahrenem Kilometer zurück. Auch, wenn Sie von Angehörigen gefahren werden. Nutzen Sie dafür einfach den
Antrag auf Erstattung von Fahrkosten (nicht barrierefrei) (PDF, 1MB)
und senden ihn an diese Adresse: KNAPPSCHAFT, Kranken- und Pflegeversicherung, 45095 Essen. Sie zahlen für jede Fahrt eine Zuzahlung. Aber keine Sorge, Zuzahlungen sollen niemanden belasten und sind deshalb in ihrer Höhe begrenzt. Mehr Informationen zu Ihrer Zuzahlung und zur festgelegten Höchstgrenze finden Sie unter Zuzahlungen.